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Was bedeutet Kreditkündigung?
Die Kreditkündigung seitens der Bank kann grundsätzlich erfolgen, dann wenn die Person, welche den Kredit aufgenommen hat, somit der Kreditnehmer ein- oder sogar mehrmalig gegen die im Kreditvertrag angegebenen Verpflichtungen verstößt. Am häufigsten kommt es seitens der Bank zu einer Kreditkündigung, wenn der Kreditnehmer sich im Zahlungsrückstand befindet. Natürlich wird das Kreditinstitut bei Zahlungsproblemen seitens des Kreditnehmers nicht gleich eine Kündigung des Kredites vornehmen, jedoch sollte der Kreditnehmer bei finanziellen Schwierigkeiten mit der Bank sprechen. Sollte der Kreditnehmer das Problem totschweigen und auf Briefe von der Bank nicht reagieren, so reicht ein Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsraten völlig aus, dass die Bank reagiert.
Das Kreditinstitut wird den Kredit kündigen und als fällig stellen, was für den Kreditnehmer bedeutet, dass der noch offene Restbetrag sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig wird. Sollte der Kreditnehmer unerwartet arbeitslos werden oder erkrankt sein, so ist es immer ratsam mit der Bank zu sprechen, denn diese sind an einer Zahlung interessiert und kommen Ihnen hier sicherlich mit entweder einer Stundung oder kleineren Raten entgegen.
Ebenso kann es zu einer Kreditkündigung durch die Bank kommen, wenn die Sicherheiten, welche Sie zu Beginn des Kredites vereinbart haben an Wert verlieren. Beispielsweise war diese Sicherheit eine Eigentumswohnung und diese hat einen starken Schaden erlitten und ist wertlos geworden, dann hat die Bank keine Sicherheit mehr und erwartet entweder eine Ersatzsicherheit oder Kündigt den Vertrag.
Wie sieht eine fristlose Kündigung durch die Bank aus?
Bevor es durch die Bank zu einer fristlosen Kündigung des Kreditvertrages kommt muss diese den Kreditnehmer vorab anmahnen. In der Regel erfolge zwei Mahnungen im Vorfeld, wenn der Kreditnehmer dann nicht reagiert und das Gespräch mit der Bank sucht, so erfolgt die fristlose Kündigung des Kreditvertrages. Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass keine weiteren Ratenzahlungen möglich sind und die Bank den gesamten noch offenen Betrag ausgeglichen haben möchte. Selbstverständlich ist auch das Kreditinstitut an gewisse Kündigungsfristen gebunden und daher muss es dem Kreditnehmer die Möglichkeit der Ablöse des Kredites von 30 Tagen geben. Der Sinn bei der langen Kündigungsfrist ist hier, dass der Kreditnehmer die Möglichkeit der Liquidität erhält oder auch bei einer anderen Bank zwecks eines Ablösekredites vorsprechen kann.
Hat die Bank den Kredit gekündigt, so kann diese natürlich nicht die bei Kreditabschluss vereinbarten Zinsen einfordern, doch mit diesen hat das Kreditinstitut fest gerechnet und daher verlangt dieses eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorfälligkeitsentschädigung soll den Zinsverlust ausgleichen.
Was kann man unternehmen, wenn der Kredit gekündigt wurde?
Hat man einmal die Kreditkündigung im Briefkasten, so sollte man vorab Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Der jetzt wohl beste Weg ist, dass man einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbart und ihm die eigene Situation erklärt, manchmal kommt dieser einem entgegen und man kann Auswege aus der Situation gemeinsam finden, so dass die Kreditkündigung vorerst auf Eis gelegt wird. Ist Ihnen der Bankberater entgegen gekommen, so sollten Sie unbedingt die geforderten Auflagen der Bank schnellstens erfüllen, denn wenn Sie auch jetzt nicht reagieren wird die Bank Ihnen kein weiteres Mal entgegen kommen.
Kann ein Kreditnehmer seinen bestehenden Kreditvertrag einfach kündigen?
Ebenso wie die Bank einen Kredit kündigen kann, kann dies auch der Kreditnehmer nach Belieben machen, doch auch hier ist dieser an Fristen und Auflagen gebunden. Wer seinen bestehenden Kreditvertrag kündigen möchte, weil er beispielsweise geerbt hat, der sollte beachten, dass die Bank bei frühzeitiger Auflösung die noch zu zahlenden Zinsen verliert und hier nach einem Ausgleich sucht. In der Regel verlangt Ihr Kreditinstitut hier eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wägen Sie genaustens ab, ob es sich hier lohnt den Vertrag frühzeitig zu kündigen, denn eine Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere tausend Euro betragen und sollten Sie sich bereits ziemlich am Vertragsende befinden, so kann es sein, dass sich eine frühzeitige Auflösung des Kreditvertrages nicht rentiert.
Ist eine Kreditkündigung mit Sondertilgung möglich?
Haben Sie mit Ihrer Bank zu Vertragsbeginn eine Sondertilgung vereinbart so können Sie je nach Vertragsbestimmungen bis zu 3 x jährlich eine Sondertilgung von etwa 5 % vornehmen. Schaffen Sie es mit einer Sondertilgung den Restbetrag Ihres Kredites zu tilgen, so können Sie dies selbstverständlich machen, jedoch in den meisten Fällen ist bei einer Kreditkündigung der Restbetrag noch wesentlich höher.
Kreditkündigung mit Umschuldung
Immer wieder finden Umschuldungen bei einem laufenden Kredit statt, dies liegt in aller Regel daran, dass ein anderes Kreditinstitut bessere Konditionen anbietet, beispielsweise günstigere Zinsen. Hier nimmt der Kreditnehmer einen anderen Kredit auf und löst den bestehenden Kreditvertrag mit diesem auf. Bei der Auflösung ist wieder zu beachten, dass in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Wer noch eine große Summe von seinem Kredit abbezahlen muss für den lohnt es sich sicherlich, wenn er den bestehenden Kredit auflöst und einen anderen Kredit zu besseren Konditionen aufnimmt, denn durch einen günstigeren Zinssatz kann der Kreditnehmer hier auf Dauer sparen.
Kreditkündigung durch die Bank
Ein Darlehensvertrag wird immer in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen und gilt in der Regel bis zum Ablauf der eingeschriebenen Frist. Aber die Bank hat durchaus die Möglichkeit den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn wichtige Gründe deutlich vorhanden sind. Die Voraussetzungen für eine Kreditkündigung sind bei allen Darlehensverträgen gleich. Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Verbraucher- und einem Unternehmerdarlehen. Dabei muss sich die Bank immer an die rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzbuches richten.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).
(3) Die Vorschriften der §§ 313 und 314 bleiben unberührt.
Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind Informationen enthalten, die bei einer Kreditkündigung unbedingt eingehalten werden müssen.
Kreditkündigung aufgrund von schlechten Vermögensverhältnissen
Einer der häufigsten Gründe für eine Kreditkündigung seitens der Bank ist die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse. Dabei stehen die Interessen der Bank für die Bank natürlich immer im Vordergrund. Sollten die Vermögensverhältnisse sich maßgeblich verschlechtern und somit die Rückzahlung des Kredits in Gefahr geraten, dann kann die Bank eine Kreditkündigung in Betracht ziehen. Allerdings muss die Verschlechterung objektiv vorliegen. Die Bank muss also beweisen, dass die Verschlechterung ein Risiko darstellt. Nur dann ist eine Kreditkündigung seitens der Bank möglich. Um eine genaue Information zu bekommen, muss die Bank alle Vermögensverhältnisse vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der angeblichen Verschlechterung miteinander vergleichen. Auch in Bezug auf eine Immobilie kann die Bank eine Kreditkündigung aussprechen. In einem solchen Fall muss die besicherte Immobilie extrem an Wert verlieren, so dass sie als Sicherheit einfach nicht mehr ausreichend ist. Grundsätzlich ist eine Verschlechterung der finanziellen Lage ein ausreichender Grund, dass die Bank eine Kreditkündigung ausspricht. Die Bank hat aber auch die Möglichkeit eine Kreditkündigung auszusprechen, wenn in naher Zukunft zu erkennen ist, dass bald eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintreten wird.
Kreditkündigung bei Zahlungsverzug
Nicht nur bei der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bekommt die Bank die Möglichkeit die Kreditkündigung auszusprechen, auch bei Zahlungsverzug hat sie das Recht. Laut § 314 BGB
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Kann die Bank eine Kreditkündigung in die Wege leiten, sobald der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Vorher muss die Bank den Kunden aber anmahnen und um die rückständigen Raten bitten. Bei einer Kreditkündigung aufgrund von Zahlungsverzug hat die Bank kein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Verzugszinsen sind ausreichend.
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