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Was sind Auslandsbanken?
Bei Auslandsbanken handelt es sich um Banken, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, unabhängig von der Tatsache, ob sich im Inland eine entsprechende Filiale befindet. Banken dieser Art agieren also grundsätzlich nach den Gesetzen des Landes, in dem die Bank ihren wirtschaftlichen Stammsitz führt und somit steuerpflichtig ist. Daher können die Grundlagen für eine Kreditvergabe, die Eröffnung eines Kontos oder weiterer Bankgeschäfte zu einem gewissen Teil oder vollständig von denen hierzulande abweichen. Dabei muss ein deutlicher Unterschied zwischen Banken im EU-Raum und Banken außerhalb dieser Zone gemacht werden.
Banken nach Herkunftsland
Auslandsbanken werden in der Regel nicht nach ihrem Herkunftsland, sondern der entsprechenden Region, in welcher sich diese befinden, sortiert. Daher gibt es verschiedenen Belange, die in diesem Zusammenhang unbedingt beachtet werden müssen, wenn mit diesen in irgendeiner Form entsprechende Geschäfte durchgeführt werden sollen.
Banken im EU-Raum
Befinden sich Banken im EU-Raum, handelt e sich bei diesen aber nicht um inländische Institute, dann gelten im weitesten Sinne die gleichen Richtlinien, wie diese auch in Deutschland angesetzt werden. Der Grund liegt darin begründet, dass im gesamten EU-Raum der einheitliche SEPA-Zahlungsverkehr beschlossen wurde, sodass die entsprechenden Regularien auf alle EU-Länder ausgeweitet und in den bestehenden Verordnungen angepasst wurden. Wer also ein Konto in einem anderen EU-Land eröffnen möchte, der hat hierzu grundsätzlich die Möglichkeit, denn die Überweisungen auf andere EU-Konten laufen nach den gleichen Mustern ab und sind in der Regel gebührenfrei.
Auch wenn die entsprechenden Regelungen im Bankgesetz weitestgehend vereinheitlicht wurden, unterscheiden sich doch bestimmte Kriterien voneinander. So wird bei Banken in anderen EU-Ländern in der Regel nicht die Schufa abgefragt und auch weitere Vorschriften der deutschen Gesetzgebung sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die im jeweiligen Land gültig sind, Dies muss bei entsprechenden Vorhaben unbedingt beachtet werden.
Banken im nicht EU-Raum
Banken die sich zwar noch innerhalb Europas befinden, aber nicht mehr dem EU-Raum angehören, werden als sogenannte Banken der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bezeichnet. Dieser EG-Raum erstreckt sich weitestgehend auf alle Länder, die geografisch zu Europa gehören, sowie auf die Türkei und auch auf Russland. Für diese Banken gilt jeweils nur das Landesgesetz des Staates, in welchem sie ansässig sind, wenngleich aber der Zahlungsverkehr mit den EU-Staaten deutlich vereinfacht wurde. Übrigens zählt auch die Schweiz zu diesen Staaten, da diese kein Mitglied der EU ist, in dieser Konstellation aber eine Sonderstellung einnimmt, da auch bei ihr der unbeschränkte SEPA-Transfer möglich gemacht wurde.
Alle übrigen Banken
Die übrigen Banken auf der Welt werden jeweils nach ihrem Standort gewertet. Somit ist eine Transaktion aus den USA zum Beispiel einfacher zu bewerkstelligen, als dies aus Kamerun oder vergleichbaren Staaten der Fall ist. Der Grund hierfür sind zumeist sehr hohe Wechselgebühren, bei der Umwandlung des einheimischen Geldes in Euro, sodass diese Auslandsbanken in der Regel nur sehr selten für Auslandskredite oder andere Formen des Geldhandels genutzt werden. Hier sind es eher Firmen, die international agieren und somit vor Ort ein Konto unterhalten. Bei diesen Banken gelten immer die Landesgesetze, wobei es hier meist auch keine Ausnahmeregelungen gibt. Allerdings bestehen solche zum Beispiel zwischen den USA und Deutschland sowie mit Kanada und weiteren Staaten.
Möglichkeiten für Privatpersonen
Privatpersonen haben in der Regel nur sehr beschränkte Möglichkeiten, um mit den entsprechenden Banken zu interagieren. Schon um ein Konto im EU-Raum zu eröffnen, muss der Kunde in diesem Fall persönlich vor Ort erscheinen, wenn er keinen Wohnsitz im jeweiligen Land vorweisen kann.
Diese Prozesse werden umso schwieriger, je weniger mit einem Staat entsprechende Abkommen bestehen oder anderweitige Regelungen zwischen diversen Banken getroffen wurden. Daher erschöpfen sich die persönlichen Möglichkeiten auf einige wenige Aktionen.
In der Regel können Konten oder Kredite hier nur eröffnet oder aufgenommen werden, wenn ein entsprechender Vermittler zwischen den späteren Vertragsparteien agiert. Zu diesem Zweck gaben sich Agenturen entwickelt, die sich auf entsprechende Vorgänge spezialisiert haben. Allerdings müssen bei einem solchen Vorhaben auch entsprechende Gebühren einkalkuliert werden, die in einem solchen Fall zu begleichen sind. Daher sollte sich ein Kunde, der einen entsprechenden Schritt gehen will, im Vorfeld über alle anfallenden Modalitäten informieren.
Verband der Auslandsbanken
Zur Vertretung der Interessen der jeweiligen Banken im Inland, hierbei handelt es sich vor allem um Banken, die mit hiesigen Instituten entsprechende Verträge unterhalten, wurde der Verband der Auslandsbanken e.V. gegründet. In ihm sind über 200 ausländische Banken organisiert. Allerdings gehören zu den Mitgliedern auch Kapitalgesellschaften und Finanzdienstleister. Diese stammen aus über dreißig Länder und führen in dem einen oder anderen Maße häufig Transaktionen nach oder in Deutschland vor.
Ziel des Vereins ist es, die Eröffnung von Filialen im Inland zu fördern und die Banken in ihrem Geschäftsverhältnis mit deutschen Banken zu unterstützen. Dabei tritt der Verband hier vor allem als Dienstleister auf, der gegen ein Entgelt entsprechende Leistungen offeriert. So müssen die Mitglieder auch einen gewissen Beitrag leisten, der sich jeweils am Jahresumsatz bemisst.
Marktanteil von Auslandsbanken
Der Marktanteil von Auslandsbanken in Deutschland, ist gemessen am gesamten Geschäftsaufkommen eher als gering zu bezeichnen. Hierzulande werden nur etwa vier Prozent aller privaten Aktivitäten über Auslandsbanken abgewickelt. Viel größer zeigt sich dieser Markt im Bereich des internen Bankenhandels. Dieser erstreckt sich auch über Ländergrenzen hinweg und nimmt etwa 45 Prozent aller Geschäftsaktivitäten ein. Dies zeigt, dass die Auslandsbanken eine große Bedeutung im Inland haben, denn durch sie wird durchaus eine Menge Kapital zu deutschen Banken transferiert, während dieser Prozess umgekehrt auch zu ausländischen Banken erfolgt.
Im internationalen Bankengeschäft spielen die Auslandsbanken also durchaus eine bedeutende Rolle, wenngleich hier auch private Kapitalanlagen mit in diesem Geldfluss eingebunden sind. Allerdings nehmen an diesem Markt nur sehr wenige Privatgeschäfte teil, sodass der überwiegende Teil der Transaktionen aus dem Kapital der Banken selbst stammt.
Rechtliche Einordnung
Die rechtliche Einordnung von Auslandsbanken ist in vielen Bereichen schwierig. Da hier auch die ausländischen Gesetze beachtet werden müssen, kann stets meist nur eine Regelung nach EU-Recht vorgenommen werden. Auch innerdeutsche Gesetze befassen sich mit diesem Problem, wobei alle ausländischen Banken, die in Deutschland eine entsprechende Niederlassung eröffnen wollen, auch eine Zulassung als Bank von den deutschen Behörden erhalten müssen. Hierfür ist die BaFin als oberste Bankenaufsichtsbehörde zuständig.
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