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Was bedeutet Passiva?
In der Buchhaltung bezeichnet Passiva die rechte Seite der Bilanz. Auf der Passivseite wird die Summe des gesamten Kapitals eines Unternehmens aufgeführt und zeigt somit die finanzielle Herkunft der Mittel im Unternehmen an. Die linke Seite wird Aktiva genannt. Auf der Aktivseite der Bilanz befindet sich das gesamte Vermögen eines Unternehmens, welches zur Verfügung steht. Aus der Passivseite geht hervor, welcher Bestandteil der Aktiva vom Eigenkapital oder mit Fremdkapital finanziert wurde.
Die Endbeständer von der Aktivseite und der Passivseite werden in der Buchhaltung zu einer kontenmäßigen Einheit zusammengeführt. Es gilt: Erfolg = Aktiva – Passiva. Signifikantes Merkmal der Bilanz ist ein identisches Ergebnis bei der Gegenüberstellung. Basierend auf dem systematischen Ausgleich der Werte durch den Saldoposten des Erfolgs sind die Seiten summenmäßig gleich. Die Begriffe Bilanz und Konto unterscheiden sich lediglich dadurch, dass bei der Bilanz von Aktiva und Passiva gesprochen wird und beim Konto von Soll und Haben.
Jedes Unternehmen ist grundsätzlich dazu verpflichtet alle Posten des Eigenkapitals sowie Fremdkapitals auf die Passivseite der Bilanz aufzuführen. Dementsprechend gilt eine Passivierungspflicht, also dem Verbuchen eines Posten in der Bilanz unter Passiva. In Ausnahmefällen besteht ein sogenanntes Passivierungswahlrecht, bei denen es den Unternehmen frei steht den Posten in der Bilanz zu verbuchen oder nicht. Dies gilt beispielsweise für gewisse Pensionsrückstellungen. Des Weiteren gibt es Passivierungsverbote, welche für alle Posten gelten, die nicht unter §249 im HGB (Handelsgesetzbuch) aufgelistet wurden.
Posten der Passiva
Zu den Posten der Passivseite gehören in erster Linie das Eigenkapital und das Fremdkapital. Diese beiden Posten werden weiterführend untergliedert. Wird jedoch ein Posten nicht von einem Bestehenden abgedeckt, so erlaubt das HGB einen Spielraum, indem ein neuer Posten hinzugefügt werden kann, der in den folgenden Jahren beibehalten werden muss. Diese Option resultiert aus den unterschiedlichen Gegebenheiten diverser Unternehmen.
Eigenkapital
Dies bezeichnet jenes Kapital, das tatsächlich dem Eigentümer des Unternehmens gehört. Zu diesem Bilanzposten zählen unterschiedliche Rückstellungen sowie der Rechnungsabgrenzungsposten. An erster Stelle steht das gezeichnete Kapital, das Kapital, welches von den Eigentümern eingesetzt wurde. Bei der Rechtsform GmbH wird dieses Kapital „Stammkapital“ genannt und bei einer AG „Grundkapital“. An zweiter Stelle stehen die Gewinnrücklagen, welche zwar im Unternehmen erwirtschaftet wurden, jedoch nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. An dritter Stelle befindet sich der Posten diverser Rücklagen in folgender Reihenfolge: gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen, sonstige Gewinnrücklagen.
Zuletzt kommt der Rechnungsabgrenzungsposten, welcher auf beiden Seiten der Bilanz besteht. Hierbei werden in der Buchhaltung die Werte aus GuV (Gewinn und Verlust) sowie die Werte aus der Bilanz ihrer ordnungsgemäßen Rechnungsperiode zugeordnet. Genauer gesagt dient die Trennung von aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren der Ermittlung des Erfolges. Die folgenden zwei Posten sind zum einen der Gewinn-/Verlustvortrag und zum anderen der Jahresüberschuss/-fehlbetrag, welche sich allerdings auch zu einem Posten namens Bilanzgewinn/-verlust zusammenfassen lassen.
Die unter dem Eigenkapitalposten verbuchten Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz dienen dem Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen, Instandhaltungen, zukünftigen Pensionszahlungen an Mitarbeiter sowie Steuerzahlungen.
Fremdkapital
Unter diesem Posten werden alle Verbindlichkeiten, also Schulden des Unternehmens gegenüber Dritten verbucht. Darunter fallen überwiegend Kredite oder Darlehen von Kreditinstituten sowie Rechnungen aus LuL (Lieferungen und Leistungen), die noch nicht beglichen wurden. Ebenso befinden sich hier Verbindlichkeiten, die weder in ihrer Höhe und noch in ihrem Zeitpunkt der Fälligkeit eindeutig feststehen. Aufgeteilt werden die Schulden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
Die Bilanzanalyse
Die Zusammensetzung der Passiva und deren Verhältnis zu den anderen Posten der Bilanz werden analysiert. Es werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen erfasst. Bei der vertikalen Kapitalstruktur der Passivseite geht es um die Eigenkapitalsquote sowie der Fremdkapitalsquote. Ein Unternehmen mit einer Eigenkapitalsquote von 40% gilt grundlegend als ein erfolgreiches Unternehmen.
Die horizontale Kapitalstruktur hingegen befasst sich mit dem Verhältnis von der Aktivseite der Bilanz zu der Passivseite, in Verbindung mit der Anlagendeckung beziehungsweise Kapitaldeckung. Des Weiteren werden die Eigenkapitalrentabilität und die Fremdkapitalrentabilität ermittelt. Die Rentabilität zeigt die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Aussagen über das Verhältnis vom Fremdkapital zum Cashflow des Unternehmens macht der Grad der Verschuldung. Die Maßstäbe zu den jeweiligen Relationen fallen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich aus.
Die 3 Bilanzprinzipien
Folgenende drei Prinzipien gelten im Rechnungswesen als Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.
1. Bilanzwahrheit
Der Jahresabschluss eines Unternehmens muss inhaltlich korrekt, vollständig und frei von Willkür sein.
2. Bilanzklarheit
Der Jahresabschluss muss formalen Gliederungs- und Gestaltungsrichtlinien entsprechen. Es muss ein optisch einwandfreies, übersichtliches sowie unmissverständliches Bilanzbild ergeben.
3. Bilanzkontinuität
Herrscht sowohl im formellen (äußerlichen) als auch materiellen (inhaltlichen) Aspekt, denn Jahresabschlüsse, die zeitlich aufeinanderfolgen müssen identische Gliederungen und Bewertungen aufweisen.
Nur bei vergleichbaren Informationen, die aus den Jahresabschlüssen hervorgehen, lässt sich die Entwicklung von der Ertrags-, Finanz- sowie Vermögenslage eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten erkennen. Ist dies der Fall, so können wirtschaftliche Veränderungen erkannt und beurteilt werden. Der identische Aufbau der Jahresabschlüsse soll Aktionären, Finanzämtern, Kreditinstituten und Wettbewerbern den Einblick erleichtern. Die drei Bilanzprinzipien gelten sowohl für Aktiva, als auch für Passiva.
Unternehmen können stille Rücklagen bilden, indem sie Passiva überbewerten oder stille Reserven bilden, indem sie Aktiva unterbewerten. Dies geschieht entweder aus Gründen des Vorsichtsprinzips, welches der Kapitalerhaltung dient oder in Bezug auf das Niederstwertprinzip, welches zum Ausweis von nicht realisierten Verlusten dient. Beim Vorsichtsprinzip werden jegliche Risiken und Verluste bei der Bilanzierung berücksichtigt, sofern die Informationen zur Bilanzerstellung unvollständig sind.
Beim Niederstwertprinzip werden die Schulden auf der Passivseite zum höchstmöglichen Wert angesetzte, nach dem Höchstwertprinzip. Das Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz wird dafür zum niedrigsten Wert angegeben, was entweder der Marktwert ist oder der Wert der fortgeführten Anschaffungskosten. Sowohl das Vorsichtsprinzip, als auch das Niederstwertprinzip dienen dem Gläubigerschutz. Es sind vorbeugende Regelungen, die den Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen schützen sollen, falls der Schuldner in die Insolvent geht.
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