Seit dem 01.01.2012 ist es möglich, die klassische Riester Rente, die es Leuten erlauben soll, sich ein besseres Polster für das Alter zuzulegen, in das Wohn-Riester umzuwandeln, die auch eine sogenannte Eigenheimrente ermöglicht. Dennoch wissen viele Bürger noch nicht, wie sie vom Wohn-Riester profitieren können und wo sie die Umstellung beantragen können.
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Die Vorteile von Wohn-Riester
Viele Kunden sehen den Hauptvorteil der Erweiterung ihrer Riester Rente durch das Wohn-Riester darin, dass je nach den Tarifen des Anbieters immense Einsparungen bei einer Baufinanzierung möglich sind. Dabei sind die Angebote von Wohn-Riester kaum teurer als herkömmliche Immobilien-Darlehens. Ebenfalls ansprechend ist die Tatsache, dass die Finanzierung von Immobilien durch das Wohn-Riester rückwirkend beantragt werden kann, allerdings nur, wenn die Unterlagen zum Hausbau bzw. zum Kauf einer Immobilie nach dem 01.01.2008 eingereicht wurden.
Die Zulagen für jeden Erwachsenen betragen dabei 154 Euro und für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurde ist die Zulage mit 300 Euro noch etwas höher.
Ab 2013 soll Wohn-Riester zusätzlich noch optimiert werden. Beispielsweise soll die fiktive Verzinsung der Raten nicht mehr als 1% betragen und es soll frei wählbar sein, ob man die Steuerschuld mit einem einzig Satz zu 30% oder alternativ bei gleichbleibendem Steuersatz bis zum 85. Lebensjahr abbezahlen möchte. Durch die Erweiterung erhofft sich die Regierung, mehr Bürger dazu bewegen zu können, sich für Wohn-Riester zu entscheiden.
Das Problem der Verfügbarkeit:
Einer der großen Schwierigkeiten von Wohn-Riester besteht darin, dass es bisher erst von wenigen Banken wie zum Beispiel der Sparkasse oder der Postbank angeboten wird. Die Hauptanbieter von Wohn-Riester sind immer noch Versicherungen. Allerdings warnen Verbraucherschützer davor, seine Riester Rente bei einer Versicherung zu Wohn-Riester umwandeln zu lassen, da die Kunden ansonsten oft hohe Provisionen an die Versicherungen zahlen müssen.
Auch dagegen möchte die Regierung vorgehen, die entsprechende Regelung wird aber ebenfalls erst 2013 in Kraft treten und es ist nicht bekannt, ob die Änderungen dann auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Eigentumsrenten gelten werden. Trotzdem erhofft sich die Regierung, das Angebot an Wohn-Riester weiterhin ausbauen zu können, damit zukünftig mehr Kunden diese Finanzierung von Bauvorhaben und Immobilien-Käufen nutzen und weniger Bürger die Riester Rente kündigen.