Für eine Immobilienfinanzierung werden die unterschiedlichsten Unterlagen benötigt. Umso schneller diese der Bank vollständig vorliegen, desto schneller wird ebenfalls der Kreditantrag bearbeitet.
Inhalt
Unterlagen: allgemein und zur Bonität
Um einen Kredit zur Immobilienfinanzierung beantragen zu können, werden die verschiedensten Unterlagen, wie etwa die Einkommens-Bescheide der letzten drei Monate benötigt.
Üblicherweise wird ein Kreditantrag zur Immobilienfinanzierung immer nur dann bearbeitet, wenn dem Kreditinstitut die hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen. Sehr wichtig ist beispielsweise der Personalausweis. Dieser darf natürlich nicht abgelaufen sein, sodass es sich empfiehlt, vorab auf das Gültigkeitsdatum zu achten. Sollte es sich wider Erwarten herausstellen, dass der Ausweis abgelaufen ist, besteht nicht nur die Möglichkeit, im zuständigen Rathaus neue Papiere zu beantragen, sondern es ist, gegen ein geringes Entgelt, ebenfalls machbar, sich eine vorübergehenden Ausweis ausstellen zu lassen.
Dazu verlangen die Banken in der Regel die Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monat. Gegebenenfalls, wie etwa bei Selbstständigen, ist zudem der letzte Einkommenssteuer-Bescheid notwendig. Je nach Bank kann es zudem sein, dass außerdem zusätzlich die dementsprechenden Kontoauszüge verlangt werden. Auf diesen ist beispielsweise der Eingang des Gehalts ersichtlich und somit nachweisbar.
Des Weiteren fragen die Kreditinstituten nach Eigenkapital. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um bares Geld, dass sich beispielsweise auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto befindet, sondern zum Beispiel auch um Lebensversicherungen, bereits vorhandene Immobilien, erhaltene Schenkungen, Bausparverträge und Ähnliches.
Sehr wichtig sind zudem Verträge über etwaige bereits bestehende Kleinkredite oder weitere Darlehensverträge. Hierzu zählen zum Beispiel die verschiedensten Ratenkredite, Leasing-Verträge, Umschuldungsdarlehen sowie weitere Immobilienkredite. Auch hier sind in der Regel Kontoauszüge zum Nachweis vorzulegen.
Doch das ist noch alles, denn auch Scheidungs- beziehungsweise Unterhaltsurteile sowie die dazugehörigen Unterlagen, wie etwa zur Gütertrennung der Ehescheidungsfolgevereinbarung werden im Allgemeinen von der Bank benötigt.
Hierbei handelt es sich somit um die Unterlagen, die den Kreditnehmer selbst betreffen. Ist ein zweiter Kreditnehmer vorhanden, muss dieser in der Regel dieselben Nachweise erbringen.
Unterlagen, die das gewünschte Objekt betreffen
Die Banken fordern ebenfalls umfassende Unterlagen bezüglich des betreffenden Objekts, wie etwa einen Grundriss.
Dazu benötigt die Bank jedoch noch weitere Unterlagen. Hierbei handelt es sich um Informationen zu dem Objekt, also dem Haus oder Eigentumswohnung, dessen Kauf finanziert werden soll. So werden normalerweise Farbfotos verlangt, auf denen die Immobilie, deren Vorder- und Rückseite, zu sehen ist. Je nach Kreditinstitut kann es sein, dass zusätzlich Innenfotos erwünscht sind.
Ebenso wird eine Wohnflächenberechnung sowie eine Berechnung des umbauten Raumes benötigt. Des Weiteren gehört ebenfalls ein Grundriss mit Maßangaben sowie, bei Häusern, eine Schnittzeichnung mit Maßangaben. Ebenso ist eine Baubeschreibung sowie ein Lageplan beziehungsweise eine Flurkarte vonnöten.
Nicht vergessen werden darf ebenfalls eine Kostenaufstellung der geplanten Baumaßnahmen. Hierbei kann es sich um einen Neubau ebenso handeln, wie um einen Umbau oder eine Renovierung. Dabei ist genau aufzulisten, was als Eigenleistung geplant ist und für welche Reparaturen, Baumaßnahmen und Ähnliches, Handwerker benötigt werden. Hier gehört ebenfalls ein Werkvertrag oder zumindest ein Entwurf für das jeweilige Bauvorhaben dazu.
Um einen Immobilienkredit zu erhalten, benötigt die Bank aber auch einen Grundbuchauszug, der jünger als drei Monate sein muss. Hier genügt eine normale Kopie; eine Beglaubigung ist nicht somit nicht notwendig. Aber auch der Kaufvertrag oder der Entwurf zu dem betreffenden Objekt sowie gegebenenfalls dem Grundstück, muss vorgelegt werden.
Handelt es sich bei der gewünschten Immobilie jedoch nicht um ein Haus, sondern um eine Eigentumswohnung, ist zudem der Aufteilungsplan sowie die Teilungserklärung vonnöten.
Ebenso wird ein hoher Wert auf den Nachweis einer bereits vorhandenen, gültigen Wohngebäudeversicherung gelegt.
Betrifft der Kauf der Immobilie das Erbbauchrecht, dann ist den Unterlagen ebenfalls der Erbbaurechtsvertrag oder gegebenenfalls der diesbezügliche Entwurf vorzulegen
Außerdem ist es unter Umständen möglich, dass das Kreditinstitut ebenfalls den aktuellen Energieausweis der Immobilie in Augenschein nehmen möchte. Der Verkäufer muss dem angehenden Käufer den Ausweis aushändigen, sodass ihn dieser auch direkt an die Bank weiterleiten kann.
Wo sind die Unterlagen zum Objekt zu bekommen?
Die Objekt-Unterlagen befinden sich üblicherweise in der Hand des Käufers beziehungsweise des Maklers.
Die verschiedenen Objekt-Unterlagen erhält der angehende Käufer normalerweise entweder direkt vom bisherigen Eigentümer der Immobilie oder, gegebenenfalls, von dem mit dem Kauf beauftragten Makler. Sollte die Bank hier noch weitere Unterlagen benötigen oder sonstige, diesbezügliche Fragen haben, wendet sich das Kreditinstitut auch gerne einmal selbst an den Verkäufer beziehungsweise den Makler. Auf diese Weise kann hier etwas „direkt“ besprochen werden, was in manchem Fällen schlichtweg schneller und einfach ist, als wenn der Weg über den Käufer geht. Natürlich wird hier jedoch nichts „über den Kopf“ des Käufers entschieden aber wenn beispielsweise Unklarheiten bezüglich der Objekt-Papiere bestehen und der angehende Kreditnehmer hier nicht weiterhelfen kann, ist es oftmals unkomplizierter, wenn sich die Bank mit dem Verkäufer beziehungsweise dem Makler direkt bespricht.
Was tun, wenn etwas fehlt?
Fehlende Unterlagen müssen beschafft werden.
Bei dieser großen Anzahl an unterschiedlichen Unterlagen, kann es durchaus einmal der Fall sein, dass etwas fehlt. Doch, um die Kreditbeantragung durchführen beziehungsweise abschließen zu können, ist es unabdingbar, dass alle von der Bank geforderten Unterlagen vorhanden sind. Gegebenenfalls muss der angehende Käufer dem Kreditinstitut gegenüber gestehen, was genau fehlt und anschließend die betreffenden Unterlagen nachreichen. Sollte es sich hier, wider Erwarten, um ein schwierigeres Unterfangen handeln, dass mehr Zeit benötigt, ist es ratsam, hierüber die Bank sowie den Verkäufer zu unterrichten. Auf diese Weise kann beispielsweise oftmals auch vermieden werden, dass der Kauf eventuell noch im letzten Moment abgesagt wird.
Bonitäts-Abfrage
Die Bank führt bei der Vergabe von Darlehen immer eine Schufa-Abfrage durch.
Im Rahmen der Beantragung eines Immobiliendarlehens findet immer auch eine Überprüfung der Schufa-Einträge beziehungsweise der Bonität des Kreditnehmers statt. Dies wird zwar von der Bank selbst durchgeführt, allerdings muss der angehende Kreditnehmer hierfür unterschreiben. Eine positive Schufa-Auskunft ist für die Vergabe des Immobilienkredites sehr wichtig. Bei negativen Einträgen kann es durchaus sein, dass die Bank kein Immobiliendarlehen gewährt. In diesem Fall bietet es sich an, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer miteinzubeziehen. Allerdings gilt für diese Personen natürlich auch, dass sie die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllen müssen, andernfalls werden sie nicht zugelassen und das Immobiliendarlehen abgelehnt.
Fazit
Liegen alle benötigten Unterlagen vor, kann das Darlehen schnellst möglichst beantragt werden.
Um ein Immobiliendarlehen zu beantragen, werden die verschiedensten Unterlagen benötigt. Hier ist es wichtig, dass diese alle vollständig vorhanden sind. Sollten wider Erwarten Papiere fehlen, die von der Bank benötigt werden, muss der angehende Kreditnehmer diese beschaffen. Umso schneller sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, desto schneller kann die Kreditbeantragung durchgeführt und die gewünschte Immobilie gekauft werden. Das gilt natürlich für Häuser ebenso, wie etwa für Eigentums- und Ferienwohnungen.