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Was bedeutet Kreditablösung?
Unter dem Begriff Kreditablösung versteht man die Übertragung eines Kredites von einem Kreditinstitut auf ein anderes. Dabei übernimmt die neue Bank nicht nur alle Rechte und Pflichten die das Darlehen betreffen, sondern auch die entsprechenden Sicherheiten und Verbindlichkeiten, die mit diesem Zusammenhängen. Die neue Bank tritt dabei im Kreditvertrag an die Stelle des alten Institutes, sodass sich im Prinzip für den Kreditnehmer selbst, keine besonderen Änderungen ergeben. Ist die Kreditablösung durch einen Umstand begründet, den die Bank zu verantworten hat, so muss das Darlehen bei der nächsten Bank zu den gleichen Zinsen fortgeführt werden, wenn sich eine andere Alternative nicht finden lässt. Aus einem solchen Unterfangen von Seiten der Bank dürfen dem Kunden also keine Nachteile bei der Tilgung entstehen.
Begriffsdefinition
Die Begriffsdefinition der Kreditablösung ist nicht vollständig genau gegeben. So verstehen viele Menschen darunter die vollständige Abzahlung eines Kredites, welche allerdings rein rechtlich gesehen mit dem Begriff Tilgung tituliert wird. In einer anderen Beziehung wird dieser Begriff auch mit der vorzeitigen Abzahlung eines Kredites in Verbindung gebracht. Allerdings ist hier im rechtlichen Sinne dann vorzeitiger Tilgung die Rede, da das Darlehen danach nicht mehr existent ist. Zudem ist ein solcher Schritt in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung – also einer entsprechende Gebühr der Bank die den Zinsausfall auffangen soll – verbunden.
Die Kreditablösung darf in keinem Fall mit einer Schuldübernahme verwechselt werden, denn bei dieser bleibt der ursprüngliche Restbetrag bestehen, lediglich der Schuldner ändert sich. Um muss stets darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten hier nicht durcheinander gebracht werden, denn dies könnte unweigerlich dazu führen, dass der Kreditnehmer in rechtliche Schwierigkeiten gerät, wenn er eine Ablösung ohne genaue Kenntnis der Hintergründe in die Wege leiten will.
Anwendung der Kreditablösung
Die Kreditablösung wird in der Regel vom Kreditnehmer in die Wege geleitet. es gibt aber auch Umstände, unter denen die vergebende Bank eine entsprechende Übertragung durchführen kann, diese sollen an einer anderen Stelle noch genauer besprochen werden.
In der Regel erteilt der Kunde den Auftrag an die bisher kreditführende Bank, den Kredit abzulösen. In dem jeweiligen Schreiben – hierfür gibt es vorgefertigte Formulare – wird jeweils auch die kreditübernehmende Bank genannt. Das bisherige Institut setzt sich mit dieser in Verbindung und vereinbart nun die Konditionen für die Ablösung der Summe. Sind diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen, dann wird der Ablösungsvertrag zwischen den Instituten geschlossen, der alle rechtsverbindlichen Punkte enthält.
In Folge dessen weist die neue Bank den Kreditbetrag samt aller zu zahlenden Kosten an die Altbank an. Sobald das Geld bei dieser eingegangen ist, erhält der Kreditnehmer in der Regel eine Information, dass die Kreditschuld bei der jetzigen Bank getilgt ist. Die neue Bank übernimmt dabei auch eventuell angefallene Vorfälligkeitsentschädigungen.
Übertragung von Sicherheiten
Die Sicherheiten die vom Kreditnehmer gestellt wurden, werden treuhänderisch an die neue Bank übertragen. Diese Treuhandvereinbarung stellt sicher, dass die nun kreditgebende Bank alle Besicherungen übertragen erhält, sodass diese entsprechend verwerten kann. Grade bei Immobilien kann hierzu auch ein Notar erforderlich sein, denn die Eintragung der neuen Bank in das Grundbuch, kann entsprechende Vorgänge erfordern. daher gehen einige Institute hier einen anderen Weg und lassen Immobilien als Sicherheit tatsächlich treuhänderisch verwalten.
Dies bedeutet, dass die ursprünglich kreditgebende Bank die Sicherheit auf ihren Namen weiterlaufen lässt, werden im Ablösungsvertrag vereinbart wurde, dass bei Fälligkeit der Sicherheit die entsprechenden Beträge an das neue Institut zu zahlen sind. Oftmals geschieht dies abzüglich der Aufwendungen für die Einleitung der Zwangsversteigerung, die dann gleich vom Verkaufserlös abgezogen werden.
Ablösung durch den Kreditgeber
In einigen Fällen kann auch der Kreditgeber die Kreditablösung in die Wege leiten. Dies geschieht vor allem im Rahmen eines Notleidenden Kredites. Hierbei wird die Kreditablösung in die Wege geleitet, in dem der Notleidende Kredit – meist ist dieser Bestandteil eines größeren Paketes – mittels des Kredithandels an andere Banken verkauft wird.
Dabei sieht das Gesetz vor, dass in diesem Fall der neue Gläubiger an die Stelle des alten tritt und de Kreditnehmer über den Erwerb der Schuld in Kenntnis setzen muss. In diesem Fall werden automatisch auch alle Sicherheiten mit veräußert, die in Zusammenhang mit dem Darlehen gestellt wurden. Der Neu Kreditgeber muss daher auch bei einer Grundschuld an die Stelle der alten Bank treten und sich entsprechend notariell in dieses Eintragen lassen. Der Vorteil für den Kreditnehmer besteht hier darin, dass die Kosten dann vom neuen Gläubiger zu tragen sind, da dieser den Kredit durch ein Handelsgeschäft erworben hat.
Zusammensetzung der Ablösesumme
Die Zusammensetzung der Ablösesumme ergibt sich aus den folgenden Bestandteilen:
1: Die Kreditsumme
Die Kreditsumme stellt den wesentlichen Faktor dar. Hierbei wird natürlich nur der Anteil berechnet, der zum Zeitpunkt der Ablösung noch offen ist.
2: Die anfallenden Zinsen
Die anfallenden Zinsen bis zum Zeitpunkt der endgültigen Tilgung sind ein weiterer Faktor, der auf den Kreditbetrag aufgeschlagen wird. Auch diese müssen bei der alten Bank entsprechend beglichen werden.
3: Die Vorfälligkeitsentschädigung (nur eventuell)
Die Vorfälligkeitsentschädigung muss dann ausgezahlt werden, wenn die Zinsen nicht bis zum Ende der Laufzeit berechnet wurden, weil zum Beispiel eine Anschlussfinanzierung dazwischen liegen würde. Diese würden nur im Rahmen eine Prolongation bei einer Umschuldung entfallen.
4: Kosten für Sicherheiten
Das übertragen und das treuhänderische Verwalten der Sicherheiten ist für gewöhnlich mit Kosten verbunden. Diese müssen ebenfalls von der neuen Bank beglichen werden, wenn diese den Altkredit übernimmt.
Neben diesen zumeist vorhanden Kosten gibt es auch Faktoren, die umgekehrt wieder von der Summe abgezogen werden müssen. Hierbei kann es sich Disagien oder Rückkaufswerte für Restschuldversicherungen handeln. Auch Beträge die erst nach der Tilgung des Darlehens fällig werden, müssen aus der Rechnung herausgenommen werden. All dies zusammen ergibt am Ende die tatsächliche Ablösesumme, die vom Kreditnehmer auch bei der neuen Bank getilgt werden muss.
Rechtliches
Da es sich bei einer Kreditablösung rechtlich gesehen um einen Gläubigerwechsel handelt, können nur bestimmte Sicherheiten ohne Genehmigung des Kreditnehmers übertragen werden. Zu diesen zählen beispielsweise Bürgschaften von anderen oder die Verpfändung von Gegenständen. Diese gehen automatisch auf die neue Bank über. Anders sieht dies bei Fahrzeugen oder Immobilien aus, denn hier sind gesetzliche Vorschriften im Eigentumsrecht gegeben, sodass diese nicht nur durch den Kreditnehmer bestätigt, sondern auch von Rechtswegen festgeschrieben werden müssen. Siehe zum Beispiel ein Eintrag in das Grundbuch.
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