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Was ist ein Avalkreditvertrag?
Beteiligte und Vorteile des Avals
Bei einem Avalkreditvertrag übernimmt der Avalkreditgeber, bei dem es sich um ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen handelt, im Auftrag des Avalkreditnehmers eine finanzielle Haftungsverpflichtung gegenüber einem begünstigten Dritten. An einem Avalkreditvertrag sind somit drei Vertragsparteien beteiligt, die sich durch das Aval folgende Vorteile sichern:
- Der Avalkreditnehmer schont seine Liquidität, da er die Sicherheitsleistung nicht in Form einer Kaution hinterlegen muss.
- Aus Sicht des Avalkreditgebers stellt das Aval eine Eventualverbindlichkeit dar, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit Hilfe von Scoring-Modellen berechnet werden kann. Im Vergleich zur Geldleihe ermöglicht ein Aval ein höheres Geschäftsvolumen.
- Da die wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit eines Schuldners für Dritte nicht einfach eingeschätzt werden kann, akzeptieren Gläubiger zur Absicherung von Risiken statt einer Barkaution vielfach ein Aval, das von einer erstklassigen Adresse gestellt wird.
Für die Übernahme eines finanziellen Haftungsrisikos erhält der Avalkreditgeber vom Avalkreditnehmer eine Avalprovision. Gelegentlich wird auch die Bezeichnung „Avalzins“ verwendet, was aber streng genommen nicht korrekt ist, weil kein Geldbetrag hinterlegt ist, sondern lediglich eine Haftungsverpflichtung eingegangen wird. Die marktüblichen Avalprovisionen liegen zwischen 0,5 Prozent und 3 Prozent. Je nach individueller Situation werden auch niedrigere oder höhere Avalprovisionen vereinbart.
Rechtsbeziehungen, Formen und Vertragsklauseln bei einem Avalkreditvertrag
Zwischen dem Avalkreditgeber und dem Avalkreditnehmer besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Avalkreditgeber und dem begünstigten Dritten können unterschiedlich geregelt sein.
- Ein Bürgschaft nach § 765 BGB liegt vor, wenn die Sicherheit, die der Avalkreditgeber stellt, an die Hauptschuld gekoppelt ist. Man spricht dann auch von einer akzessorischen Sicherheit. Bürgschaften sind in Deutschland weit verbreitet.
- Im Gegensatz zu einer Bürgschaft ist bei einer Garantie als abstrakte (fiduzarische) Sicherheit die Stellung der Sicherheit unabhängig von einer konkreten zugrundeliegenden Forderung. Die Garantie ist nicht im BGB geregelt und wird v. a. international angewendet.
Die konkrete Ausgestaltung der Bedingungen richten sich im Übrigen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Avalkreditgebers und den einzelvertraglichen Regelungen des Kreditvertrages. Handelt es sich bei dem begünstigten Dritten um einen Geschäftspartner mit starker Verhandlungsmacht oder um die öffentliche Hand, ist es auch üblich, dass der Avalkreditvertrag an dessen Wünsche angepasst oder auf dessen Formularen abgeschlossen wird. Wichtige Vertragsklauseln sind die vom Avalkreditnehmer zu leistende Avalprovision, der Höchstbetrag zu dem der Avalkreditgeber verpflichtet wird zu leisten, sowie die Gültigkeitsdauer des Avals. Auch die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Avalkreditgebers durch den begünstigten Dritten sind geregelt. Wird hier die „Zahlung auf erste Anforderung“ vereinbart, ist der Avalkreditgeber zur Leistung ohne verpflichtet, ohne das ein gerichtlichen Urteil vorliegt. Daneben sind das anzuwendende Recht und der Gerichtsstand wichtige Bestandteile.
Wird ein Aval nur für einen einmaligen Vorgang eingesetzt, wird dies durch einen Einzelavalkreditvertrag geregelt. Falls ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit wiederholt Sicherheitsleistungen stellen muss, ist es zweckmäßiger mit dem Avalkreditgeber einen Avalkreditrahmen zu vereinbaren. Die einzelnen Avale können dann im vereinbarten Rahmen ohne großen bürokratischen Aufwand abgerufen werden.
Anwendungen des Avalkredits
Avalkredite treten im Wirtschaftsleben häufig und in den unterschiedlichsten Formen auf.
- Eine häufig gebrauchte Form ist das Mietaval. Der Mieter stellt statt eines Kautionssparbuches eine Bankbürgschaft und umgeht damit eine hohe Kapitalbindung. Das Mietaval ist besonders bei gewerblichen Mietverträgen üblich.
- Mit einem Kreditaval verbessert der Schuldner seine Bonität gegenüber dem Kreditgeber, in dem ein anderes Kreditinstitut eine Kreditbürgschaft leistet. Kreditbürgschaften sind zum Beispiel bei Bauzwischenfinanzierungen anzutreffen. Eine Sonderfall sind Ausfallbürgschaften der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau gegenüber der Hausbank des Schuldners.
- Bei einem Bietungsaval sichert sich die ausschreibende Stelle gegen das Risiko ab, dass der Bieter nach dem Zuschlag nicht leisten kann oder will. Das Bietungsaval ist üblich bei der Zwangsversteigerungen von Immobilien, hier sind zehn Prozent des Verkehrswertes üblich. Auch bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand und größeren privatwirtschaftlichen Ausschreibungen wird als Sicherheitsleistung häufig ein Bietungsaval verlangt.
- Bei der Einfuhr einer Ware ist der Importeur verpflichtet die fälligen Zölle sofort zu entrichten, bevor er über die Ware verfügen kann. Die Zollverwaltung kann die Zölle bis zum Verkauf der Ware stunden und sichert ihre Ansprüche mit einer Zollbürgschaft ab. Ebenso kann das Finanzamt eine Steuerstundung von der Stellung einer Bankbürgschaft abhängig machen.
- Bei der Übernahme einer Ware vom Reeder muss der Importeur ein Konnossement vorlegen, dass ihn als rechtmäßigen Empfänger legitimiert. Kann der Importeur das Konnossement noch nicht vorlegen, so sichert sich der Reeder mit einer Konnossementgarantie gegen Schadensersatzansprüche ab, die ihm entstehen könnten, weil er die Ware ohne Konnossement übergeben hat.
- Sofern bei Bestellungen eine An- oder Vorauszahlung vereinbart wird, kann der Auftragnehmer die Anzahlung mit einer Anzahlungsaval absichern, die das Kreditinstitut für den Lieferanten stellt.
- Beim Gewährleistungs- oder Grantieaval sichert der Leistungsnehmer seine vertraglichen Garantie- oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln oder zeitlichen Verzögerungen gegen die Insolvenz des Auftragnehmers ab.
- Die Urteile aus einem Zivilprozess sind vorläufig vollstreckbar, da sowohl Kläger als auch Beklagter die Möglichkeit haben, den Streit in der nächsthöheren Instanz neu beurteilen zu lassen. Ein unterliegender Beklagter kann die vorläufige Vollstreckung des Urteils durch die Stellung eines Prozessavals aufschieben. Umgekehrt kann ein obsiegender Kläger die Vollstreckung durchsetzen und ein Prozessaval stellen, das den Rückzahlungsanspruch des Beklagten absichert, falls in der Folgeinstanz anders entschieden wird. Im Rahmen von Kautionsversicherung treten hier auch Versicherungsunternehmen als Avalkreditgeber auf.