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Was bedeutet Kreditleihe?
Bei der Kreditleihe handelt es sich um eine Sicherungsleistung, die von Banken erbracht wird. Dabei wird dem Kunden kein Geld zur Verfügung gestellt, sondern es wird lediglich die Kreditwürdigkeit der eigenen Bank verpfändet. Dies bedeutet, dass durch die Bürgschaft der Bank, einem potenziellen Verkäufer erklärt wird, dass im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden, die Bank für den Kaufpreis einer Sache aufkommen wird. Bei der Kreditleihe handelt es sich in den meisten Fällen um einen Avalkredit, der also auf Abruf bereit gehalten wird. Sollte dieser nicht in Anspruch genommen werden, so entsteht gegenüber der Bank auch keine entsprechende Schuld, sodass keine Beträge beglichen werden müssen. Nur dann, wenn die Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig eingehalten wird, müssen die entsprechenden Summen wie bei einem normalen Kredit zu einem festgesetzten Zinssatz zurückgezahlt werden.
Ablauf der Kreditleihe
Eine Kreditleihe kann in der Regel sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen vorgenommen werden. Hierbei wird zuerst ein Kaufvertrag zwischen einem Händler und dem Kunden über eine bestimmte Sache abgeschlossen. Äußert der Verkäufer nun seine Zweifel daran, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend nachkommen kann, kann der Kunde bei seiner Bank eine sogenannte Kreditleihe beantragen. Hier garantiert die Bank dem Verkäufer, dass sie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden einstehen wird. Der Händler erhält zu diesem Zweck von der Bank eine Bürgschaftsurkunde, die er bei nachweislicher Nichtzahlung des Betrages, bei der Bank einfordern kann.
Gegen die Vorlage der Urkunde erhält der Händler die entsprechende Auszahlung. Für den Kunden bedeutet dies, dass er nun in eine Kreditschuld gegenüber der Bank gerät und diese Gemäß eines im Vorfeld geschlossenen Vertrages tilgen muss. Dabei handelt es sich hier um einen Kreditvertrag, der unter Vorbehalt geschlossen wird. Dieser Vorbehalt besteht darin, dass der Vertrag erst dann seine Rechtsgültigkeit erlangt, wenn von der auf Abruf gehaltenen Kreditsumme auch wirklich ein Anspruch bezogen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, dann erlangt der Vertrag keine Gültigkeit und wird somit nicht rechtskräftig.
Zweck der Kreditleihe
Die Kreditleihe verfolgt den Hintergrund, dass ein Kunde über eine von der Bank erbrachte Sicherungsleistung, einen entsprechenden Erwerb absichern kann. Dabei wird, anders als bei einem echten Kredit, seine eigene Bonität aber nicht belastet, denn es kommt erst dann ein Kreditvertrag zustande, wenn die Zahlung seitens des Kunden tatsächlich nicht erfolgt. Auf diese Weise kann sich der Kunde quasi eine fremde Bonität zunutze machen, um somit in verschiedenen Bereichen einen größeren Spielraum beim Erwerb von Produkten oder der Finanzierung von Projekten zu erhalten.
Obwohl auch Privatkunden in der Regel von dieser Methode Gebrauch machen können, kommt sie in diesem Bereich nur sehr selten vor. Meistens sichern Firmen auf diese Weise größere Investitionen und Käufe ab. Dabei geht es vor allem darum, die eigene Kreditwürdigkeit zu erhalten, gleichzeitig aber dafür zu sorgen, dass das eigene Kapital nicht zu sehr beansprucht wird, wenn die ausreichende Menge an Geldern letztlich doch nicht vorhanden ist. Da der Kredit in Raten getilgt werden kann, stellt dies eine enorme Entlastung dar und offeriert in gleicher Weise entsprechende Planungssicherheit.
Anwendungsbereiche
In den allermeisten Fällen wird eine Kreditleihe dann durchgeführt, um Ansprüche zu gewährleisten, die unter Umständen auch zurückgezahlt werden müssen. Ein gutes Beispiel ist hier die Anzahlung für eine Reise. Der Veranstalter wird diese grundsätzlich so behandeln, als wenn es sich um Einnahmen handeln und entsprechend investieren. Kommt es nun durch ein Verschulden des Veranstalters zu einer Absage, muss dieser die geleisteten Anzahlungen aller Kunden zurückzahlen.
Zu diesem Zweck schließt ein solches Unternehmen meist eine Dauerkreditleihe ab. Sollte er die Rückzahlung aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können, dann springt die Bank an dieser Stelle ein und entschädigt die Kunden entsprechend. Dabei muss in diesem Fall keine Bürgschaftsurkunde an die Kunden ausgestellt werden, denn da sich der Veranstalter gegenüber den Kunden in einem Haftungsverhältnis befindet, ist dieser gesetzlich ohnehin zur Erstattung der entsprechenden Kosten verpflichtet. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich die Allgemeinhaftung, sodass der Kunden nicht darüber informiert werden muss, dass der Veranstalter in diesem Fall eine Kreditleihe über die Höhe aller Anzahlungen abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich ohnehin um einen sogenannten flexiblen Avalkredit, denn hier erhöht sich die Kreditsumme mit jeder Anzahlung, die durch einen buchenden Kunden geleistet wurde.
Ein anderes Beispiel ist hier die Prozessbürgschaft. Eine solche Bürgschaft soll garantieren, dass ein Urteil über einen geldwert vollstreckbar bleibt, auch wenn die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten oder Verurteilten nicht zulassen, den Betrag in einer Summe zu begleichen. In einem solchen Fall kann ebenfalls eine Kreditleihe als Besicherungsleistung dienen, wobei auch hier gilt, dass diese erst dann in kraft tritt, wenn die jeweilige Person ihrer Zahlungspflicht tatsächlich nicht nachkommt oder nachkommen kann.
Voraussetzungen für eine Kreditleihe
Um eine Kreditleihe zu erhalten ist nicht zwangsläufig eine hervorragende Bonität erforderlich. Da die Kreditleihe immer von der Höhe des Preises abhängt, der hier besichert werden soll, kann diese auch ohne eine sehr strenge Prüfung der Bonität vergeben werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich nach ermessen der Banken um Bagatellsummen handelt, die keinen größeren Schaden auch beim Ausbleiben einer Zahlung verursachen können.
Allerdings wird auch in diesem Fall die Schufa geprüft, da für den Fall der Inanspruchnahme des Kredites, eine Rückzahlung möglichst gewährleistet werden soll. In diesem Zusammenhang ist auch ein festes Arbeitsverhältnis erforderlich, welches aber nicht zwangsläufig unbefristet geschlossen worden sein muss.
Letztlich muss das zur Verfügung stehende Einkommen nachgewiesen werden, wobei hier auch alle vorhandenen Ausgaben zur berücksichtigen sind, da am Ende des Prozesses ein Kreditvertrag, wenn auch nur unter Vorbehalt geschlossen wird. Die Bank kann eine Kreditleihe auch ablehnen, wenn ihr das Risiko eines Zahlungsausfalles zu groß erscheint. In diesem Fall ist es auch wahrscheinlich, dass der angestrebte Kauf nicht zustande kommen wird.
Kein Bankenzwang
Das Gesetz sieht die Kreditleihe etwas anders, denn nach § 239 Abs. 1 BGB, ist als tauglicher Bürge jede Person anzusehen, die über eine ausreichend großes vermögen verfügt, um die aus der Bürgschaft entstehende Schuld zu begleichen. Somit muss es sich bei einer Kreditleihe nicht zwangsläufig um eine Bank handeln, die die entsprechende Sicherheit vergibt. Hier kann auch eine Privatperson eintreten, sofern diese glaubhaft nachweisen kann, dass sie über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt.
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