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Was ist der Haushaltskredit?
Als Haushaltskredit wird ein Kredit bezeichnet, der konkret für dringende Anschaffungen im Haushalt genutzt werden kann. Ganz im Allgemeinen betrachtet ist ein Haushaltskredit nichts anderes als ein gewöhnliches Darlehen, sodass es sich hier um ein Anunitätendarlehen handelt. Die Konditionen sind dabei Banküblich wenngleich es durch die Bezeichnung doch zu Abweichungen und Zweckbindungen kommen kann. Die genaue Ausgestaltung eines Haushaltskredites obliegt dabei der Bank, wobei es hier diverse Angebote in unterschiedlichen Varianten gibt.
Abweichungen zum normalen Kredit
Haushaltsdarlehen können anders als Allgemeine Kredite einer gewissen Zweckbindung unterworfen sein, wenn dies die vergebende Bank für notwendig erachtet. Hier kann als Beispiel die Anschaffung neuer Haushaltsgeräte angebracht werden. Der Kreditgeber kann nun bestimmen, dass die entsprechende Geldsumme allein für diesen Zweck genutzt werden kann, da die Geräte selbst beispielsweise als Sicherheit für den Kredit eingesetzt werden. Somit wäre eine anderweitige Verwendung des Geldes nicht möglich und könnte zu einer Kündigung des Kreditvertrages wegen nicht Ordnungsgemäßer Nutzung führen.
In der Kreditpraxis sind solche Beschränkungen eher selten, da die meisten Haushaltskredite als normale Consumer-Kredite vergeben werden. Daher soll hier eine möglichst große Bandbreite geschaffen werden, was die Attraktivität entsprechender Angebot erhöht. In diesem Zusammenhang spielt aber auch die Bonität eine Rolle, denn diese kann der ausschlaggebende Punkt sein, dass sich die Bank ein entsprechendes Pfandrecht auf die gekauften Güter sichert.
Zinsen beim Haushaltskredit
Da Haushaltskredite in vielen Fällen für dringend benötigte Anschaffungen genutzt werden, gehen die Banken mit den Zinsen sehr human um. Die Zinssätze liegen zum Teil etwas niedriger, als dies bei normalen Consumer-Darlehen der Fall ist. Dies hat auch an Hintergrund, dass es oftmals junge Leute sind, die sich ihren ersten eigenen Hausstand einrichten, die von diesen Angeboten Gebrauch machen. Um eine stabile Rückzahlung zu gewährleisten, werden die Kosten für den Kredit reduziert, sodass das zu diesem Zeitpunkt meist noch schmale Budget geschont werden kann.
Beantragung von Haushaltskrediten
Die Beantragung von Haushaltskrediten weist keine besonderen Eigenarten auf. Da es sich um reguläre Consumer-Darlehen handelt, werden nur die standardmäßig erhobenen Daten verwendet. Näheres hierzu kann im Abschnitt Darlehensantrag gefunden werden.
Lediglich bei Zweckgebundenen Krediten ist eine Angabe der zu erwerbenden Objekte erforderlich, die dann auch mit einem Preis beziffert werden müssen. Hier kann es auch erforderlich sein, dass der Kunde der Bank einen entsprechenden Kostenvoranschlag des Händlers vorlegt, aus dem der genaue Wert der Gegenstände hervorgeht. Die Bank vergibt dann den Kredit über genau diese Summe, wobei auch eine direkte Überweisung an den Händler möglich ist. In diesem Fall verwandelt sich der Haushaltskredit in eine Finanzierung, sodass es von Anfang an ratsam sein kann, sich eher um eine solche zu bemühen, da hier dann noch weit bessere Konditionen geboten werden.
Haushaltskredite bei Renovierungen
Haushaltskredite werden häufig auch im Rahmen von Renovierungen in Anspruch genommen. Dabei kommen vor allem höhere Beträge zustande, wenn zum Beispiel ein ganzes Haus von Grund auf erneuert werden soll. In einem solchen Fall handelt es sich in der Regel um größere Kredite, die meist auch entsprechend besichert werden müssen. Hier kommen dann meist Zweckbindungen zum Einsatz, sodass die angeschafften Güter von der Bank als pfändbare Güter festgelegt werden.
Kredite der öffentlichen Hand
Als Haushaltskredite werden auch Kredite der öffentlichen Hand bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Kredite, die von Kommunen, Gemeinden oder auch Staaten aufgenommen werden, um ein Haushaltsdefizit auszugleichen. Dieser Vorgang wird fast täglich auf der Welt vorgenommen, wobei sich das entsprechende Kapital entweder von anderen Staaten oder von Nationalbanken geliehen wird.
Diese Kredite sind in keinem Fall mit den im Privatbereich gemeinten Haushaltskrediten zu verwechseln, denn hier handelt es sich um Darlehen, die auf Basis von Staatsanleihen finanziert werden. Kredite dieser Art belaufen sich in der Regel auf Summen im mehrstelligen Millionenbereich. Als Sicherheiten gilt dabei der Besitz des Staates, der von den Banken aber nicht anders als im Privatrecht, im Extremfall auch gepfändet werden kann. Oftmals erfolgt eine Absicherung über Edelmetalle wie Gold, sodass diese als Gegenwert für das bereitgestellte Geld verpfändet werden.
Definition des Haushaltskredites
Rechtlich gesehen, gibt es keine Definition des Wortes Haushaltskredites. Dies bedeutet, dass diese Kreditform im eigentlichen Sinne überhaupt nicht existiert, sondern eher durch andere Kredite bedient wird. Auf Grund eines besseren Verständnisses hat sich dieser Terminus allerdings in der Allgemeinheit durchgesetzt. Daher werden mit ihm vor allem Ausgaben für Haushaltsanschaffungen bezeichnet, wie zum Beispiel den Kauf von Möbeln oder den bereits erwähnten Haushaltsgeräten.
Das Fehlen einer Definition macht es rechtlich eher schwierig, in Streitfragen entsprechende Urteile zu fällen oder Entscheidungen zu treffen. Daher werden in der Rechtssprechung stets normale Consumer-Kredite als Referenz herangezogen. Auf diese Weise können anhand von Vergleichen mit anderen Kreditformen entsprechende Vergleiche oder auch Urteile ausgesprochen werden.
Geschichtliche Entwicklung
Der Begriff des Haushaltskredites geht im Grunde auf die Mitgift aus früheren Zeiten zurück. Hier war es Gang und gebe, dass die Eltern der Braut, die Erstausstattung nach einer Heirat übernahmen. In späteren Zeiten entwickelten sich aus dem Umstand heraus, dass nicht alle Familien eine Mitgift leisten konnten, spezielle Kreditgeber, die die Ausstattung stellten und dafür eine Sicherheit als Gegenleistung in Empfang nahmen. Früher konnte es sich dabei um andere Güter oder auch Nutztiere handeln.
Die hierdurch in Schulden geratenen Eltern mussten nun den Kredit tilgen oder eben die Sicherheit zur Einlösung bereitstellen. Hierbei handelt es sich quasi um die Grundform der Haushaltskredite, wobei dieser Terminus dem eigentlichen Sinn auch am besten Entspricht. In späteren Zeiten und mit dem Ende der Mitgiftpflicht, wurde dieses Geschäftssystem von Banken übernommen, die daraus den heute bekannten Haushaltskredit machten.
Dabei handelte es sich zu früheren Zeiten tatsächlich noch um spezielle Kredite, denn diese wurden von den Banken anders behandelt, als wenn sich um einen regulären Kredit handelte. Dies war noch bis in die fünfziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts der Fall. Erst ab diesem Zeitpunkt wurde der Haushaltskredit mit anderen Kreditformen kombiniert, sodass es für ihn keine eigene Definition mehr gab. In der Gesellschaft ist die Erinnerung an diese ursprüngliche Kreditform aber erhalten geblieben, sodass bis heute im Zusammenhang von Erstausstattungen von einem Haushaltskredit gesprochen wird. In einigen Regionen ist dies noch viel häufiger der Fall, da sich hier die alten Sichtweisen noch erhalten haben.
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