Als Kontoinhaber ist es wichtig, seine Sparbücher sorgfältig aufzubewahren.
Sollte es trotzdem mal dazu kommen, dass man sein Sparbuch nicht mehr wieder findet oder sogar verloren hat, muss dies sofort bei der eigenen Bank gemeldet werden. Wer sein Sparbuch verloren hat, muss dies mit Angaben seiner persönlichen Daten bei der Bank melden.
Üblicherweise wird das Sparbuch für etwa einen Monat gesperrt, sodass weder Einzahlungen oder Auszahlungen getätigt werden können. Diese Maßnahme wenden Banken an um vorerst abzuwarten, ob das Sparbuch nicht innerhalb der Sperrzeit nochmal auftaucht.
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Kraftloserklärung und Aufgebotsverfahren für das Sparbuch einleiten
Bei wertvollen Sparbüchern halten es sich die Banken vor, eine sogenannte Kraftloserklärung ausstellen zu lassen. Unter Umständen muss diese sogar durch ein Aufgebotsverfahren des Gerichtes erlassen werden. Hier entstehen hohe Kosten, da die Wartezeit länger dauern kann.
Zweck dieser Erklärung ist es, dem Geldinstitut die Sicherheit zu geben, dass man auf jegliche Ansprüche verzichtet, falls das Sparbuch wieder auftaucht. In diesem Fall wäre das Sparbuch wertlos und das Geld, dass auf dem Sparbuch war ist auf einem anderen Konto transferiert worden.
Spareinlage auf ein Tagesgeld umtransferieren
Es ist nicht zwingend erforderlich sein Geld vom verlorenen Sparbuch auf ein Neues umzubuchen. Durch die Eröffnung eines Tagesgeldkontos kann man beispielsweise mehr Zinsen verbuchen. Das Mitführen eines Sparbuches wäre somit nicht mehr erforderlich.
Hinzu kommt, dass man für Sparkonten keine eigene Karte benötigt. Beim vorzeigen der EC Karte vom Girokonto, kann man auch auf seine Sparkonten verfügen.