Eine Kredit-Ablehnung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Dementsprechend lohnt es sich, hier einmal nachzuforschen, um anschließend die jeweiligen Gründe aus der Welt zu schaffen, sodass einer neuerlichen Beantragung nichts mehr im Wege steht.
Inhalt
Eine Vielzahl an Gründe
Gründe für eine Kredit-Ablehnung gibt es viele. Zumeist handelt es sich hierbei um eine nicht so gute Bonität beziehungsweise eine negative Schufa-Auskunft.
Für die meisten Antragsteller ist es nur sehr schwer oder sogar überhaupt nicht nachvollziehbar, warum der beantragte Kredit doch abgelehnt wurde. Immerhin existieren die verschiedensten Gründe, warum ein Darlehen nicht von der Bank akzeptiert wird. So ist es zum Beispiel möglich, dass hier die AGBs des Kreditinstituts oder auch gesetzliche Vorgaben dahinter stecken.
Allerdings verhält es sich in den meisten Fällen so, dass eine nicht zu gute Bonität beziehungsweise eine negative Schufa-Auskunft der Grund für die Ablehnung des Kredits ist. Hier ist es für den Antragsteller dann in der Regel sehr schwer, dennoch zu einem Darlehen zu gelangen. Es bestehen jedoch gute Chancen, wenn entweder ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge vorhanden ist. Als Alternative kann bei manchen Banken jedoch auch ein schufafreies Darlehen in Anspruch genommen werden. Hier überprüfen die Kreditinstitute zwar auch die Bonität des angehenden Kreditnehmers aber es erfolgt eben keine Schufa-Auskunft. Jedoch sind diese Darlehen in der Regel recht kostenintensiv und fallen durch ihre höheren Zinssätze auf.
Weitere Gründe für eine Ablehnung des Darlehens sind zum Beispiel folgende:
- Ein befristeter Arbeitsvertrag
- Antragsteller befindet sich noch in der Probezeit
- Antragsteller ist Auszubildender
- Selbstständigkeit: sofern deren Beginn nicht zumindest seit drei Jahren besteht
- Zu geringes Einkommen
- Rücklastschriften auf dem Girokonto
- Buchungen von beziehungsweise an Inkassounternehmen
- Antragsteller ist zu alt
- Es besteht keine Volljährigkeit
Die Gründe für eine Kredit-Ablehnung liegen hier zum größten Teil in fehlenden beziehungsweise unzureichenden Sicherheiten.
Kredit-Antrag abgelehnt – Was tun?
Je nach Grund der Ablehnung ist es möglich, dementsprechend Eigeninitiative zu ergreifen und so die Chance für einen positiven Kredit-Bescheid
Die Ablehnung eines Kredit-Antrags muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, ein Darlehen zu erhalten. Hier empfiehlt es sich zunächst, nach den Gründen zu fragen, sodass eine Chance besteht, diese zu beheben.
Ist eine negative Schufa-Auskunft der Grund für das Nein zum Kredit, dann ist es ratsam, dort eine kostenfreie Eigenauskunft einzuholen. So kann es zum Beispiel durchaus der Fall sein, dass in der Schufa bereits veraltete oder zum Teil falsche Einträge vorhanden sind. Hier ist es möglich, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung zu verlangen. Allerdings muss der angehende Kreditnehmer als Nachweis die dementsprechenden Unterlagen vorlegen. Sobald die Löschung der Einträge erfolgt ist, kann anschließend eine erneute Darlehens-Beantragung stattfinden. Der Kredit-Vergabe sollte dann nichts mehr im Wege stehen.
Es ist jedoch auch möglich, dass bei einer guten Bonität und einer positiven Schufa-Auskunft kein Darlehen vergeben wird, da das Einkommen des Antragstellers zu niedrig ist. Das kann etwa auch bei einer Vollzeitbeschäftigung der Fall sein. Der Grund dafür ist, dass die Darlehens-Zusage nicht von der Höhe des jeweiligen Einkommens, sondern von dem betreffenden pfändbaren Einkommen abhängig ist. Dieses liegt derzeit bei etwas mehr als 1.000 Euro. Ausschlaggebend ist aber auch immer, dass Einkommen, dass der angehenden Kreditnehmer zur freien Verfügung besitzt. Die Banken stellen hier Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sollte es sich so verhalten, dass der Antragsteller aufgrund von bereits vorhandenen Verpflichtungen lediglich über ein recht kleines, restliches Einkommen verfügt, wird der Kredit ebenfalls abgelehnt. Die Lösung des Problems könnte beispielsweise ein zusätzlicher Mini-Job sein, durch den das Einkommen dementsprechend angehoben wird.
Doch auch der Erhalt von sogenannten Lohnersatzleistungen führt in der Regel zu einer Ablehung des gewünschten Darlehens. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Bezieher von Eltern- oder Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Hartz IV. Da diese und ähnliche Leistungen nicht pfändbar sind, bewilligen die meisten Banken keinen Kredit. Das gilt selbst dann, wenn die Leistungen rein rechnerisch eine ausreichende Höhe aufweisen. Auch hier kann unter Umständen ein Bürge beziehungsweise ein zweiter Kreditnehmer weiterhelfen.
Darlehen trotz Ablehnung?
Selbst wenn die Bank den Darlehens-Antrag ablehnt, ist es unter Umständen dennoch möglich, zu einem Darlehen zu gelangen. So bietet sich hier beispielsweise ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge an.
Obwohl der Darlehens-Antrag abgelehnt wurde, besteht somit dennoch die Möglichkeit, einen Kredit zu erhalten. Konnte der Antragsteller den Grund für die Ablehnung beseitigen, steht normalerweise einer Darlehens-Vergabe nichts mehr im Wege.
Ist es jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, die Ablehnungs-Gründe zu beseitigen, ist es unter Umständen mithilfe einiger dementsprechender Sicherheiten möglich, dennoch zu einem Darlehen zu gelangen. Zu den Sicherheiten zählt unter anderem der Besitz von einer oder mehrerer Immobilien, eine Lebensversicherung sowie ein Bausparvertrag.
Sind keine Sicherheiten vorhanden oder reichen diese nicht aus, ist es, wie bereits oben erwähnt, auch möglich, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Allerdings gilt es hierbei zu bedenken, dass die betreffende Person die diversen Voraussetzungen der Bank erfüllen muss. Ist das der Fall, ist die Vergabe eines Darlehens zumeist kein Problem. Der Bürge sowie der zweite Kreditnehmer muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Darlehensnehmer, er im vollen Umfang für die Verbindlichkeiten haftet.
In einigen Fällen ist es ebenfalls machbar, durch den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung zu einem Darlehen zu gelangen. Die Versicherung tritt, je nach vereinbarter Leistung, bei Tod, Arbeitslosigkeit und Krankheit ein. Hier bezahlt sie die monatlichen Darlehensbeiträge weiter, sodass die Darlehenssumme konstant abbezahlt wird. Allerdings sollte man es sich gut überlegen, ob es sich lohnt, eine solche Versicherung aufzunehmen. So bietet sie sich beispielsweise bei einer höheren Darlehenssumme und einem verheirateten Familienvater an. Für einen Single, der lediglich einen geringen Betrag benötigt, ist die Restschuldversicherung nicht unbedingt eine gute Wahl. Verhält es sich jedoch so, dass der Abschluss einer solchen Versicherung zwingend für die Vergabe des Kredits notwendig ist, dann hat der Antragsteller, sofern er nicht auf das Darlehen verzichten möchte, im Grunde kaum eine andere Wahl.
Kredit-Antrag bei einer anderen Bank
Da sich die diversen Kredit-Institute in ihren Darlehens-Voraussetzungen unterscheiden, ist es empfehlenswert, einen neuen Antrag bei einer anderen Bank zu stellen.
Für Antragsteller, die eine Kredit-Ablehnung erhalten haben, bietet es sich an, einen neuen Antrag bei einer anderen Bank zu stellen. Das ist vor allem dann oftmals vorteilhaft, wenn der Grund für die vorherige Absage behoben wurde. Da die diversen Kreditinstitute abweichende Voraussetzungen für die Kredit-Vergabe besitzen, kann es durchaus sein, dass bei einer anderen Bank der gewünschte Kredit ohne Weiteres genehmigt wird.