Inhalt
Basel I
Der Basler Akkord oder umgangssprachlich auch Basel I genannt, bezeichnet die Bestimmungen des Basler Ausschusses zur ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahr 1988.
Motive für Basel I
Die Zentralbankpräsidenten der G10-Länder waren in großer Sorge, da das Eigenkapital der global bedeutsamsten Banken auf ein bedrohliches Niveau gefallen war. Besonders durch die Insolvenz der Herstatt-Bank wurde die Bedrohung zusehends deutlich. Nur mit einer ausreichenden Höhe an Eigenkapital können Zahlungsunfähigkeiten und operative Verluste abgefangen werden.
Allerdings haben zu der damaligen Zeit viele Banken die Geschäft erweitert, ohne Rücksicht auf eine ausreichende Eigenkapitaldecke zu nehmen. Dies wurde zur unmittelbaren Gefahr als viele Kreditnehmer Insolvenz angemeldet haben und der Kreditausfall sich bei den Banken negativ auf das Eigenkapital ausgewirkt hat.
Dies hatte zur Folge, dass Basel I entwickelt wurde und die Banken eine ausreichende Eigenkapitalmenge vorrätig haben mussten, damit das Risiko für die Anleger und die Zentralbanken im Insolvenzfall der Bank verringert wird. Zusätzlich wurden verbindliche internationale Wettbewerbsbedingungen für die Banken vereinbart.
Bis heute haben seit 1990 über 100 Länder diese internationalen Standards unterzeichnet. Die Bankenaufsichten der Länder sind für die Überwachung und Einhaltung verantwortlich.
Die Bestimmungen von Basel I:
Definition des Eigenkapitals
Bei der Definition des Eigenkapitals werden das Kernkapital und das ergänzende Kapital unterschieden. Dass Eigenkapital einer Bank muss mindestens zu 50 % aus dem Kernkapital bestehen. Das Kernkapital besteht aus Aktienkapital und verfügbaren Reserven wie z.B. einbehaltenen Gewinnen. Ein Goodwill darf nicht zum Kerneigenkapital gezählt werden. Das ergänzende Kapital berücksichtigt Neubewertungsreserven, nachrangige Verbindlichkeiten mit festgeschriebener Restlaufzeit, hybride Finanzierungsinstrumente und stille Reserven. Beteiligungen an Tochtergesellschaften sind bei beiden Kapitalformen abzuziehen.
Risikogewichtung
Die Gewichtung des Risikos stellt einen wichtigen Baustein von Basel I dar. Das Kreditrisiko wird der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls des Vertragspartners zugeordnet. So wird ein Kredit von einer Zentralbank z.B. mit einem Risikogewicht von 0 % bewertet, da dieser Vertragspartner nicht ausfallen wird. Im Detail werden vier Schuldnerkategorien unterschieden: OECD Länder und Bargeld (0 %), OECD Banken und öffentliche Einrichtungen (20 %), hypothekenbesicherte Wertpapiere (50 %) und alle anderen Forderungen an Unternehmen und Privatkunden (100 %). Die risikogewichteten Anlagen werden auch als risk-weighted assets (RWA) bezeichnet.
Zielstandards der Eigenkapitalquote
Das Ziel für die Banken ist es, mindestens 8 % Eigenkapital an der risikogewichteten Aktiva zu halten. Berechnet wird dies durch das Verhältnis von Eigenkapital zu Risikogewichtung.
„Erforderliche Eigenkapitalunterlegung“ = „Forderungssumme“ x „Risikogewicht“ x „8 %“
Im Jahr 1996 wurde die Eigenkapitalvereinbarung um das Marktrisiko erweitert. Seitdem werden Aktienkurs- und Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch sowie Rohstoff- und Fremdwährungsrisiken im gesamten Institut berücksichtigt.
Kritik an Basel I
Vornehmlich wurde kritisiert, dass es zu einer Fehlallokation des Kapitals gekommen ist. Dies ist geschehen, da die Bonität und das Risiko unabhängig vom Kreditnehmer bestimmt wurde. Das Risiko wurde lediglich auf Basis des Kundensegments festgelegt. So bestand ein Anreiz, Kredite an Kunden zu vergeben, die zwar eine mäßige Bonität hatten, aber hohe Zinsen versprachen, sodass daraus ein höherer Gewinn für die Kreditinstitute entstehen konnte. Weiterhin wurden auch nur die Marktpreisrisiken und Kreditrisiken berücksichtigt. Weitere Risiken wie ein operatives Risiko waren nicht Teil der Vereinbarung. Ein weiterer Kritikpunkt waren eine mangelnde Konformität. So wurden bei der Veröffentlichung von Risikoinformationen und aufsichtsrechtlichen Prüfung nicht einheitliche Standards eingehalten. Dies führte dazu, dass die Verhandlungen 1999 wieder aufgenommen wurden und eine neue Eigenkapitalvereinbarung unter dem Namen Basel II bestimmt wurde.
Basel II
In Basel II werden die Eigenkapitalvorschriften detaillierter als beim Vorgänger Basel I geregelt. Im Juni 2004 wurde die Vereinbarung veröffentlicht. Nach der EU-Richtlinie 2006/48/EG und 2006/49/EG müssen die Regeln in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dies gilt für alle Finanzdienstleistungsinstitute und Kreditinstitute. In den USA wurde Basel II, obwohl die USA maßgeblich bei Basel I beteiligt waren, nur mit wenig Nachdruck umgesetzt. Es war zunächst geplant, diese schrittweise ab 2008 umzusetzen. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise wurde dies allerdings verschoben.
Motive für Basel II
Die Motive für Basel II waren sehr ähnlich zu denen bei Basel I. Es sollte eine angemessene Eigenkapitalmenge geschaffen sowie die Wettbewerbsbedingungen sollten weltweit einheitlich für den Kredithandel und die Kreditvergabe gestaltet werden. Hauptziel war die Stärkung der Eigenkapitalanforderung, die sich stärker am tatsächlichen Risiko sowie an dem intern bestimmten Eigenkapitalbedarf orientieren sollten. Dies hatte auch eine Verringerung der Aufsichtsarbitrage zum Ziel. Bei einer ordnungsgemäßen Umsetzung ist das Risiko von problematischen Krediten in größerem Ausmaß eher unwahrscheinlich.
Inhalt von Basel II
Basel II basiert auf drei Säulen. Hierzu zählen die Mindesteigenkapitalanforderungen, der bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und eine erweiterte Offenlegung.
Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen
Hiermit sollten die Risiken der Banken einer exakteren und passenderen Berücksichtigung hinsichtlich deren Eigenkapitalausschüttung erfolgen. Die Berechnung ergibt sich aus folgender Formel:
„Aufsichtsrechtliche Eigenmittel“ ≥ 8 % x [„Summe risikogewichtete Aktive“ + 12,5 x („Marktrisiko“ + „Operationelles Risiko“)]
Hierbei handelt es sich um die Kreditausfallrisiken, die Marktpreisrisiken und die operationellen Risiken.
Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Der bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess stellt zwei Ansprüche an die Finanzinstitute. Die Banken müssen über eine Methode verfügen, die eine Beurteilung zulässt, ob die Eigenkapitalausschüttung zum Risikoprofil in einem angemessenen Verhältnis steht. Zusätzlich muss eine Strategie definiert sein, die dafür Sorge trägt, dass dies zukünftig weiterhin aufrechterhalten bleibt. Diese Strategie wird als ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) festgehalten. In Deutsch wird dies als internes Kapitaladäquanzverfahren definiert. Zweitens müssen alle Banken von einer Aufsicht einer Evaluation unterzogen werden.
Säule 3: Erweiterte Offenlegung / Marktdisziplin
Durch eine erweiterte Offenlegung von Informationen (z.B. externen Rechnungslegungen der Banken) soll die Marktdisziplin gestärkt werden. Hierunter fallen Jahresabschlüsse, Quartalsberichte, Lageberichte etc. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, dass durch die Offenlegung nachhaltige Risikokapital- und Eigenkapitalstrukturen geschaffen werden.
Allgemeine Folgen
Bei einem schlechten Rating muss die Bank mehr Eigenkapital hinterlegen. Dies führt zu höheren Eigenmittelkosten. Diese erhöhten Kosten werden in Form von Kreditzinsen an die Kreditnehmer weitergegeben. Hierdurch kann es für den Kreditnehmer teurer werden. Auf der anderen Seite kann der Kredit günstiger angeboten werden, wenn der Kreditnehmer über eine gute Bonität verfügt, weil die Bank dann weniger Eigenmittel hinterlegen muss. Allerdings ist dies nicht explizit in Basel II geregelt, sodass dies jeder Bank selbst überlassen ist.
Weiterhin waren in Basel I die Kredite mit 8 % Eigenmittel der Bank gesichert. Grundsätzlich hat sich bei Basel II daran nichts geändert. Lediglich wird das Rating des Kreditnehmers prozentual mit aufgenommen. Dies kann für OECD-Länder 0 % betragen und bis zu 1.250 % ansteigen. Dieser sogenannte risikogewichtete Aktiva ist dann mit den 8 % des Eigenkapitals zu hinterlegen.
Kritik
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Mittelstand könnte es schwieriger werden, weil deren Eigenkapital oftmals knapp ist. Allerdings gibt es hierfür eine Ausnahme, sodass die Eigenkapitalunterlegung bei diesen Unternehmen geringer ausfällt. Weiterhin wird kritisiert, dass besonders Unternehmen mit dem besten Rating auch die besten Kreditkonditionen erhalten. Dies wirkt volkswirtschaftlich strukturkonservierend. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Anonymität zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, da die Verfahren sich an statistischen Kennzahlen orientieren und nicht mehr der Einzelfall geprüft wird. Auch werden kleine Banken benachteiligt, da diese keine statistischen Portfolios entwickeln können und so höhere Eigenkapitalkosten entstehen.
Umsetzung
Am 14. Juni 2006 sind die Regelungen in Kraft getreten. Die Vorgaben zur Mindesteigenkapitalausstattung der Finanzinstitute finden sich in der Richtlinie 2006/48/EG sowie 2006/49/EG. In Deutschland wurde diese Richtlinie per Gesetz umgesetzt und ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Basel III
Seit dem Jahr 2013 werden die Regelungen von Basel II schrittweise durch Basel III ersetzt. Besonders durch die Finanzkrise ab 2007 sind Schwächen an Basel II deutlich geworden, die durch eine Reform und eine Einführung von Basel III behoben werden sollen. Die vorläufige Fassung wurde im Dezember 2010 veröffentlicht. Am 1. Januar 2014 tritt diese in Kraft.
Inhalt der Reform
Im Fokus der Reform waren die Liquiditätsvorschriften und die Eigenkapitalbasis. Die Kapitalbasis sollte transparenter, konsistenter und in deren Qualität erhöht werden. Besonders durch die Finanzkrise wurde deutlich, dass die weltweiten Banken nicht über ausreichend Eigenkapital verfügten. Als wesentliches Ziel wurde die Stärkung des Kernkapitals bestimmt. Dieses Kapital besteht bei Aktiengesellschaften aus dem Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen.
Risikodeckung
Die drei Säulen der Risikodeckung aus Basel II wurden weiterhin angewendet und punktuell Vertieft. Als weitere Sicherheit wurde die Verschuldungsquote eingeführt. Diese setzt die Bilanzsumme in Relation zum regulatorischen Eigenkapital. Durch eine Begrenzung dieser Quote soll einer übermäßigen Verschuldung der Banken entgegengewirkt werden.
Liquidität
In Basel III wird auch ein Liquiditätsmanagement geregelt und überwacht. Die Bedeutung hat sich in der Finanzkrise gezeigt. Die Zentralbanken mussten zu dieser Zeit, dem Markt Liquidität zuführen, um der verschlechterten Marktsituation entgegenzuwirken. Hierbei sind die zwei Kennzahlen der Liquidity Coverage Ratio und der Net Stable Funding Ratio elementar. Der Liquidity Coverage Ratio definiert die verfügbare kurzfristige Liquidität, die Banken in Stressszenarios benötigen, um alle Barabflüsse für einen Monat bewältigen zu können. Der Net Stable Funding Ration verlangt von den Banken, dass diese über langfristige Finanzierungsquellen verfügen und nicht nur auf kurzfristige Quellen vertrauen.
Beschlüsse
Basel III wurde auf dem G20-Gipfel in Korea verabschiedet. Ein ausformulierter Regeltext wurde von dem Basler Ausschuss am 16. Dezember 2010 veröffentlicht. In der EU erfolgte die Umsetzung über den Capital Requirements Directive (CRD). Dies ist eine EU-Verordnung, die nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden muss, sondern unmittelbar gilt. Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung in Kraft getreten. Hierdurch wurden auch weite Teile von nationalen Bestimmungen ersetzt.
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