Die Aufnahme eines gemeinsamen Darlehens bringt für unverheiratete Paare sowie für Eheleute verschiedene Vor- und Nachteile mit. Aufgrund dessen sollte man es sich gut überlegen, ob man einen Kredit wirklich zu zweit aufnehmen möchte.
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Die gemeinsame Darlehensaufnahme
Bei unverheirateten Paaren sowie ebenfalls bei Eheleuten ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass beide Parteien den Darlehensvertrag unterschreiben. Es ist durchaus möglich, dass nur ein Partner unterschreibt.
Ob unverheiratetes Paar oder Eheleute: Es besteht generell keine Verpflichtung, dass immer gemeinsam ein Kredit aufgenommen werden muss. Vor allem bei Eheleuten, die zusammen eine bestimmte Anschaffung planen, wird oftmals ganz automatisch davon ausgegangen, dass Beide den Darlehensauftrag unterschreiben müssen. Das ist jedoch nicht richtig, denn selbst bei einer Ehe besteht keine Verpflichtung, dass beide Partner den Darlehens-Vertrag unterschreiben. Üblicherweise gründet diese Einstellung auf den Forderungen der Banken, die oftmals fordern, dass beide Parteien zu Kreditnehmern werden. Notwendig ist das jedoch nicht, denn selbst in einer Ehe ist es einem Teil möglich, allein ein Darlehen aufzunehmen.
Die Banken bevorzugen jedoch generell zwei Kreditnehmer, denn im Falle einer Scheidung und/oder einer ausbleibenden Raten-Rückzahlung ist das Kreditinstitut dann in der Lage, beide Parteien zur Verantwortung ziehen zu können.
Vorteile einer gemeinsamen Darlehensaufnahme
Verfügen beide Partner über ein eigenes, sicheres, festes Einkommen, dann fällt die Bonitätsprüfung besser aus. Das führt dazu, dass die Banken einen günstigeren Zinssatz vergeben.
Dafür, dass beide Partner den Darlehens-Vertrag unterschreiben, wird oftmals von nicht zu verachtenden Vorteilen profitiert. So vergeben die diversen Kreditinstitute in der Regel keine allgemeingültigen Zinssätze. Bei den jeweils angegeben Werten handelt es sich normalerweise um einen gewisse Spanne, die von einem Mindest-, zu einem Höchst-Zinssatz reicht. Welcher Zinssatz genau ein Kreditnehmer erhält, ist abhängig von dessen Bonität. Das bedeutet, dass bei einer guten Bonität ein niedriger Zinssatz von der Bank vergeben wird und dementsprechend bei einer schlechteren Bonität mit einem höheren Zinssatz vorliebgenommen werden muss.
Wird der Kreditvertrag jedoch von beiden Parteien unterschrieben, und jeder Partner besitzt ein eigenes Einkommen, dann verbessert sich bei der Aufnahme eines gemeinsamen Darlehens die Bonität. Das wiederum bedeutet, dass ein günstigerer Zinssatz erhalten wird und man oftmals einiges sparen kann.
Ebenso zu den Vorteilen einer gemeinsamen Kreditaufnahme gehört, dass bei zwei vorhandenen Einkommen die Vergabe von einer höheren Darlehenssumme möglich ist. Sobald beide Parteien den Kreditvertrag unterschreiben, wird hier mit dem gesamten, vorhandenen Haushaltseinkommen gerechnet. Der jeweilige Betrag fällt natürlich höher aus, als wenn lediglich einer der beiden Partner den Kontrakt allein auf sich nimmt. So ist es dann auch machbar, eine höhere Darlehenssumme aufzunehmen.
Nachteile der gemeinschaftlichen Kreditaufnahme
Verfügt einer der beiden Partner über einen negativen Schufa-Eintrag, dann wirkt sich das verschlechternd auf die gesamte Bonität der beiden Antragsteller aus. Das wiederum führt zu einem schlechteren Zinssatz.
Ist bei einem der beiden Partner eine negative Schufa-Auskunft vorhanden, dann verschlechtert dieser die Gemeinschafts-Bonität. Würde der betreffende Partner allein einen Kredit beantragen, ist es in diesem Fall sehr wahrscheinlich, dass der Antrag, aufgrund der schlechten Schufa, nicht zustande kommt. Wird gemeinschaftlich unterschreiben und der andere Partner ist im Besitz einer positiven Schufa-Auskunft, dann ist durchaus möglich, doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Allerdings muss hier dann, aufgrund der nicht so guten Bonität der Gemeinschaft, mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden.
Tipp: In einem solchen Fall lohnt sich die Überlegung, ob der Partner mit der guten Bonität nicht vielleicht doch besser allein das Darlehen aufnimmt. Denn es kann durchaus sein dass auf diese Weise ein niedrigerer Zinssatz erhältlich ist.
Ein weiteres negatives Merkmal einer gemeinschaftlichen Kreditaufnahme ist die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Üblicherweise beantragen die Eheleute bei ihrer Heirat die Gütertrennung, sprich die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass sich die wirtschaftliche Gemeinschaft lediglich auf den Zugewinn beschränkt, der während der Ehe getätigt wurde. Nimmt jetzt einer der beiden Partner allein ein Darlehen auf und tätigt damit ebenfalls allein eine Anschaffung, dann verhält es sich nicht automatisch so, dass der jeweils andere Partner hierfür mithaftet.
Im Falle einer gemeinsamen Kreditaufnahme ist das jedoch anders: Selbst wenn es zu einer Scheidung kommen sollte, haften dann immer noch beide Partner gesamtschuldnerisch für die jeweilige Darlehenssumme, beziehungsweise den hier noch offenen Betrag.
Voraussetzungen
Ob alleinige oder gemeinschaftliche Darlehensaufnahme: Die jeweiligen Voraussetzungen der Banken müssen erfüllt werden. Wird der gemeinsame Kreditantrag von der Bank abgelehnt, kann ein Bürge weiterhelfen.
Bei einer gemeinschaftlichen Kreditaufnahme müssen üblicherweise von beiden Partner dieselben Voraussetzungen erfüllt werden, wie bei einer alleinigen Darlehensbeantragung. So legen die Banken beispielsweise einen hohen Wert feste, sichere und regelmäßige Einkommen. Des Weiteren sind, wie bereits oben beschrieben, eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft sehr wichtig. Zusätzlich wird in der Regel ebenfalls ein deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto verlangt.
Verweigert die Bank jedoch, aus welchen Gründen heraus auch immer, den gewünschten Kredit, dann ist es nicht zwangsläufig notwendig, hiervon gleich komplett abzusehen. So kann etwa ein Bürge dabei helfen, dass das Kreditinstitut doch noch das benötigte Darlehen vergibt. Als Bürge kommen zum Beispiel die Eltern oder auch andere Verwandte sowie Freunde infrage. Allerdings muss der Bürge ebenfalls die diversen Voraussetzungen erfüllen und er muss sich im Klaren darüber sein, dass er bei einer Zahlungsunfähigkeit von beiden Kreditnehmern von der Bank dazu aufgefordert wird, die restliche, noch bestehende Schuld, vollständig zu begleichen.
Dazu kommt, dass es Zwischenmenschlich nicht immer einfach ist, mithilfe einer anderen Person zu einem Darlehen zu gelangen. Diese Vorgehensweise kann unter Umständen zu Streit und weiteren Schwierigkeiten führen. Aufgrund dessen ist es ratsam, sich vorab gut zu überlegen, ob ein Bürge hinzugezogen werden soll oder ob besser darauf verzichtet wird.
Ebenso möglich ist es beispielsweise, den Grund für die Darlehens-Ablehnung zu finden und diesen zu beseitigen. So kann etwa auch ein mittlerweile veralteter Schufa-Eintrag hier dahinterstecken. Wird dieser gelöscht, steht einer Kredit-Aufnahme dann in der Regel nichts mehr im Wege.
Gemeinschaftliche Kreditaufnahme: ja oder nein?
Die gemeinschaftliche Aufnahme eines Darlehens möchte gut überlegt sein. Hier gilt es, je nach persönlicher Situation zu entscheiden,
Es gilt also gut zu überlegen, ob eine gemeinschaftliche Darlehensaufnahme durchgeführt werden sollte oder vielleicht doch besser nicht. In der Regel verhält es sich hierbei so, dass, wenn beide Partner unterschreiben, der Kredit zumeist deutlich günstiger wird. Allerdings kann eine schlechte Bonität von einem der beiden Parteien die Kreditwürdigkeit dieser Gemeinschaft herabsetzen, sodass die Bank einen höheren Zinssatz ansetzt. Zudem haften bei einer gemeinschaftlichen Darlehensaufnahme beide Partner. Das bedeutet, dass bei einem etwaigen Zahlungsausfall und/oder einer Scheidung, die Bank jeden der beiden Eheleute gesamtschuldnerisch haften lassen kann beziehungsweise den noch ausstehenden Betrag von jedem einholen darf.
Dementsprechend ist es ratsam, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Darlehensaufnahme für beide Partner einen Sinn macht oder ob davon vielleicht doch besser abgesehen wird.