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Was bedeutet Bearbeitungsgebühr?
Die Bearbeitungsgebühr stellt eine Zahlung dar, die auf den Bearbeitungsaufwand für die Bereitstellung und Auszahlung eines Kredites entrichtet werden muss. Sowohl Banken als auch Kreditvermittler und private Geldgeber haben das Recht, eine solche zu erheben. Die Berechnung und Zahlung unterliegt dabei genau definierten gesetzlichen regeln. Zudem darf die Höhe einer solchen Gebühr nicht über eine gewisse Höhe hinaus angesetzt sein. Die Zahlung der Gebühren hat dabei jeweils im Nachhinein zu erfolgen, eine Berechnung im Voraus ist statthaft.
Rechtliche Grundlagen
Bearbeitungsgebühren dürfen nur erhoben werden, wenn dies die Art des Kredites auch zulässt. Kredite, die in einem Dauerschuldverhältnis stehen sind davon ausgenommen. Dies bedeutet, dass auf einen Dispositionskredit keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden dürfen, da hier der Kreditgeber bereits von den laufen Zinsen profitiert, die bei einer Inanspruchnahme unweigerlich vom Kreditnehmer zu zahlen sind.
Bearbeitungsgebühren müssen sich in einem gesetzlich bestimmten Rahmen bewegen. Aktuell dürfen nicht mehr als Prozent der angesetzten Kreditsumme als ein solcher Betrag festgelegt werden. Hierbei handelt es sich aber um mit dem Kunden separat vereinbarte Bearbeitungsentgelte. Pauschale Entgelte, die bereits von Anfang an im Vertrag festgelegt sind, sind nicht statthaft und dürfen laut neuster Rechtssprechung nicht mehr erhoben werden.
Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren
Die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren ist nur dann gegeben, wenn der Kunden diesen, nach einer umfassenden Information über die Hintergründe derselben, ausdrücklich zugestimmt hat. Dabei müssen sich die Gebühren aus dem Kreditverhältnis logisch ergeben, sodass der Kreditgeber in der Pflicht ist nachzuweisen, dass diese unvermeidliche Kosten für ihn darstellen, die auch nicht durch die Zahlung der Zinsen aufgehoben werden können. Da dieser Umstand nur in den aller seltensten Fällen gegeben ist, sieht die aktuelle Rechtssprechung seit 2010 vor, dass entsprechende Gebührenerhebungen nicht statthaft sind, wenn die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt werden können. Daher vergeben die meisten Banken ihre Kredite inzwischen ohne jede Gebührenberechnung.
Ausnahme Bausparverträge
Eine Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang Bausparverträge dar. Da diese über eine sehr lange Laufzeit verfügen, ohne das dem kontoführenden Institut hieraus ein finanzieller Vorteil entsteht, dürfen für derartige Anlagen weiterhin Gebühren erhoben werden. Diese haben aber dann zu entfallen, wenn der Vertrag auszahlungsbereit ist und sich quasi in ein normales Darlehen verwandelt. Die Gebühren sollen hier die Auslagen für die Kontoverwaltung und die damit verbundene Aktenverwaltung decken.
Bearbeitungsgebühren bei Behörden
Bei Behörden behalten die Bearbeitungsgebühren weiterhin ihre Gültigkeit. Diese werden nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes oder Landkreises abgerechnet. Da Bearbeitungsgebühren im rahmen von amtlichen Maßnahmen der Kostendeckung dienen, bleiben diese auch ohne Begründung seitens der Behörden weiterhin zulässig.
Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Bearbeitungsgebühren dürfen nur rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Eine Vorausberechnung der Gebühren und somit eine Zahlung vor dem eigentlichen Erhalt der Kreditsumme oder der zugesagten Leistung, ist nicht statthaft und widerspricht schon seit den siebziger Jahren den geltenden Gesetzen. daher sind Kreditverträge, die eine Vorauszahlung von Gebühren beinhalten von natur aus ungültig und entfalten insofern keine Rechtswirksamkeit, dass erst das Erbringen der Leistung durch den Kreditgeber nachgewiesen werden muss.
Gebühren die im Vorfeld berechnet werden, werden als betrügerische Handlung gewertet, sodass in einem solchen Fall auch eine entsprechende Anzeige bei den zuständigen Behörden erfolgen kann. Entsprechend gestellte Rechnungen dieser Art, haben somit nicht die geringste Wirkung.
Gebühren bei Kreditvermittlern
Grundsätzlich ist es Kreditvermittlern aufgrund der Art des Geschäftes immer noch erlaubt, für ihre Leistungen eine entsprechende Gebühr zu erheben. Diese darf ebenfalls nur nach erfolgter Kreditvermittlung abgerechnet werden. Hier gilt der Höchstsatz von zwei Prozent in Relation zur Kreditsumme. Dieser Wert darf in keinem Fall überschritten werden, da eine solche Rechnungsstellung als Wucher betrachtet werden kann. Entsprechend geschlossene Kreditverträge sind daher ebenfalls als ungültig zu betrachten, wenn die Leistung seitens des Vermittler nicht binnen 14 Tagen erbracht wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Pflicht zur Zahlung der geforderten gebühren.
Gebühren bei Privatkrediten
gebühren können im Grunde auch von Privatpersonen verlangt werden, wenn diese einen Kredit an eine andere Privatperson vergeben. Allerdings ist dies in der Praxis selten und wird daher in der Rechtssprechung kaum beachtet. Auch Gebühren in diesem Bereich richten sich nach den geltenden Gesetzten und dürfen nicht im Vorfeld – als Erbringungsentgelt – verlangt werden. Hierbei würde sich der private Kreditgeber unweigerlich strafbar machen, sodass ein solches Vorgehen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Form der Rechnungsstellung
Bearbeitungsgebühren können in zwei Varianten in Rechnung gestellt werden. Zum einen kann dies in einer gesonderten Rechnung geschehen, zum anderen könne diese aber auch in die zu zahlende Tilgungsrate einbezogen werden.
Ist ersteres der Fall, so erhält der Kunde nach erfolgter Kreditvergabe eine Rechnung, die dieser wie jede andere Zahlung auch, separat begleichen muss. Die Überweisung hat innerhalb einer Rechnungsfrist zu erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Kredit im Grunde wieder gekündigt werden, sodass dies zwangsläufig die Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Geldsumme zur Folge hätte.
Sollten die Gebühren in die Tilgung mit einfließen, sind diese als Bestandteil der Kreditsumme auf dem Kreditvertrag vermerkt. Diese werden also über die gesamte Laufzeit aufgesplittet und somit mit der Rückzahlung der Kreditsumme zusammen getilgt. Diese Variante ist die weitaus verbreitetste, denn hierdurch entstehen auch für den Kreditgeber die wenigsten Kosten und der geringste Aufwand, sodass es sich um die ökonomisch günstigere Variante handelt. Dies kann auch aus steuerrechtlichen Erwägungen so betrachtet werden.
Verfall der Gebührenschuld
Bearbeitungsgebühren können verfallen, wenn diese nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Auszahlung der Kreditsumme berechnet werden. Alle nach diesem Zeitpunkt geforderten Entgelte sind von sich aus hinfällig und müssen vom Kunden nicht gezahlt werden. Dies soll verhindern, dass über die Laufzeit des Kredites enorme Beträge angesammelt werden, die dem Kreditnehmer dann auf einmal in Rechnung gestellt werden.
Rückforderung von Bearbeitungsgebühren
Laut geltenden recht können Bearbeitungsgebühren auch zurückgefordert werden, wenn sich diese im Vorfeld als unangemessen erwiesen haben. Kredite die noch mit einem Bearbeitungsentgelt versehen waren und vor dem Jahr 2010 geschlossen wurden, können ausnahmslos mit einer Rückforderung geltend gemacht werden, da die zu dieser Zeit erhobenen gebühren nicht statthaft waren. Bei aktuellen Verträgen ist daher stets zu prüfen, ob diese unter die entsprechende Rubrik fallen und ungerechtfertigter Weise Bearbeitungsgebühren erhoben wurden.
Die Bearbeitungsgebühr im Bereich der Finanzierung ist jene Gebühr, die ein Darlehensgeber dem Darlehensnehmer für die Bearbeitung des Darlehens in Rechnung stellt. Allerdings ist die Bearbeitungsgebühr im Bereich der privaten Baufinanzierung sehr selten geworden und wird nur noch von wenigen Darlehensgebern angewendet.
Abhängig von der Kredithöhe fallen einmalige Kosten für die Bearbeitung an. Die Bearbeitungsgebühr fließt in die monatlichen Ratenzahlungen mit ein und wird beim effektiven Zinssatz berücksichtigt.
Bearbeitungsgebühren sind Kosten, die nur einmalig für die Bearbeitung eines bestimmten Vorgangs anfallen. Sie werden von Banken und Versicherungen, vom Staat, von Lotteriegesellschaften oder von Reiseveranstaltern erhoben, um nur einige Beispiele zu nennen. Meist ist dies ein Prozent- oder Promillesatz, der über das beispielsweise ausgereichte Darlehen oder über die vereinbarte Versicherungssumme berechnet wird.
Von einigen Institutionen wird aber auch ein fester Betrag in der jeweiligen Währung festgelegt, zum Beispiel bei Ausstellung eines Personalausweises in der Verwaltungsbehörde. Die Bearbeitungsgebühr ist bei Abschluss des jeweiligen Vertrages sofort fällig oder kann von der vereinbarten Summe abgezogen werden.
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