Der Konkurs beschreibt einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Der Begriff wird inzwischen synonym mit der Bezeichnung der Insolvenz verwendet. Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens tritt dann auf, wenn laufende Forderungen nicht mehr bedient werden können und die zukünftige Prognose negativ ist, die Schulden zu begleichen. Ist dies der Fall, müssen Unternehmen Ihre Zahlungsunfähigkeit anmelden. Aus der verbeibenden Insolvenzmasse werden die Forderungen der Gläubiger beglichen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit den drohenden Konkurs zu verhindern. Zum Beispiel indem Vergleiche mit den Gläubigern getroffen werden und die Zahlungen entweder reduziert, oder aufgeschoben werden.
Inhalt
Der Konkurs
Können Unternehmen laufende Rechnungen, Gehälter oder andere Kosten nicht mehr bedienen, so wird von der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens gesprochen. Der Konkurs beschreibt den Zustand der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Sollte sich der Konkurs abzeichnen, ist dies umgehen dem Amtsgericht mitzuteilen. Dieses leitet daraufhin ein Konkursverfahren ein. Eine Zahlungsfähigkeit bedeutet nicht, dass im Unternehmen keine Vermögenswerte mehr sind. Teilweise kann es vorkommen dass noch hohe Werte an Maschinen gebunden sind, oder in Immobilien investiert sind. Diese Restwerte werden als Konkursmasse bezeichnet. Alle verbleibenden Gläubiger teilen sich diese Konkursmasse und beziehen Ihre offenen Zahlungen aus dieser Konkursmasse. Die Gläubiger werden dabei zu gleichen Teilen bedient, unabhängig von der absoluten Höhe Ihrer Forderungen. Der Konkurs wird zudem durch einen Richter bestätigt, in diesem Moment ist das Unternehmen auch offiziell zahlungsunfähig.
Abgrenzung Insolvenz
Die hier beschriebene Charakteristik des Konkurses ist zu großen Teilen identisch mit der Insolvenz. Oftmals werden diese Begriffe auch Synonym verwendet, beziehungsweise die Insolvenz hat den Begriff des Konkurses abgelöst. Auch bei der Insolvenz liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor. Bei einer drohenden Zahlungsfähigkeit kann der Schuldner allerdings auch ein Insolvenzverfahren einleiten. Ein Insolvenzverwalter wickelt alle Geschäfte ab und bedient die offenen Forderungen.
Während der Konkurs häufig nur für Unternehmen verwendet wird, wird der Begriff der Insolvenz auch für Privatpersonen angewandt. Sollten Privatpersonen in eine Überschuldung gerate, also in eine Situation in der Sie realistisch betrachtet durch die Schulden so hoch belastet werden, dass Sie diese gar nicht mehr bedienen können, dann können Sie einen Insolvenzantrag stellen. Bei der Privatinsolvenz besteht die Möglichkeit nach einer Zeit von sechs Jahren durch eine Restschuldbefreiung, wieder schuldenfrei zu sein. Innerhalb der sechs Jahre muss jedoch alles mögliche dafür getan werden und sämtliche finanziellen Mittel dafür aufgewendet werden, die Gläubiger zu bedienen.
Der Begriff des Konkurses beschränkt sich also nur auf Unternehmen, beschreibt aber grundsätzlich den gleichen Zustand der Zahlungsunfähigkeit, wie die Insolvenz.
Gründe für einen Konkurs
Nicht immer müssen die Gründe des Konkurses im Unternehmen selber liegen. Zwar sind die meisten Konkurse auf falsche Entscheidungen der Unternehmensführung zurückzuführen, aber externe Ursachen können ebenfalls zu einer Zahlungsunfähigkeit führen.
Externe Ursachen sind hierbei alle Einflussfaktoren von außen, die den Konkurs begünstigt haben. Hat ein Unternehmen sich komplett auf einen bestimmten Markt ausgerichtet, so ist es auch von der Wirtschaftlichkeit des Marktes abhängig. Sollte das Interesse der Käufer an den Produkten abnehmen und der Markt an Volumen verlieren, so ist die zwangsläufige Folge, dass einige Unternehmen nicht mehr an diesem Markt überleben können. Es kommt zu einer Marktbereinigung und nach den Glaubenssätzen der freien Marktwirtschaft müssen die unwirtschaftlichsten Unternehmen in den Konkurs gehen.
Interne Ursachen sind Fehler in der Entscheidungsfindung. So können Fehlplanungen dazu führen, dass die Produkte nicht den benötigten Absatz fanden, oder die Produktionskosten zu hoch waren. Die Gründe für einen Konkurs sind vielseitig und selbst gesunde Unternehmen können durch unvorhergesehene Ereignisse schnell in eine Schieflage geraden
Den Konkurs Abwenden
Ein Insolvenzverfahren oder ein drohender Konkurs müssen allerdings noch nicht das Ende der unternehmerischen Tätigkeit darstellen. Natürlich ist die Zahlungsunfähigkeit für die Gläubiger ein herber Rückschlag und Sie müssen ab dem Moment der Zahlungsunfähigkeit damit rechnen, dass Ihre offenen Forderungen nur zu einem kleinen Teil bedient werden können. Doch es könnte für Sie auch das Interesse daran bestehen, dass das Unternehmen wirtschaftlich tätig bleibt.
Sollte die Zahlungsunfähigkeit nur auf Grund kurzfristiger externer Ursachen auftreten, zum Beispiel hervorgerufen durch eine Wirtschaftskrise, dann kann es für die Gläubiger langfristig von Vorteil sein, wenn das Unternehmen wirtschaftlich aktiv bleibt. Haben die Gläubiger das Vertrauen in eine positive Zukunft, so können diese daran Mitarbeiten die Konditionen der Forderungen zu ändern. Kreditgeber können beispielsweise die Raten reduzieren, oder gänzlich für einen gewissen Zeitraum aussetzen. Andere Gläubiger können ebenfalls nochmal einen Aufschub der Zahlungen gewähren.
Wird eine gemeinsame Lösung gefunden und es ergeben sich kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten, so kann das Unternehmen weiterhin am Markt tätig bleiben. Es sind jedoch häufig sehr drastische Sparmaßnahmen notwendig, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Der Eintritt des Konkurses
Sollte keine Einigung mit den Gläubigern stattgefunden haben und keine zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden worden sein, dann ist der Konkurs nicht mehr abzuwenden. In diesem Fall wird die Insolvenzmasse an die Gläubiger abgetreten. Hierfür kann entweder ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, oder ein außergerichtlicher Vergleich.
Mit dem Konkurs sind zudem einige rechtliche Konsequenzen verbunden. Im Gegensatz zu Privatpersonen bestehen bei Unternehmen klare rechtliche Vorschriften, wann der Konkurs angemeldet werden muss. Wird dies nicht rechtzeitig getan, so liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Unter Umständen kann die Unternehmensführung oder die Verantwortlichen nach Strafrecht für die Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden.
Gläubiger dürfen zudem nicht besser oder schlechter gestellt werden. Auch wenn einzelne Gläubiger einen höheren Druck ausüben, um Ihre Forderungen zu erhalten, so ist eine Ungleichbehandlung der Gläubiger durch das insolvente Unternehmen nicht zulässig. Sollte sich eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnen, müssen alle Gläubiger nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden. Andernfalls können Anfechtungstatbestände vorliegen.
In Deutschland hat die Insolvenz oder der Konkurs das vorrangige Ziel die Rechte der Gläubiger zu wahren und die verbleibende Insolvenzmasse gerecht zu verteilen. Zwar gibt es immer mehr das Bestreben, den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken, doch das vornehmliche Ziel ist die Befriedigung der Gläubiger.
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