Es ist durchaus möglich, eine Lebensversicherung als einen Teil einer Baufinanzierung einzusetzen und diese mit einem Kredit zu kombinieren. Dabei sind dann während der Kredit-Laufzeit lediglich die anfallenden Zinsen zu begleichen. Die Tilgung des betreffenden Kredits erfolgt hierbei immer am Ende der Darlehenslaufzeit und zwar mit dem Auszahlungsbetrag, der in der Lebensversicherung vorgesehen ist.
Es ist im Rahmen der Baufinanzierung jedoch auch machbar, eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und einer Lebensversicherung auszuwählen. Bei dieser Variante verhält es sich so, dass der Kredit am Ende der Darlehens-Laufzeit mithilfe der Lebensversicherung auf einmal vollständig zurückbezahlt wird.
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Lohnt sich diese Vorgehensweise?
Vor allem in den unten genannten Fällen ist diese Vorgehensweise lohnenswert.
Wenn eine bereits vorhandene Lebensversicherung als ein Teil der Tilgung genutzt werden soll, empfiehlt es sich, hier zunächst einmal gut nachzurechnen, ob sich das so auch wirklich lohnt. Denn das verhält sich lediglich dann so, wenn abzüglich von sämtlichen Kosten eine höhere Rendite erwirtschaftet wurde, als Zinsen für den Kredit anfallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Vorgehensweise rechnet, ist vor allem dann der Fall, wenn:
in die Lebensversicherung wenigstens fünf Jahre lang regelmäßig die vereinbarten Beiträge von dem Kreditnehmer einbezahlt wurden.
- die Laufzeit des Darlehens wenigstens zwölf Jahre beträgt
- der betreffende Betrag komplett auf einmal ausbezahlt wird.
- die Lebensversicherung bereits vor dem 31. Dezember ausgeschlossen wurde.
In diesen Fällen sind die jeweiligen Erträge nicht zu versteuern, was zumeist eine deutliche Erleichterung darstellt.
Baufinanzierung über eine Lebensversicherung
Hier profitieren vor allem Kapitalanleger.
Bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung verhält es sich so, dass der Darlehensnehmer den Kredit in Form von monatlich zu bezahlenden Raten begleicht. Diese beinhalten nicht nur die Zinsen, sondern ebenfalls die Tilgung. Wird die Immobilie dagegen mit einer Lebensversicherung finanziert, dann entfällt zunächst der Tilgungsbetrag. Damit die Schulden später beglichen werden können, wird hierfür die Auszahlungsleistung einer zeitgleich besparten Lebensversicherung in Anspruch genommen.
Hier wird davon ausgegangen, dass die Beträge, die von der Lebensversicherung stammen, auf jeden Fall so hoch ausfallen, dass entweder der Kredit schneller zurück bezahlt werden kann, als das bei einer „normalen“ Finanzierung der Fall ist. Oder es wird gedacht, dass die Lebensversicherung schlussendlich einen Betrag ausschüttet, der sich über der Darlehenssumme befindet. Oftmals ist es jedoch so, dass
- die Garantiezinsen bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungen innerhalb der letzten Jahre gesunken sind.
- Erträge von Lebensversicherungen, deren Abschluss nach dem 01. Januar des Jahres 2005 getätigt werden, müssen mittlerweile komplett versteuert werden.
Allerdings besteht hier zwei Ausnahmen:
- Sollte es der Fall sein, dass die Versicherung von dem Kreditnehmer noch vor dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurde, dann erfolgt bei einer Auszahlung, die nach dem vollendeten 60. Lebensjahr stattfindet, lediglich die Versteuerung der Hälfte des Ertrages.
- Bei Lebensversicherungen, die ab dem 01. Januar 2012 abgeschlossen wurden, ist die Altersgrenze höher: Diese steigt auf 62 Jahre an. Dazu kommt, dass die Erträge nicht nur aus Garantiezinsen, sondern ebenfalls aus erfolgsabhängigen Überschussbeteiligungen bestehen.
Aufgrund dessen ist eine Baufinanzierung für Selbstnutzer, die über eine neu abgeschlossene Lebensversicherung finanziert wird, in den meisten Fällen eher weniger interessant. Vorteilhaft hierbei ist jedoch die Absicherung für den Todesfall. Ein solches Risiko kann aber auch mithilfe einer Risikolebensversicherung abgedeckt werden, die im Regelfall günstiger ist. Allerdings spart der Kreditnehmer hier dann kein Vermögen an, sodass sich die Risikolebensversicherung nicht für die Immobilienfinanzierung geeignet ist.
Bei Kapitalanlegern verhält es sich dagegen etwas anders: hier können die Kreditzinsen als Werbungskosten im Rahmen der Steuer geltend gemacht werden. Da hier jeden Monat keine Tilgung anfällt, bleibt die Zinsbelastung immer auf dem gleichen Stand, sodass sich dies steuermindernd auswirkt. Aufgrund dessen, dass eine Finanzierung eines Kapitalanlageobjekts normalerweise über mehrere Jahre abläuft, ist es dem Kreditnehmer möglich, während des kompletten Zeitraums die steuersenkenden Werbungskosten zu nutzen. Jedoch gilt auch bei Kapitalanlegern, dass die Lebensversicherung ausreichend ertragreich sein sollte. Über einen noch höheren Nutzen freuen sich die Kreditnehmer, die im Besitz der alten Lebensversicherungen sind, die jeweils steuerfrei und mit hohen Garantiezinsen ausgestattet ist.
Tilgung mit der Lebensversicherung kein „Muss“
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss die Lebensversicherung nicht zwangsläufig zur Kredit-Tilgung verwendet werden.
Sofern es nicht explizit mit der Bank vereinbart wurde, ist eine Tilgung des Kredits mit einer Lebensversicherung nicht zwangsläufig notwendig. So ist es natürlich ebenfalls machbar, die Lebensversicherung weiterhin beizubehalten und den Kredit in den vereinbarten monatlichen Raten abzubezahlen. Hier kommt es vor allem auch darauf an, welche Variante einem selbst am liebsten ist.
Möglichkeit von Sondertilgungen
Hiermit ist es möglich, den Kredit zu einem früheren Zeitpunkt abzubezahlen.
Außerdem kann es sich lohnen, wenn beim Abschluss des Darlehensvertrages darauf geachtet wird, dass es möglich ist, Sondertilgungen zu leisten. Die meisten Banken beschränken diese Möglichkeit, auf eine bestimmte Anzahl an Sondertilgungen im Jahr. Zumeist sind diese dann auch noch in der Höhe beschränkt. So ist es mithilfe der Sondertilgungen möglich, einen bestimmten Anteil des Kredits früher als geplant abzubezahlen. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn es sich hierbei um ein herkömmliches Darlehen handelt, bei dem in den monatlichen Raten Zins und Tilgung genau festgelegt sind.
Sondertilgungen bieten sich zum Beispiel dann auf ideale Weise an, wenn damit gerechnet werden kann, dass eine höhere Summe auf das eine höhere Summe auf dem Konto verbucht wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Erbschaft eintritt oder Freunde geliehene Gelder zurück bezahlen. Ebenso lässt sich hierfür natürlich auch ein Bausparvertrag oder ähnliches nutzen, der ausbezahlt wird.
Sinn und Zweck von Sondertilgungen ist dabei immer derselbe: hiermit soll die bestehende restliche Kreditsumme früher zurück bezahlt werden. Dabei gilt: je niedriger der Betrag ist, um so weniger Zinsen muss man begleichen.
Sondertilgungen sind somit immer eine gute Wahl, wenn der Kreditnehmer bestrebt ist, das Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt als eigentlich gedacht, zurück zu bezahlen.
Tipp: Am besten ist es, wenn Sie noch direkt bei Abschluss des Kredites bei der Bank nachfragen, ob die Möglichkeit zu Sondertilgungen besteht und ob diese kostenfrei sind.
Der Hintergrund hierbei ist der, dass es bei einigen Kreditinstituten nur machbar ist, Sondertilgungen gegen eine gewisse Gebühr zu entrichten. So gilt es hier bei jedem Darlehensvertrag gut zu überlegen beziehungsweise nachzurechnen, ob sich eine frühere Rückzahlung tatsächlich lohnt oder ob das vielleicht doch eher nicht der Fall ist.