Die Bonität (lat. bona = Vermögen; bonitas = Vortrefflichkeit) beschäftigt sich mit der Frage, wie vortrefflich eine natürliche oder juristische Person seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob die Einnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben stehen. Dabei lässt die Zuverlässigkeit bei Zahlungen von Rechnungen oder bei Rückzahlungen von Krediten Rückschlüsse auf die Bonitätseinstufung zu. Die Bonität bedeutet also nichts anderes als die Kreditwürdigkeit einer Person.
Diese Einstufung können bei verschiedenen Auskunfteien eingeholt werden. Marktführer ist dabei die Schufa, aber auch InfoScore, Creditreform, CRIF Bürgel oder andere geben regelmäßig Auskunft über die Bonitätseinstufung einer Person.
Inhalt
Was ist Bonität?
Die Bonität beinhaltet regelmäßig zwei Kriterien: die persönliche und die wirtschaftliche Bonität. Dabei fließen sowohl das Zahlungsverhalten der Vergangenheit als auch aktuelle Ereignisse in die Prüfung ein. Am Rande wird auch das zukünftige Zahlungsverhalten prognostiziert. Bei der Prüfung sind Banken, die Kredite geben sollen, deutlich kritischer als das beispielsweise Lieferanten von Versandhäusern sind.
Persönliche Bonität
Die persönliche Bonität beinhaltet den Zahlungswillen und die Zuverlässigkeit einer Person bei Zahlungen. Die Zahlungsmoral wird somit genau unter die Lupe genommen. Ebenso sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen einer natürlichen Person sowie von dem Management von Unternehmen ausschlaggebend. Folgende Punkte dabei sind maßgeblich:
- Pünktlichkeit der Zahlungen
- Komplette Zahlungen
- Zahlungsschwierigkeiten und/oder -verzögerungen
Wirtschaftliche Bonität
Die wirtschaftliche Bonität beinhaltet hingegen die wirtschaftliche Möglichkeit einer Person, Zahlungen vornehmen zu können, indem die Einnahmen gegenüber den Ausgaben gestellt werden. Bei der Ermittlung kommen folgende Punkte in Betracht:
- Vermögenssituation
- Einnahmesituation
- Ausgabesituation
- Prognose für die Zukunft
Wie erfolgt die Bonitätsprüfung?
Je höher das Risiko ist desto genauer wird die Bonität geprüft, damit eine möglichst sichere Kreditentscheidung getroffen werden kann und das Ausfallrisiko entsprechend minimiert wird.
Dabei bedienen sich Banken, Versicherungen oder auch Lieferanten, Versandhändler und andere Leistungserbringer sogenannter Auskunfteien, die eine Wirtschaftsauskunft der Kreditwürdigkeit erteilen. Diese beinhalten beispielsweise folgende Punkte:
- Bonitätsindex
- Zahlungsverhalten
- Negativmerkmale
- Firmenhistorie
- Kapitalbeteiligungen
- Immobilien
- Bankverbindungen
- Jahresabschluss
Bonitätsindex
Der Bonitätsindex oder auch -score ist ein Maßstab zur Beurteilung der Bonität, mit der eine Prognose der Zahlungsfähigkeit gestellt werden kann. Beeinflusst wird der Wert durch verschiedene Faktoren, wie Zahlungsfähigkeit, Eigenkapital, Liquidität, und ähnliches. Umso niedriger der Wert, desto besser der Index:
- 100-149 – ausgezeichnete Bonität
- 150-199 – sehr gute Bonität – 0,20 % Ausfallwahrscheinlichkeit
- 200-249 – gute Bonität – 0,35% Ausfallwahrscheinlichkeit
- 250-299 – mittlere Bonität – 1,99 % Ausfallwahrscheinlichkeit
- 300-349 – schwache Bonität – 6,97 % Ausfallwahrscheinlichkeit
- 350-499 – sehr schwache Bonität – 15,05 % Ausfallwahrscheinlichkeit
- 500 – mangelhafte Bonität
- 600 – ungenügende Bonität
Die Berechnung des Indexes erfolgt mithilfe mathematischer Berechnungen. Dabei fließen verschiedene Kriterien ein, die unterschiedlich gewichtet werden. Das wird bei jeder Auskunftei unterschiedlich gehandhabt. Bei der Creditreform sieht das beispielsweise folgendermaßen aus:
- 25 % Zahlungsweise
- 25 % Krediturteil
- 5 % Unternehmensentwicklung
- 5 % Auftragslage
- 4 % Rechtsform
- 6 % Branche
- 4 % Unternehmensalter
- 5 % Umsatz
- 4 % Mitarbeiterzahl
- 2 % Umsatz pro Mitarbeiter
- 5 % Gezeichnetes Kapital
- 10 % Bilanzbonität
Ein schlechter Bonitätsindex kann weitreichende Folgen haben, da man keine Kreditverträge mehr erhält und sogar bei Mobilfunkverträgen oder ähnlichem Probleme haben kann.
Zahlungsverhalten
Das Zahlungsverhalten hängt von dem Willen und dem Können eines Kunden ab, seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dabei ist die Liquidität des Kunden maßgeblich sowie die Bereitschaft und der Wille, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dabei ist es irrelevant, welcher der beiden Faktoren das Zahlungsverhalten beeinflusst. Je früher Zahlungen vorgenommen werden desto besser. Nicht alles, was in einer Bonitätsauskunft steht, ist immer schlecht. Wurde ein Ratenkredit in der Vergangenheit beispielsweise zuverlässig abbezahlt, dann zeugt das von einer guten Zahlungsmoral und wirkt sich positiv auf die Bonität aus.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im Mittelfeld der Zahlungsmoral. Durchschnittlich beträgt die Zahlungsfrist 31 Tage, wobei die Rechnungen durchschnittlich erst in 45 Tagen gezahlt werden, was einen Zahlungsverzug von 14 Tagen nach sich zieht. In Österreich und in der Schweiz ist der Zahlungsverzug ähnlich lang. In Italien hingegen beträgt der Zahlungsverzug etwa 23 Tage und in Portugal 38. Rumänien ist Spitzenreiter, da 92,2% der Rechnungen pünktlich gezahlt werden, in Deutschland nur 82,4%. Im Vergleich zu 2005 hat sich die Zahlungsmoral in Deutschland um einen Tag verschlechtert.
Gründe der teilweise schlechten Zahlungsmoral liegt zum Teil in den immer schlimmer werdenden Liquiditätsschwierigkeiten. Es werden aber auch oft Zahlungsfristen von Lieferanten als günstiger Kredit angesehen oder man ist unzufrieden mit der Leistung. Säumige Schuldner verursachen hingegen bei den Gläubigern ebenfalls einen Schaden und belasten dadurch die dortige Liquidität.
Negativmerkmale
Negativmerkmale sind negative Meldungen in der Bonität. Man unterscheidet zwischen weichen, mittleren und harten Negativmerkmalen.
Weiche Negativmerkmale beinhalten
- fällige, angemahnte Rechnungen,
- Inkassofälle,
Diese Negativmerkmale können nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist aus der Bonität gelöscht werden, sofern die Forderung bezahlt ist.
Mittlere Negativmerkmale beinhalten
- Mahnbescheide
- Vollstreckungsbescheide
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Diese Negativmerkmale können ebenfalls nach Ablauf von drei Jahren aus der Bonität gelöscht werden, sofern die Forderungen bezahlt sind.
Harte Negativmerkmale beinhalten
- Abgegebene Vermögensauskunft
- Insolvenzverfahren
Die Löschfristen hier variieren sehr. Bei der abgegebenen Vermögensauskunft erfolgt die Löschung seit der Zwangsvollstreckungsreform 2013 nach zwei Jahren taggenau. Vorher lag die Löschfrist bei drei Jahren. Bei Insolvenzverfahren liegt die Löschfrist bei etwa zehn Jahren und wird in drei Phasen eingeteilt:
- 3 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- 3 Jahre nach Beginn der Wohlverhaltensperiode
- 3 Jahre nach abgeschlossener Restschuldbefreiung
Was ist eine Auskunftei?
Eine Auskunftei ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das bonitätsspezifische Informationen über natürliche und / oder juristische Personen sammelt und Auskünfte über diese erteilt. Voraussetzung für eine solche Auskunft ist zum Einen ein berechtigtes Interesse, das nachgewiesen werden muss. Zum anderen muss die Person, über die eine Auskunft eingeholt werden soll, die Einwilligung dazu erteilen.
Die größten Auskunfteien Deutschlands sind die Schufa, Creditreform, Boniversum, CRIF Bürgel und InfoScore. Jede Auskunftei bezieht die Daten aus unterschiedlichen Quellen. Je mehr Daten eine Auskunftei hat desto sicherer ist die Prognose und der Bonitätsindex.
Schufa
Marktführer ist die Schufa. Sie sitzt in Wiesbaden und verfügt über Datensätze von etwa 66 Millionen Menschen, wobei sie sowohl negative wie positive Datensätze speichern.
CRIF Bürgel
Die frühere Auskunftei Deltavista wurde 2016 von der Crif-Gruppe übernommen. Dadurch entstand aus der Deltavista GmbH die Crif GmbH. 2017 verschmolz schließlich die Crif GmbH mit der Bürgel GmbH und es entstand die Auskunftei CRIF Bürgel.
Sie hat ihren Hauptsitz in Bologna Italien und arbeitet mittlerweile weltweit. In Deutschland ist der Hauptsitz in München. Ihre Daten erhält sie von eigenen Recherchezentren sowie kooperierenden Inkassounternehmen, wie beispielsweise die EOS.
InfoScore
Das Unternehmen sitzt in Baden-Baden und gehört zum Bertelsmann-Konzern. Insgesamt verfügt sie über Informationen von rund 8 Millionen Personen, speichert aber nur negative Einträge.
Creditreform
Diese Auskunftei mit Hauptsitz in Neuss speichert nur Daten von Geschäftspersonen und Firmen. Insgesamt verfügt sie so über 55 Millionen Daten und speichert sowohl positive als auch negative Daten. Sie führen ein eigenes Inkassounternehmen, sodass sie schnell an Daten von Personen mit Zahlungsschwierigkeiten kommen. Personen, die durch Creditreform angemahnt werden, werden direkt mit einem Bonitätsindex von 400 eingestuft.
Boniversum
Diese Auskunftei gehört zur Creditreformgruppe und hat ihren Hauptsitz ebenfalls in Neuss. Sie verarbeitet etwa 106 Millionen Datensätze. Zu wie vielen Personen diese Datensätze gespeichert werden, wird keine Mitteilung gemacht.
Kann man die eigene Bonität verbessern?
Grundsätzlich sollte jeder einmal im Jahr eine Selbstauskunft einholen. Diese Anfrage ist kostenlos. Bei der Datenspeicherung können Fehler passieren. Daher sollten die Daten immer auf Richtigkeit geprüft werden. Sind unzutreffende Daten in der Bonitätsauskunft gespeichert, so sollte man dies korrigieren lassen. Zudem kann man veraltete Daten löschen lassen, wenn diese bezahlt sind.
Sofern man vor einer Kreditaufnahme die Konditionen verschiedener Banken vergleicht, sollte man darauf achten, dass die Banken dies nicht als Kreditanfrage der Auskunftei melden. Stattdessen sollte man die Bank darauf hinweisen, dass man zunächst lediglich die Konditionen erfragen möchte.
Die Bonität lässt sich im Zweifel nicht kurzfristig verbessern. Stattdessen ist es sinnvoll, langfristig zu planen. Hat man also vor, einen Kredit aufzunehmen, sollte man darauf achten, nicht zu viele Kreditverträge nebeneinander laufen zu haben, Rechnungen immer pünktlich zu bezahlen und Einträge bei der Auskunftei über abgelehnte Mobilfunkverträge, unregelmäßige Kreditrückzahlungen oder Mahnverfahren zu vermeiden.
Was ändert sich durch das DSGVO?
Die neue europäischen Datenschutzverordnung, die am 25.05.2018 in kraft trat, macht natürlich bei dem Thema Bonität und Auskunftei auch keinen Halt. Bislang war in §§ 28a, 28b, 29 Abs. 1, 2 BDSG detailliert geregelt, wie Auskunfteien die Daten von Personen zu verarbeiten hatten. Erlaubt war somit, dass die Daten übermittelt, gespeichert und verarbeitet werden durften. Diese Gesetze wurden nun gekippt und in den §§ 30 f. BDSG neu gefasst. Eine Verarbeitung der Daten ist nur zulässig, wenn ein entsprechender Erlaubnistatbestand besteht. Dieser kommt nur in betracht, wenn
- der Betroffene gemäß Art. 6 Abs. 1a) DSVGO seine Einwilligung erteilt hat
- die Maßnahme gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme erforderlich ist
- das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO des Verantwortlichen gewahrt wird
Die Einwilligung
Die Datenverarbeitung kann gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich zustimmt. Hieran sind jedoch umfassende Anforderungen geknüpft, da der Betroffene darüber genau informiert sein muss und die Einwilligung freiwillig zu geben hat. Die Kreditwirtschaft nimmt von der Einwilligung mittlerweile eher Abstand, da der Erlaubnistatbestand sich einfacher rechtfertigen lässt.
Die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
Weiter wird der Erlaubnistatbestand bei der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gerechtfertigt. Gerade an dieser Stelle fordern Kreditinstitute Auskünfte ein, da sie zur Erstellung eines Kreditvertrags zunächst die Bonität des Kunden herausfinden möchten. Der Erlaubnistatbestand gemäß der DSGVO bindet Dritte in der Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen jedoch nicht ein, sodass dieser Erlaubnistatbestand nicht erfüllt wird.
Die Wahrung des berechtigten Interesses
Letztlich bleibt nur noch dieser Erlaubnistatbestand übrig, der allerdings sehr allgemein formuliert ist. Eine Abwägung der Interessen bleibt ungenannt, wodurch eine Rechtsunsicherheit entsteht. Die Interessenabwägung ist im Auskunftwesen aber kein Novum, da diese bisher auch von zentraler Bedeutung im Bundesdatenschutzgesetz war. Die bisher getroffenen Entscheidungen und entwickelten Argumentationen können somit auch in Zukunft genutzt werden.
Kriterien für die Interessenabwägung
Zukünftig kann somit weiterhin eine Interessenabwägung stattfinden. Gewinnerzielung, Minimierung der Ausfallquote und Schutz vor Risiken sind zentrale Argumente bei der Einholung von Bonitätsauskünften. Der potentielle Kreditnehmer hat ebenso weiterhin ein Interesse daran, dass seine Daten geschützt werden. Gleichzeitig wird der potentielle Kreditnehmer vor Überschuldung geschützt.
Pflichten und Rechte
Nach § 34 BDSG ist das Einholen von Selbstauskünften einmal jährlich kostenlos. Diese Tatsache kam bei Auskunfteien nie gut an, so dass sie diese Auskünfte gerne abgerechnet haben. An diese Informationspflichten sind Auskunfteien jedoch zukünftig gebunden.
Zudem muss der Kreditgeber den potentiellen Kreditnehmer darüber informieren, dass er die Daten verarbeitet. Wenn die Auskunftei jedoch Auskünfte von dem Kreditgeber erhält, hat diese ebenfalls die Pflicht den Kunden über die Datenverarbeitung aufzuklären.
Auskunfteien werden also umdenken müssen, da einige auf ihrer Homepage angeben, dass kostenlose Selbstauskünfte lediglich schriftlich eingeholt werden können. Online-Auskünfte müssten berechnet werden. Zukünftig gibt Art. 15 DSGVO jedoch vor, dass diese Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden müssen und Art. 12 DSGVO gibt sogar an, dass diese grundsätzlich kostenlos bereitgestellt werden müssen. Ausnahmen bilden nur offensichtlich unbegründete Anträge, die abgelehnt oder berechnet werden dürfen.
Fazit zum DSGVO
Das DSGVO bringt für das Auskunftwesen keine besonderen Veränderungen mit sich, da auf vergangene Entscheidungen zurückgegriffen werden können. Allerdings müssen die Interessenabwägungen zukünftig sauberer erfolgen. Zudem wurden die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Auskunfteien angepasst.
Mit Bonität wird die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person bezeichnet. Diese Eigenschaft dient dabei als Basis für die Entscheidung über Einräumung eines Kredites. Je besser dabei die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, einen Kredit zu erhalten. Die Ermittlung der Bonität erfolgt dabei entweder durch den Kreditgeber selbst (z. B. mit Hilfe sogenannter Score-Karten) oder aber er bedient sich der Hilfe Dritter (z. B. Schufa). Es lässt sich zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Bonität unterscheiden. Mit der persönlichen Bonität wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet, wobei die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Bedeutung sind. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und die „Vergangenheit“ werden dabei beachtet, weshalb die Einschätzung hier oft sehr stark subjektiv belastet wird. Bei der wirtschaftlichen Bonität geht es vor allem um die wirtschaftlichen Möglichkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Dabei werden zum Beispiel Einkommensnachweise (Privatpersonen) oder Bilanzen (Unternehmen) herangezogen. Die Bonität von im Ausland aktiven Wirtschaftsbetrieben kann über die Bundesregierung mit Hilfe einer sogenannten Hermes-Bürgschaft gesichert werden.
Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer juristischen oder natürlichen Person. Die positive Bewertung der Bonität vereinfach die Entscheidung für den Kreditgeber wesentlich, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine positive Bewertung der Bonität beschleunigt nicht nur die Kreditgewährung, auch die Kosten für den Kredit sind für den Kreditnehmer deutlich geringer. Die Prüfung der Bonität wird durch den Kreditgeber selbst oder durch die Zuhilfenahme Dritter, wie zum Beispiel einer Rating-Agentur, durchgeführt.
Die Bonität wird in den wirtschaftlichen und persönlichen Bereich unterteilt. Bei der persönlichen Bonität wird die Vergangenheit des Kreditnehmers hinsichtlich seiner Zahlungsmoral bewertet, während bei der wirtschaftlichen Bonität die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung eines Kredites geprüft werden. Auch die Zuhilfenahme der Schufa-Auskunft oder Bankauskünfte können wichtige Hinweise auf die Bonität eines Kreditnehmers geben.
Begriff für die Kreditwürdigkeit einer Person, der aussagt, ob und in welchem Umfang sie zahlungsfähig ist.
Bonität bezeichnet die erwartete Zahlungsfähigkeit einer Person. Sie ist zentrale Voraussetzung für die Kreditvergabe. Wesentlich für eine positive Bonitätseinschätzung sind regelmäßiges Einkommen, Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie das Ergebnis der SCHUFA-Auskunft.
Bei der Entscheidung, ob ein beantragter Kredit gewährt wird, überprüft die Bank sowohl im eigenen als auch im Kundeninteresse dessen Kreditwürdigkeit (Bonität). Hierzu ist sie gesetzlich verpflichtet. Dafür werden Schufa-Auskunft, aber auch Angaben über Einkommen und Lebensführungskosten berücksichtigt
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