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Was bedeutet Serviceleasing?
Unter dem Begriff Serviceleasing versteht man ein Leasing, bei dem ein umfassender Service für die Wartung und Pflege des jeweiligen Leasingobjektes gleich im Preis mit inbegriffen ist. Dies sorgt natürlich für höhere Raten, allerdings können auf diese Weise auch wichtige Reparaturen oder Pflegemaßnahmen ohne Zusatzkosten vorgenommen werden. Oftmals findet die Abrechnung dann direkt über eine spezielle Service-Card statt, die dem Leasingnehmer bei Abschluss des Vertrages ausgehändigt wird. Das Serviceleasing unterteilt sich dabei in zwei verschiedenen Hauptarten, wobei diese mit sehr unterschiedliche Leistungsumfängen ausgestattet sein können. Das Serviceleasing kann in den meisten Fällen als optionaler Bestandteil zum Vertrag hinzu gebucht werden, in einigen Angeboten ist dieses aber auch bereits enthalten.
Anwendungsbereiche des Serviceleasings
Das Serviceleasing kommt vor allem bei Fahrzeugen zum Einsatz, da diese in Regelmäßigen Abständen entsprechende Wartungsmaßnahmen oder auch Reparaturen benötigen können. Daher ist dieses Angebot in der Leasingbranche mittlerweile Gang und gebe und wird auch von den meisten großen Anbietern offeriert.
Im Normalfall muss der Kunde anfallende Reparaturen und Wartungen ab Fahrzeug selbst bezahlen. Diese gelten dann als Zusatzkosten, die nicht in den Vertrag einfließen können. Anders sieht es aus, wenn ein Serviceleasing gebucht wurde, denn hier ist in den monatlich zu zahlenden Raten, bereits der Betrag für etwaige Vorgänge dieser Art enthalten, sodass die gebühren meist entsprechend höher ausfallen. Die Reparaturmaßnahmen und andere Vorgänge werden also im Vorfeld bezahlt und müssen so nicht vom Kunden selbst abgerechnet werden. Dabei unterscheidet man an dieser Stelle zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Arten, dieses Angebotes.
Das Serviceleasing
Das normale Serviceleasing umfasst in der Regel die üblichen Wartungen sowie gewisse Leistungen, die durch den Betrieb des Fahrzeuges verursacht werden oder für dessen Nutzung vorgeschrieben sind. So können beispielsweise die Reifen kostenlos gewechselt werden oder aber es wird eine vollständige Wartung durchgeführt, in dessen Rahmen auch gleich der TÜV absolviert werden kann, wenn dieser ansteht. Damit umfasst dieses Paket den Normbereich aller Leistungen, den sonst der Kunde selbst bezahlen müsste. Im Unterschied dazu steht aber eine Variante, bei der ein umfassendes Angebot im Raum steht.
Das Full Serviceleasing
Beim Full Serviceleasing werden im Grunde all Leistungen übernommen, die im Rahmen der Wartung, der Reparatur und der Pflege im Raum stehen. Selbst ein Defekt am Fahrzeug wird sofort unentgeltlich behoben, da die Kosten hierfür in den monatlichen Raten enthalten sind. Das Full Serviceleasing wird in der Regel von den Banken der Hersteller angeboten oder aber von Autohäusern, die mit diesen in Verbindung stehen. Die Leistung setzt allerdings eine entsprechende Bonität voraus, da sich die anfallenden Gebühren deutlich erhöhen können.
Konditionen für das Serviceleasing
In der Regel unterscheiden sich die Konditionen für das Serviceleasing nicht von denen, die beim Abschluss des normalen Leasingsvertrages im Raum stehen. Allerdings kann hier eine weitreichende Bonitätsprüfung durchgeführt werden, denn für den Leasinggeber muss sichergestellt sein, dass der Kunde die erhöhten Anfallenden Raten auch begleichen kann.
Zudem sollte der Kunde eine gewisse Fahrerfahrung aufweisen, sodass ein Leasing in der Regel nicht unter einem Alter von 21 oder bei manchen Anbietern gar unter einem Alter von 25 Jahren möglich. Diese Einschränkung soll dafür sorge tragen, zu häufige Schäden zu verhindern und somit die Reparaturkosten gering zu halten. Allerdings gibt es in diesem Punkt auch bestimmte Beschränkungen, die unbedingt Beachtung finden müssen.
Obergrenzen
Beim Serviceleasing werden diverse Obergrenzen gesetzt, die beispielsweise bei der Anzahl der Reparaturen oder den Gesamtkosten gezogen werden. So dürfen innerhalb der Laufzeit meist nur eine bestimmte Anzahl an Werkstattbesuchen durchgeführt werden. Alle darüber liegenden Reparaturen müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Andere Anbieter setzen in diesem Zusammenhang eine Höchstsumme fest, die die Reparaturen im Jahr kosten dürfen. Sollte diese Summe überschritten werden, muss auch hier die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden.
In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass der Leasingvertrag bei weiteren Überschreitungen der jeweiligen Grenzen auch widerrufen werden kann. Dies liegt darin begründet, dass hier ein massiver Wertverfall des Fahrzeuges befürchtet werden muss, sodass sich dieses später nicht mehr an andere Kunden weitergeben lässt oder eine weitere Veräußerung unmöglich wird.
Fristen für das Serviceleasing
Das Serviceleasing kann gewissen Fristen unterworfen sein. Diese können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Die Fristen beschränken die Laufzeit des Serviceleasings auf eine bestimmte Zeitspanne, nach welcher dieser erneuert werden muss. Auf diese Weise können Kunden nach dem Ablauf dieser zeit entscheiden, ob sie den Vertrag in der vorliegenden Form verlängern oder aber auf das weitere Serviceleasing verzichten wollen, um die Kosten zu reduzieren. Solche Klauseln kommen häufig in Privatverträgen zum Einsatz, wenn nicht klar ist, ob der Kunde den Leasingvertrag über die gesamte Laufzeit zur bestehenden Ratenhöhe fortführen kann. Hier ist meist die Bonität ein ausschlaggebender Punkt, sodass auch der Leasinggeber, die Annahme des Servicevertrages verweigern kann.
Serviceleasing bei Firmenfahrzeugen
Am häufigsten kommt das Serviceleasing bei Firmenfahrzeugen zum Einsatz. Auf diese Weise können sich Unternehmen die aufwendige und meist teure Wartung der Gefährte sparen und diese mit kleinem Aufwand in Betrieb halten. Allerdings muss in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass das Leasing hier sehr strengen Konditionen unterliegt. Zudem wird mieten Unternehmen meist mehr als einen Wagen, sodass hier auch gestaffelte Verträge genutzt werden können, die Kosten für das Leasing weiter reduzieren, dafür aber die Ansprüche an die Bonität deutlich erhöhen.
Ein Serviceleasing auf Baumaschinen ist dabei nur unter sehr konkreten Bedingungen möglich, denn hier handelt es sich um Gefährte, die aufgrund der Art ihrer Nutzung, grundsätzlich einem hohen Verschleiß unterworfen sind. In der Regel wird ein solches Angebot wenn überhaupt, dann nur unter Vorbehalt einer Kündigungsoption offeriert.
Werkstattbindung
In der Regel ist das Serviceleasing an eine bestimmte Vertragswerkstatt gebunden, sodass Reparaturen und Wartungen an keiner anderen Stelle durchgeführt werden können. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die der Gesetzgeber deutlich festgelegt hat. Sollte der Kunde beispielsweise auf einer längeren Fahrt nicht in der Reichweite der besagten Werkstatt sein und sich in seiner Nähe auch keine entsprechenden Filialen finden lassen, sodass darf dieser eine andere Werkstatt aufsuchen. Der Leasinggeber hat dann keine andere Wahl, als diese Kosten zu begleichen, sofern dieser nicht nachweisen kann, dass aufgrund des vorliegenden Vertrags, andere Möglichkeiten bestanden hätten.
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