Die Aushaftung ist ein Bestandteil der Kreditversicherung für den Investitionsgüterkredit. Dieser Kredit stellt eine besondere Form des Warenkredits, Lieferantenkredits dar.
Allgemein gilt beim Versicherungsrecht der Grundsatz, dass Leistungen von der Versicherung nur während der Vertragslaufzeit für Fälle, die in der Vertragslaufzeit eingetreten sind, zu erbringen sind. Die Aushaftung regelt Fälle, bei denen während der Versicherungslaufzeit zwar die Rechnung gestellt wurde, jedoch erst nach Beendigung der Vertragszeit der eigentliche Versicherungsfall eintritt. Bei der Aushaftung handelt es sich um eine Spezialklausel für bestimmte Warenkredite, heute vornehmlich für Investitionsgüter. Für den üblichen Warenkredit ist keine Aushaftung vorgesehen.
Inhalt
Investitionsgüter
Investitionsgüter sowie Konsumgüter sind ein Bestandteil jeder Wirtschaft. Die Konsumgüter dienen ausschließlich dem privaten Verbrauch und Gebrauch. Dazu zählen auch Dienstleistungen und nichtpyhsische Konsumgüter für den privaten Gebrauch und Verbrauch. Investitionsgüter sind dagegen Güter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Produktionsprozesse erforderlich sind. Auch bei diesen handelt es sich sowohl um physische Güter wie auch Dienstleistungen und nichtphyische Güter. Benötigt werden Investitionsgüter nicht nur von den produzierenden Unternehmen, sondern auch von Kommunen und Staaten. Zu den Investitionsgütern zählen Gebäude für Produktion und Verwaltung, Maschinen, Rohstoffe, Dienstleistungen wie z.B. im Straßenbau, Industriebau usw.
Investitionsgüterversicherung
Forderungen aus Lieferverträgen, Leistungsverträgen und Leasingverträgen haben häufig sehr lange Laufzeiten. Zur Absicherung können Unternehmen und öffentliche Auftraggeber eine Investitionsgüterversicherung (IKV) abschließen. Die Versicherung tritt wie die übliche Warenkreditversicherung ein, wenn es zu Zahlungsausfällen und Zahlungsunfähigkeiten bei den Vertragspartnern geht.
Gerade Verträge über Dienstleistungen und Sachgüterlieferungen für solche Investitionsgüter sehen gewöhnlich sehr lange Laufzeiten vor. Die Laufzeiten betragen oft bis zu 60 Monaten und es handelt sich um Verträge, bei denen viel Kapital auf dem Spiel steht. Beides bedeutet ein entsprechend hohes Risiko. Im Laufe von mehreren Jahren kann es zu Problemen kommen, die beim Abschluss des Vertrages nicht abzusehen waren. Der Ausfall des Lieferanten durch Zahlungsunfähigkeit könnte gerade für mittelständische Unternehmen das Aus bedeuten. Bei einer Kommune oder Stadt würde der Etat mit einem immens hohen Minus belastet.
Beispiele:
- Die Baufirma, die einen Vertrag für ein öffentliches, gewerbliches Bauvorhaben unterzeichnet hat, muss Insolvenz anmelden.
- Der Vertrag über Investitionsgüter mit einem ausländischen Vertragspartner kann nicht erfüllt werden, da es in dem Land massive politische Veränderungen gibt.
Solche und viele andere Wechselfälle können zu Ausfällen während des laufenden Lieferantenkredits führen. Meist kommt es nicht zu einem Ausfall für die gesamte Leistung, sondern über Teilleistungen, die nach einigen Jahren noch offen sind. Investitionsgüterkreditversicherungen bieten den privatrechtlichen und öffentlichen Versicherungen besonders bedarfsgerechte Versicherungen an.
Solche Verträge beinhalten zum Beispiel:
- Vorauszahlungen
- Forderungen aus Mietkäufen und Leasinggeschäften
- Politische Risiken
- Saisonale Lieferverträge
- Fabrikationsrisiko
- Geschäfte mit in- und ausländischen Lieferanten
- Sponsoring, Arbeitnehmerüberlassung usw.
- Möglichkeit der Abtretung von Ansprüchen aus Policen an eine Bank
Zur Absicherung von bestimmten Verträgen der IKV kann zusätzlich eine Klausel zur Aushaftung eingefügt werden. Damit werden auch Schadensfälle abgesichert, die nach der vereinbarten Laufzeit eintreten. Die Aushaftung kann im Vertrag für unbegrenzte Zeit vereinbart werden oder sie wird auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Überprüfung der Bonität von mit einer IKV versicherten Geschäften
Bei Investitionsgüterversicherungen geht es um sehr hohen Einsatz von Kapital und extrem langfristige Verträge. Die Versicherungen bieten eine Versicherung für solche Geschäfte gewöhnlich ab einer Höhe der Forderung von 10.000 Euro an. In der Regel geht es aber um Forderungen, die weit über solchen Beträgen liegen. Versicherungsleistungen werden für Laufzeiten von bis zu 60 Monaten gewährt. Um die risikoreichen Versicherungen gut abzusichern, nehmen die Versicherungen umfangreiche Überprüfungen für die Bonität der versicherten Geschäfte und der Geschäftspartner vor. Wie bei jeder Versicherung werden im Vertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeführt und vom Versicherten anerkannt.
Warenkreditversicherung
Unterhalb der hohen Forderungen bei denen es bei IKV geht und bei Warengeschäften, die nicht Investitionsgüter betreffen, sondern Waren für den Weiterverkauf an Endkunden, sichern sich Unternehmen mit einer Warenkreditversicherung ab. Ein Warenkredit wird von einem Unternehmen eingeräumt, wenn zwischen Zahlungsziel und Kaufvertrag eine bestimmte Lieferfrist vereinbart wurde. Diese Fristen belaufen sich in der Regel auf Zeiträume von 30 Tagen bis zu sechs Monaten. Die Warenkreditversicherung (WKV) schützt das Unternehmen vor den Risiken von Zahlungsausfällen sowohl des Gesamtbetrags der Lieferung wie auch bei bestehenden Restforderungen, sofern beim Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung geleistet wurde. Die Warenkreditversicherung wird auch als Forderungsausfallversicherung, Delkredereversicherung oder Kreditversicherung bezeichnet. Bei solchen Versicherungsverträgen gibt es grundsätzlich keine Aushaftungsklausel. Leistungen der Versicherungen werden nur gewährleistet, wenn der Schadensfall innerhalb der Laufzeit der Versicherung eintreten.
Ebenfalls eine Form des Warenkredits ist der Lieferantenkredit. Bei den Lieferantenkrediten wird dem Kunden häufig ein Skonto gewährt. Dabei kann es sich um ein Skonto bei Sofortzahlung oder für Zahlungen unterhalb der maximalen Zahlungsfrist handeln. Das Risiko vom Lieferantenkredit können Unternehmen ebenfalls mit einer WKV versichern.
Versicherungsgesellschaften für alle Formen der Warenkreditversicherungen
Große Versicherer, die auf die Warenkreditversicherungen spezialisiert sind, bieten häufig alle Formen von Warenkrediten an. Dazu gehören die Versicherungen für Kaufgeschäfte zwischen Unternehmen, zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen und Geschäfte mit Dienstleistern der verschiedensten Branchen. Diese Versicherer bieten die kurzläufigen Warenkreditversicherungen, Lieferantenkreditversicherungen mit Laufzeiten von weniger als 12 Monaten, teils auch von etwas mehr als 12 Monaten an sowie die langfristige Versicherung für Investitionsgüter (IKV).
Beide Arten der Kreditversicherungen werden gewöhnlich sowohl für Geschäfte im Inland wie auch für Auslandsgeschäfte angeboten. Versicherungsnehmer der großen Warenkredit-Versicherer und Investitionsgüterversicherer sind Kleinunternehmen, mittlere Unternehmen, Großunternehmen. Darüber hinaus werden die Leistungen dieser Versicherer, insbesondere für die IVK, auch von Staaten, Städten und Kommunen in Anspruch genommen.
Die höchste Rate bei den Risiken für Forderungsausfälle nehmen gewöhnlich im Versicherungsverlauf die Insolvenzen ein. Bei der Insolvenz eines Vertragspartners greifen die üblichen Möglichkeiten, Forderungen z.B. über das Inkasso einzutreiben, nicht, da das gesamte Unternehmen absolut nicht mehr zahlungsfähig ist. Forderungen von Gläubigern werden dann ausschließlich der Konkursmasse bedient, eventuell noch aus persönlichen Haftungen der Anteilseigner eines Unternehmens. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen gehen dabei häufig leer oder nur mit unbefriedigend kleinen Anteilen aus. Die jeweiligen Kreditversicherungen schützen vor den existenzgefährdenden Verlusten in einem solchen Fall. Eine Klausel zur Leistung einer Aushaftung ist bei den Versicherungen in den seltensten Fällen ein Bestandteil der Verträge. Für die meisten der Warenkreditversicherungen kommt die Aushaftung gar nicht infrage. Bei einigen, besonderen Versicherungen für Investitionsgüter kann die Aushaftung als Vertragserweiterung aufgenommen werden.
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