Ein Barkredit ist ein von einer Bank direkt in bar ausgezahltes Darlehens welches vom Kreditnehmer frei genutzt werden kann. Der Begriff Barkredit ist zumindest in Deutschland er ungebräuchlich da sich im Volksmund ein anderer Terminus durchgesetzt hat. Hier wird vom sogenannten Dispositionskredit gesprochen. Kurz wird diese Form der Geldleihe als Dispo oder Dispo-Kredit bezeichnet.
Inhalt
Was genau ist eine Barkredit?
Ein Barkredit stellt eine Geldsumme dar, die dem Kunden von seiner Bank frei zur Verfügung gestellt wird. Im weitesten Sinne handelt es sich hier um ein Dauerschuldverhältnis, denn sobald der Dispositionskredit in Anspruch genommen wird, müssen die daraus bezogenen Geldmittel monatlich an die vergebende Bank plus Zinsen zurückgezahlt werden.
Der Terminus Disposition zeigt bereits, dass es sich um einen Kredit handelt, der dann genutzt werden kann, wenn der Verfügbare Betrag auf dem Konto aufgebraucht ist. Hierzu muss der Kunde nicht erst einen Antrag stellen, denn bei ausreichender Bonität wird der Barkredit bereits bei der Kontoeröffnung in einer bestimmten Höhe gewährt.
Diese Geldsumme kann dann wie das normale Guthaben einfach vom Konto abgehoben werden. Der Dispositionskredit wird lediglich durch den Überziehungskredit begrenzt, der dann zum Tragen kommt, wenn auch der Dispositionskredit aufgebraucht ist.
Konditionen für einen Barkredit
Genau wie allen anderen Kredite ist auch ein Barkredit an bestimmte Konditionen gebunden. In jedem Fall muss der Kunde ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können, welches ständig auf das Konto eingeht. Dieses Einkommen stellt auch gleichzeitig die Pfändbare Geldsumme dar, die bei einer Nichtzahlung der anfallenden Tilgungsraten gepfändet werden kann.
Bedingt durch die Notwendigkeit des Vorhandenseins eines Einkommens, muss dementsprechend auch ein gültiger Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Dieser darf in der Regel nicht befristet sein und es darf sich auch nicht um ein geringfügiges Einkommen handeln.
Anforderungen an die Bonität
Die Anforderungen an die Bonität sind gleich denen eines normalen Kredites. Die Schufa darf in der Regel keine negativen Einträge enthalten. Sollten diese dennoch vorhanden sein, hier kann es sich auch um kleine Posten handeln, wird ein Dispokredit in der Regel nicht gewährt. Die Ausnahme besteht hier allerdings darin, dass wenn die entsprechenden Einträge als erledigt markiert sind, der Barkredit trotzdem vergeben werden kann.
Absolute Ausschlusskriterien sind dabei eine Eidesstattliche Versicherung, eine Insolvenz oder ein Haftbefehl. Liegt eines dieser Merkmale vor, ist in der Regel nicht einmal mehr die Eröffnung eines Kontos möglich. Daher wird in einem solchen Fall – auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – auch kein Barkredit mehr vergeben.
Limits für einen Barkredit
Barkredite werden in den allermeisten Fällen mit einem Limit versehen, bis zu dessen Grenze der Kreditnehmer über eine festgelegte Summe verfügen kann. Das Limit ist dabei ausschließlich von der Bonität des Kunden abhängig und wird dementsprechend von der Bank auch so berechnet. Bei sehr hohen Einkommen kann das Limit sich bis in den vier- oder gar fünfstelligen Bereich erstrecken. Bei Normalverdienern sind in den meisten Fällen zwischen 1.000 und 2.500 Euro verfügbar.
Das Limit ist keine feste Größe, sondern kann sich bei veränderten Bedingungen auch anpassen. So kann die Bank dem Kunden ein Angebot für eine Erhöhung des Kreditvolumens unterbreiten, sollte sich sein Einkommen signifikant vergrößert haben. Auch der Kunde selbst kann eine entsprechende Anfrage an die Bank richten.
Allerdings ist auch die andere Richtung sehr wohl möglich, denn sollten sich die finanziellen Bedingungen verschlechtern, kann das Kreditinstitut die Barkreditsumme auch reduzieren, um sich selbst und den Kunden vor ungewollten Zahlungsausfällen zu schützen. Für die Reduzierung des Barkreditvolumens ist in der Regel keine Zustimmung des Kunden erforderlich. Lediglich eine Information an den Kunden ist erforderlich.
Sicherheiten im Rahmen des Barkredites
Anders als bei anderen Krediten spielen Sicherheiten bei einem Barkredit nur eine untergeordnete Rolle. Da der Dispositionskredit lediglich überschaubare Summen beinhaltet, werden von den Banken hier keine Sachwerte als hinterlegte Pfandobjekte akzeptiert. Der Kredit kann lediglich direkt über das Einkommen gesichert werden.
Pfändbare Objekte spielen in diesem Zusammenhang nur insofern eine Rolle, wie diese zum nachfolgenden Abtragen der Summen genutzt werden können. Dabei sollten diese die Höhe des ausstehenden Dispokredites decken und nicht über diesen Punkt hinausgehen. Allerdings kann dieser Vorgang nur dann erfolgen, wenn dies von der Bank explizit erlaubt wurde. Ein eigenmächtiges Bereitstellen von Sicherheiten ist nicht möglich und muss von Seiten des Kreditinstitutes auch nicht akzeptiert werden. Hier können nur entsprechende Verhandlungen geführt werden, sollte die Rückzahlung des Barkredites in Verzug geraten sein.
Nachträgliche Beantragung eines Barkredites
Ein Barkredit muss nicht zwangsläufig bei der Kontoeröffnung beantragt werden, er kann auch noch im Nachhinein gewährt werden, wenn sich beispielsweise die finanzielle Situation des Kunden entsprechend gebessert hat, sofern diese beim Vertragsbeginn nicht für die Vergabe eines entsprechenden Kredites ausreichend war.
Allerdings geschieht eine solche Prüfung nur auf Veranlassung des Kunden und wird nicht von Seiten der Bank selbst in die Wege geleitet. Dabei wird zwangsläufig eine Prüfung des regelmäßigen Geldeingangs auf dem Konto durchgeführt, sodass der Kunde hier keine separaten nachweise führen muss. Dies ist daher erforderlich, da ein Konto mit Dispositionskredit zwangsläufig als Gehaltskonto genutzt werden muss.
Bei anderen Konstellationen ist die Bonität über entsprechende Kontoauszüge zu belegen. Wird der Gehaltseingang auf einem anderen Konto verzeichnet, müssen die Mittel auf diesem entsprechend offengelegt werden. Dabei ist es erforderlich, dass die Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate hier zur Verfügung gestellt werden, damit eine umfassende Prüfung erfolgen kann.
Barkredit als Selbstständiger
Selbstständige die einen Dispositionskredit beantragen wollen, müssen noch weitere Anforderungen erfüllen. Hier ist es zwangsläufig erforderlich, dass ein sichtbares etwas gleich hohes regelmäßiges Einkommen auf dem Konto verzeichnet werden kann. Dabei behält sich die Bank in der Regel eine gewisse Prüfungsphase vor, in der ständig Summen im angemessenen Rahmen eingehen müssen. Erst wenn diese erfolgreich überstanden wurden, kann ein Dispositionskredit in einer festzulegenden Höhe gewährt werden.
In der Regel ist es nicht erforderlich, dass die Steuerbescheide der letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Da es sich um vergleichsweise kleine Summen handelt, kann hier auf eine entsprechende weitergehende Prüfung verzichtet werden. Allerdings besteht durchaus die Option zu Zwischenprüfungen, sodass der Kreditrahmen jederzeit im ermessen der Bank angepasst werden kann. Dies kann sich unter Umständen zu einem erheblichen Nachteil für den Kontoinhaber entwickeln, sodass auf solche Benachrichtigungen sofort reagiert und eingegangen werden muss.
Der Barkredit wird in Form einer direkten Geldvergabe an einen Kreditnehmer von Kreditinstituten gewährt. Hier wird von den Banken die Nutzung einer sogenannten Kreditlinie eingeräumt, wobei die Krediteinräumung über ein laufendes Bankkonto abgewickelt wird, das unter Umständen für den Kunden bei der Bank eingerichtet wird. Der Barkredit wird auch als klassischer Ratenkredit oder – im Zeitalter der Direktbanken – als Sofortkredit bezeichnet. Die Einräumung des Barkredites kann mit verschiedenen Konditionen belegt werden, zum Beispiel mit einem befristeten Zeitraum, für den der Barkredit zur Verfügung gestellt wird.
Ist das Überlassen eines fix vereinbarten Geldbetrages durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer gegen Entgelt. Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt bar, wobei die Rahmenbedingungen und der Zeitraum der Tilgung vorher festgelegt werden.
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