Für viele Studenten reicht das Bafög nicht aus, um ihren Lebensunterhalt und ihr Studium zu finanzieren. Daher verdienen sie sich durch einen Nebenjob ein kleines Zubrot. Dabei stellt sich die Frage, Doch was ist, wenn bei einem Job irgendetwas passiert? Sind sie ausreichend versichert? Wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus?
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Bei 400€ Job keine sozialversichrungspflichtigen Beiträge notwendig
Wer als Student einer geringfügigen Beschäftigung bis 400 Euro nachgeht, hat keine sozialversicherungspflichtigen Abzüge. Die Arbeitgeber, die auf der Suche nach studentischen Aushilfen sind, entrichtet in der Regel jeweils eine pauschale an die Kranken-, Renten- Pflege und Arbeitslosenversicherung. Bei der beitragsfreien Familienversicherung kommt es dadurch zu keinerlei Einbußen. Ansprüche auf Krankengeld bestehen nicht, aber auf einen geringen Anteil aus der Rentenversicherung.
Ab Vollendung des 25. Lebensjahres endet die Familienversicherung und der Student muss sich selbst gesetzlich versichern. Die Krankenversicherung gewährt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum 14. Fachsemester einen günstigeren Tarif, bei dem die Pflegeversicherung schon enthalten ist. Desweiteren gibt es auch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung für Studenten für diese Zeit abzuschliessen.
Bei 800-Euro-Jobs sieht es so aus, dass man keine Sozialabgaben bezahlen muss, wenn man weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, weil man dann den Studentenstatus besitzt. Nur ein geringer prozentualer Anteil in die gesetzliche Rentenversicherung ist zu entrichten. Dieser liegt bei weniger als 9,9%. Dadurch werden Rentenansprüche erworben. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und der Einzahlung. Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, muss auch Kranken- sowie Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichten sowie in die Pflegekasse einzahlen.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen, die entweder 50 Tage im Jahre oder zwei Monate bei einer Fünf-Tage-Woche betragen, entfallen die Sozialversicherungsbeiträge. Hierbei gibt es weder eine maximale Wochenstundenzahl noch eine Lohngrenze.
Unfallversicherung läuft über den Arbeitgeber
Auch, wer einen Ferien- oder Studentenjob hat, kann von einer Unfallversicherung seitens des Arbeitgebers ausgehen. Der Versicherungsschutz tritt mit dem ersten Arbeits- bzw. Praktikumstag in Kraft, der unabhängig von Arbeitsverhältnis und Höhe der Vergütung ist. Bei einem Arbeits- bzw. Wegeunfall übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen sowie die Praxisgebühr. Bei Berufsunfähigkeit werden Rentenzahlungen und Pflegeleistungen ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen.
Auf einem Blick:
- bis 400€ keine sozialversicherungspflichtigen Abzüge
- kein Anspruch auf Krankengeld
- ab 25. Lebensjahr kein Versicherungsschutz über Familienversicherung / eigene Krankenversicherung notwendig
- ab 800€ und mehr als 20 Wochenarbeitsstunden = Sozialabgaben
- Versicherungsschutz beginnt am 1. Arbeitstag
- Unfallversicherung über Arbeitgeber