Die betriebliche Altersvorsorge bildet als eine der Säulen der finanziellen Alterssicherung ein wichtiges Element.
Hierbei ist eine der Formen der Vorsorge die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht im Rahmen zusätzlicher privater oder betrieblicher Altersvorsorge seinen Ruhestand, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, abzusichern.
So ist aber auch die Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung, einer Anlage in einem Pensionsfonds oder der Pensionskasse eine durchaus attraktive Möglichkeit das Alter in finanzieller Hinsicht etwas freundlicher zu gestalten.
Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich jedoch nicht um eine direkte und vom Betrieb zusätzlich geförderte Vorsorgemaßnahme, sondern hier muss der Arbeitnehmer selbst aktiv werden und auch die Beiträge fließen ausschließlich aus Arbeitnehmertasche in die Rentenvorsorge.
Inhalt
Steuerliche Gesichtspunkte bei der Entgeltumwandlung
Aus steuerlicher Sicht bietet die Entgeltumwandlung die Möglichkeit, durch eine in Höhe von maximal 4% der jedes Jahr neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen, Lohnzahlungen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anzulegen und somit “umzuwandeln”. Dieses “Umwandeln” steht dieser Art der Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung deshalb auch namensgebend Pate.
Die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist eine steuerfreie Zahlung von Teilen des Lohns, beispielsweise in einen private Altersvorsorge. Übrigens kann auch die Riesterförderung mit einbezogen werden. Fachleute allerdings sehen dies teilweise als etwas problematisch an, wird die Altersvorsorgezahlung doch der nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter unterzogen.
Zum einen hat dies zwar den unzweifelhaften Vorteil, dass Steuerzahlungen während des Erwerbslebens ungleich höher als im Rentenalter ausfallen, dennoch stellt die Zahlung der Steuern erst im Rentenalter für viele einen vordergründigen Nachteil dar. Letztendliche Klarheit ist zu dieser Frage noch zu erlangen, jedoch eines ist gewiss, auch Rentenzahlungen welche einer kleinen steuerlichen Belastung unterworfen sind, sind immer noch besser als gar keine Zahlungen!
Die Entgeltumwandlung ist gesellschaftspolitisch umstritten.
Obwohl die Entgeltumwandlung aus gesellschaftspolitischer Sicht, von gesetzgebender Seite, wegen ihrer demographischen Auswirkungen eher umstritten ist, denn die für die Entgeltumwandlung eingesetzten Versicherungsverträge haben zumeist Ablaufzeiten zwischen 63 und 65 Lebensjahren und sind somit nicht kongruent mit dem Eintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung!
Dennoch stellt die “Gehaltsumwandlung durch Direktversicherung”, so wurde diese Rentensicherungsform schon in den frühen 80ern des letzten Jahrhunderts benannt, als eine der Säulen im 3 – Säulensystem der Altersvorsorge, eine ganz wichtige Komponente dar.
Und gerade für den Arbeitnehmer ermöglicht die Entgeltumwandlung durch die hohe Flexibilität und ihre Sonderstellung in der betrieblichen Altersversorgung, ebenfalls eine hoch attraktive Zusatzvorsorge in Sachen Rente.
Denn da die Lohnanteile, beispielsweise in einer privaten Direktversicherung angelegt werden, kann der Arbeitnehmer den Vertrag bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beitragsfrei stellen. Wenn dann wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden ist, kann er dann wieder aktiviert und neu bespart werden.