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Was ist eine Kreditsicherung?
Bei der Kreditsicherung handelt es sich um den Prozess der Absicherung eines Darlehens durch personelle, originäre oder materielle Sicherheiten. Die Art der Sicherheit kann dabei sehr wohl darüber entscheiden, ob ein Kredit letztlich vergeben wird oder nicht. Dabei unterscheiden sich die diversen Formen erheblich voneinander, sodass hier konkret auch die Art des Kredites bedacht werden muss, wenn es um die Stellung von Sicherheiten geht. Die Kreditsicherung muss in jedem Fall vor dem Abschluss des Kreditvertrages klar sein. Allerdings können in Ausnahmefällen auch nach der Unterzeichnung noch Sicherheiten eingebracht werden, wenn diese dazu dienlich sind, das Kreditrisiko weiter zu minimieren. Die Art und der Umfang der Sicherheiten werden für gewöhnlich im Kreditvertrag festgelegt, allerdings kann auch ein zusätzlicher Kreditsicherungsvertrag geschlossen werden.
Rechtliches zur Kreditsicherung
Die Kreditsicherung ist in der Rechtssprechung ein anerkanntes Instrument, um einen Kredit gegen einen Ausfall abzusichern. Daher werden rechtlich diverse Möglichen erlaubt, die als entsprechende Sicherheit eingebracht werden können. Allerdings steht hier immer der Grundsatz des absoluten Eigentumsrechtes im Raum. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer, der die Sache verpfändet, auch tatsächlich der Eigentümer des jeweiligen Objektes sein muss. Dieses darf nicht von anderen beansprucht werden und es dürfen auch keine Rechte Dritter auf diesen Lasten. Zudem darf die Veräußerung als Pfand auch nicht dazu führen, dass Rechte Dritter berührt werden, sei dies auch nur in sekundärer Beziehung der Fall.
Kreditsicherheiten müssen nicht zwangsläufig gestellt werden, denn das Gesetz lässt dem Kreditgeber den Spielraum zu entscheiden, ob ein bestimmter Kredit besichert werden muss oder nicht. Ausgenommen sind hier allerdings originäre Sicherheiten, die unweigerlich als Pfandobjekt für die vergebenen Darlehen eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um rechtlich verpflichtende Eintragungen, da der Kauf der Sache zum Beispiel durch notarielle Beurkundung erfolgt.
Arten der Kreditsicherung
Im Grunde kann zwischen drei verschiedenen Arten der Kreditsicherung unterschieden werden.:
Personalsicherheiten
Bei Personalsicherheiten handelt es sich um Kreditsicherungen, die durch andere Personen gestellt werden. So tritt in den Vertrag zum Beispiel ein Bürge ein oder es findet eine Schuldübernahme durch einen dritten statt. Das Wesen der Personalsicherheiten besteht also darin, dass hier eine andere Person konsequent für die Schuld des anderen Eintritt und somit mit seinem gesamten vermögen für den Ausfall der Summe haftet, sollte der Hauptschuldner nicht mehr in der Lage sein, denn Kredit zu tilgen.
Personalsicherheiten fallen allerdings in den Bereich der Risikosicherheiten, denn es kann jederzeit geschehen, dass der Bürge ausfällt – zum Beispiel durch Todesfall – oder durch wirtschaftliche Gründe zu einem späteren Zeitpunkt seine Zahlungskraft einbüßt. Somit sind solche Sicherheiten nicht ausfallsicher, sodass diese in der Regel nur dann akzeptiert werden, wenn die Bonität der dritten Person entsprechend hoch ausfällt oder aber ausreichend materielle Werte im Hintergrund stehen.
Materielle Sicherheiten
Bei den materiellen Sicherheiten handelt es sich um alle Sicherheiten, die ein bewegliches Objekt zum Gegenstand haben, sodass hier auf Basis einer Pfändung oder Zwangsversteigerung, dass entsprechende Kapital für die Rückzahlung des Kredites eruiert werden kann. Somit kann es sich dabei um Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge, Maschinen oder fast alle anderen Arten von Sachwerten handeln, die sich im Besitz des Realschuldners befinden.
Allerdings fällt unter diesen Punkt auch die Grundschuld, obwohl sich diese auf ein Gebäude bezieht. Da dieses aber auch als materielles Objekt betrachtet wird – was es der Definition nach auch ist – handelt es sich bei dieser sowohl um eine materielle, als auch um eine originäre Sicherheit.
Originäre Sicherheit
Bei der originären Sicherheit handelt es sich um eine Sicherheit, die Aufgrund der Natur des Kreditvertrages in jedem Fall gestellt werden muss. Bei einem Gebäude ist dies zum Beispiel die Grundschuld oder die Hypothek. Da in vielen Fällen aber auch andere Kredite zumindest durch einen Bürgen abgesichert werden müssen, fällt dieser unter den Bereich der originären Sicherheiten.
Somit kann eine originäre Sicherheit sowohl eine materielle als auch eine Personalsicherheit in Einheit darstellen. Bedingt durch die Verpflichtung zum Abschluss der Kreditsicherung, wird diese aber stets als originär gewertet werden. Nur wenn die Pflicht zum Abschluss der Sicherung nicht besteht, kann diese eine der anderen Kategorien zugeordnet werden. Auf diese Weise soll eine klare Unterscheidung zwischen den einzelnen Kreditarten getroffen werden, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten, schneller zu einer Klärung zu kommen.
Grundlagen der Kreditsicherung
Neben der Tatsache, dass alle Kreditsicherheiten in jedem Fall dem Realschuldner als solches gehören müssen, sind bei diesen aber auch noch andere wichtige Bedingungen zu erfüllen, die von jeder Bank vorausgesetzt werden.
Liquidität
Eine Kreditsicherheit in welcher Form auch immer, muss sich für den Kreditgeber in jedem Fall schnell in verwertbares Geld umwandeln lassen. So sind zum Beispiel Edelmetalle gerne gesehen, denn diese können sehr leicht um aktuellen Handelspreis veräußert werden. Objekte, die nur einen ideellen Wert besitzen, bei welchem der Marktwert oder überhaupt, deren Absetzbarkeit nicht eingeschätzt werden kann, können daher nicht als Sicherheiten genutzt werden.
Wertschwankungen
Der Wert der Kreditsicherung darf innerhalb der Laufzeit nur einem sehr geringen Faktor unterlagen sein. So muss der Wert über die gesamte Laufzeit hinweg fast stabil ausfallen, damit eine Sicherheit akzeptiert werden kann. Hochspekulative Einlagen bei Brokern sind daher nicht geeignet, denn sie unterliegen massiven Kursschwankungen, sodass hier keine Sicherheit gegeben ist.
Keine positive Verbindung zum Vermögen des Kreditnehmers
Eine Sicherheit darf keinen direkten positiven Bezug zum Vermögen des Kreditnehmers haben, noch sich positiv auf dieses Auswirken. Erwirtschaftet eine Sicherheit also den Großteil der Einnahmen, so kann diese nicht als Sicherheit eingebracht werden, da diese bereits garantiert, dass aus dem Einkommen der Person der Kredit getilgt werden kann. Eine Ausnahme sind hier Häuser, denn diese können trotz Vermietung als Sicherheit eingetragen werden.
Insolvenzfest
Eine Sicherheit muss bei einer Insolvenz in jedem Fall absonderbar sein. Dies bedeutet, dass diese keinen Gegenstand der Insolvenzmasse bilden darf. Wer zum Beispiel einen Kredit auf die Firma aufnimmt, kann also nur unter bestimmten Umständen Firmengebäude als Sicherheit nutzen, wenn die Insolvenzwahrscheinlichkeit als gering betrachtet wird. Andernfalls kann aber das Privathaus als Sicherheit eingesetzt werden, da es bei einer Firmeninsolvenz nicht in die Insolvenzmasse eingeht. Die Kreditsicherheit muss somit also stets eine Abtrennbarkeit von den übrigen Objekten aufweisen, was zum Beispiel auch dadurch gegeben ist, dass es sich im Besitz einer anderen Person befindet, die dieses als Sicherheit zur Verfügung stellt.
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