Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Anzahlungsbürgschaft um die Absicherung einer bereits im Vorfeld geleisteten Anzahlung, vor Verlust. Es handelt sich um eine Absicherung für Unternehmen, welche unter Umständen aber auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann. Die Anzahlungsbürgschaft ist insbesondere in Verbindung mit Dienstleistungen.
Inhalt
Was genau ist die Anzahlungsbürgschaft?
Sinn und Zweck der Anzahlungsbürgschaft ist es, eine notwendige und bereits im Vorfeld geleistete Anzahlung abzusichern und so das Risiko in Grenzen zu handeln. Hier sind mindestens drei Parteien involviert. Zum Einen der Auftraggeber, der einen Auftrag vergibt und eine Anzahlung leisten muss. Zum Anderen der Auftragnehmer, der den Auftrag erhält und die Anzahlung fordert. Die dritte Partei ist der Kreditgeber, der die geleisteten Anzahlungen absichert, sollten die vertraglich festgelegten Leistungen nicht die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erfüllt werden. Es handelt sich also um eine Sicherheit für den Kunden.
Wie funktioniert die Anzahlungsbürgschaft?
Das Konzept der Anzahlungsbürgschaft ist denkbar einfach. Ein Auftraggeber, zum Beispiel ein Unternehmen, möchte sein Bürogebäude renovieren und beauftragt hierfür ein oder mehrere Unternehmen. Der bzw. die Auftragnehmer. Damit diese zur Tat schreiten können, muss in der Regel eine Anzahlung geleistet werden die dazu dient, aktuelle Kosten etwa für Material und Arbeiter zu decken. Diese Anzahlungen können mitunter sehr hoch sein. Gleichzeitig tritt der Auftraggeber zudem in Vorleistung, ohne das er eine Garantie hat, dass der Auftrag auch zu seiner Zufriedenheit ausgeführt wird. In einigen Fällen, etwa bei Finanzproblemen oder Insolvenz, wird der Auftrag auch gar nicht ausgeführt. Hier kommt die Anzahlungsbürgschaft ins Spiel. Sie garantiert, dass der Auftraggeber in solchen Fällen abgesichert ist und seine geleisteten Anzahlungen – in einer vorher vereinbarten Höhe – zurückerstattet bekommt.
Wer kann Anzahlungsbürgschaften leisten?
Für die Leistung von Sicherheiten für Anzahlungen kommen sowohl Banken als auch Versicherungen in Betracht. Der Fachbegriff für alle Bürgschaften bzw. Absicherungen lautet Kautionsversicherung. Für welches Unternehmen man sich für die Bürgschaft entscheidet, muss man individuell festlegen. Hier lohnt es sich, die Angebote sowie die Vor- und Nachteile von Banken und Versicherungen gründlich miteinander zu vergleichen und so eine Entscheidung zu treffen.
Für wen eignen sich Anzahlungsbürgschaften?
In der Regel finden Anzahlungsbürgschaften vor allem bei Unternehmen Anwendung. Insbesondere in der Baubranche sowie im Dienstleistungsgewerbe sind sie häufig zu finden. Eine entsprechende Kautionsversicherung kann jedoch auch von Privatpersonen abgeschlossen werden, wann immer diese mit einer größeren Summe – etwa für ein Bauvorhaben, etc. – in Vorleistung treten müssen.
Darauf sollte man bei einer Anzahlungsbürgschaft achten
Bei der Anzahlungsbürgschaft oder der Kautionsgarantie handelt es sich nicht um ein klassisches Darlehen. Es kommt hier in der Regel nicht zu einer Zahlung, da sowohl Banken als auch Auftraggeber davon ausgehen, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt und ein Projekt erfolgreich abschließt. In einem großen Teil der Fälle ist das auch tatsächlich so. Das macht die Beantragung einer Anzahlungsbürgschaft recht einfach und unkompliziert möglich.
Anzahlungsbürgschaften werden individuell zwischen Kunde und Bank bzw. Versicherung verhandelt. Die Konditionen, etwa zur Höhe der Zahlung, etc. werden hier entsprechend des eigenen Bedarfs vereinbart. Wichtig ist dabei zu wissen, dass eine Kautionsversicherung für gewöhnlich immer nur für eine einzelne Bürgschaft gilt. Werden mehrere Anzahlungen geleistet und möchte man diese alle absichern, dann sind ggf. mehrere Anzahlungsbürgschaften notwendig.
Eine Alternative ist eine Anzahlungsbürgschaft, die eine Gesamthöhe für die Absicherung festlegt. Diese hat den Vorteil, dass man mehrere Anzahlungen mit nur einem Vertrag abdecken kann. Und zwar immer dann, wenn die Gesamtsumme aller Anzahlungen nicht die Gesamtsumme der Anzahlungsbürgschaft übersteigt. Wird ein Projekt erfolgreich abgeschlossen, ist wieder mehr Kapital für weitere Bürgschaften verfügbar. Weitere Projekte hingegen schmälern den Etat. Besonders wichtig: Die Summe der Anzahlungen kann niemals den in der Anzahlungsbürgschaft festgelegten Vertrag übersteigen. Ist das der Fall, dann muss bei der Versicherung bzw. beim Kreditinstitut eine Erhöhung beantragt werden. Ansonsten sind Bürgschaften, die über die vereinbarte Summe hinaus gehen, nicht mehr abgesichert und im Zweifelsfalls verloren.
Anzahlungsbürgschaften – die Vorteile
Anzahlungsbürgschaften haben viele Vorteile. So sichern sie nicht nur den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen ab. Die Beantragung wie auch der Abschluss einer Kautionsversicherung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich. So ist es auch kurzfristig möglich, eine unerwartete Auszahlung noch absichern zu lassen. Außerdem sind für die Beantragung von einer Anzahlungsbürgschaft für gewöhnlich keine oder nur sehr wenige Sicherheiten notwendig. Es handelt sich hier schließlich nicht um ein klassisches Darlehen, bei dem der Kunde Geld geliehen bekommt, sondern um eine Sicherheit. Der in der Sicherheit vereinbarte Betrag wird aber nur dann gezahlt, wenn bestimmte – vorher vertraglich festgelegte – Konditionen erfüllt sind. Die Idee ist, dass es von Seiten des Kreditinstitutes bzw. der Versicherung gar nicht erst zu einer Auszahlung kommt. Die beauftragten Unternehmen erfüllen schließlich in den meisten Fällen ihre Aufträge ohne Schwierigkeiten, sodass die Anzahlung gerechtfertigt und auch gut angelegt ist.
Nachteile der Anzahlungsbürgschaft
Natürlich gibt es bei der Anzahlungsbürgschaft auch Nachteile. Die Nachteile beginnen bei den Bürgen selber. Nicht jede Person oder jedes Unternehmen eignet sich als Bürge. Eine ausreichende Bonität beziehungsweise Kreditwürdigkeit muss vorhanden sein. Somit ist klar, dass ein Bürge gut ausgesucht werden muss.
Anzahlungsgarantie
Die Anzahlungsbürgschaft ist auch unter dem Namen Anzahlungsgarantie bekannt und dabei handelt es sich um eine Bürgschaft, bei der der Bürge die Haftung übernimmt, wenn es um Anzahlungen oder Vorauszahlungen geht. Bekannt ist die Anzahlungsbürgschaft in der Regel aus dem Bereich des Einzelhandel, in dem mit Kaufverträgen oder Werkverträgen gearbeitet wird und mit Bürgschaften. Im Grunde kommt es bei allen Kaufverträgen zu Hauptleistungspflichten, das bedeutet, eine Partei muss eine Leistung erbringen und die zweite Partei zahlt für diese Leistung. Zu den Leistungen können nicht nur Dienstleistungen gehören, sondern auch Produkte. Sobald die Übergabe der Leistung von statten gegangen ist, muss die Zahlung erfolgen, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Sobald die Zahlung erfolgt ist die Hauptleistungspflicht erfüllt und die Zusammenarbeit ist somit beendet. In manchen Fällen kommt es aber vor, dass schon vor der Leistungserbringung eine Vorauszahlung von statten gehen muss. Für den Käufer entsteht somit ein Vorleistungsrisiko, denn er bezahlt eine bis dahin noch nicht erbrachte Leistung. Das Risiko besteht darin, dass der Verkäufer seinen Leistungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommt. Aus dem Grund gibt es einen Bürgen, der für eine Sicherheit sorgt. Dieses Risiko der Leistungserbringung lassen sich die dritten Parteien mit der Anzahlungsbürgschaft minimieren. Die Sicherheit wird für den Käufer sehr wichtig, denn sollte eine Anzahlung stattgefunden haben und der Verkäufer kann seinen Leistungen nicht nachkommen, dann wird die Anzahlungsbürgschaft eingesetzt und die dritte Partei kommt für den Schaden auf und übernimmt somit die Haftung.
Vorleistungsrisiko ohne Anzahlungsbürgschaft
Unter dem Begriff Vorleistung versteht man eine vorzeitige Gegenleistung, die erbracht wird, bevor die vertraglichen Verpflichtungen durchgeführt wurden. Im Grunde funktioniert ein gegenseitiger Vertrag ganz einfach. Eine Partei übernimmt die Funktion des Verkäufers oder des Dienstleisters. Diese Partei hat eine Leistung zu erbringen, entweder in Form einer Dienstleistung oder eines Produktes. Die zweite Partei ist der Käufer. Der Käufer will die Leistung vom Verkäufer in Anspruch nehmen und dafür zahlt er. Im Grunde funktioniert es ganz einfach, der Käufer gibt einen Auftrag und der Verkäufer erfüllt ihn. Der Käufer bezahlt und die Vereinbarung ist erledigt. Allerdings gibt es immer mehr Verkäufer, die eine Vorleistung haben wollen. Das bedeutet, sie verlangen von dem Käufer eine Vorauszahlung von einigen Prozent. Die Höhe der Vorauszahlung ist unterschiedlich und kann von dem Verkäufer frei gewählt werden. Ohne eine entsprechende Anzahlungsbürgschaft übernimmt der Käufer das Vorleistungsrisiko, denn sollte der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommen, dann muss er von ihm die Vorauszahlung zurückverlangen und diese zu bekommen kann mitunter schwer werden. Einfacher ist es mit einer Anzahlungsbürgschaft.
Anzahlungsbürgschaft eine Form der Bürgschaft
Im Grunde handelt es sich bei der Anzahlungsbürgschaft also um eine Form der Bürgschaft. Im Rechtswesen und der Wirtschaft bedeutet die Bürgschaft eine Erfüllung einer Verbindlichkeit, die nicht die eigene Person oder das eigene Unternehmen betrifft, sondern eine dritte Partei. Mit Hilfe der Bürgschaft sichert ein Gläubiger sich gegenüber eines Schuldners ab, falls es zu Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit kommt. Überwiegend kommen Bürgschaften im Kreditwesen zum Einsatz, wenn ein Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen möchte und die eigene Bonität einfach nicht ausreicht. Der Bürge übernimmt dann das Risiko. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen oder jede Person als Bürge geeignet. Der Bürge muss eine gute Bonität aufweisen, nur dann kann er als Bürge genommen werden. Die Prüfung der Bonität wird durch das Kreditinstitut durchgeführt. Das Kreditinstitut entscheidet, ob der Bürge für die Bürgschaft geeignet ist oder nicht.
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