Von der Schufa hat sicherlich jeder bereits das ein oder andere Mal gehört. Doch im Laufe der Zeit sind die verschiedensten Informationen in Umlauf gelangt, von denen nicht alle richtig sind. So bestehen immer noch einige Irrtümer, die sich hartnäckig halten.
Inhalt
Schufa-Daten sind nicht einsehbar
Diese Behauptung ist schlichtweg falsch: Durch die Beantragung einer Selbstauskunft ist es durchaus machbar, die eigenen Daten einzusehen.
Relativ hört man die Behauptung, dass beispielsweise zwar die verschiedensten Unternehmen Zugriff auf die in der Schufa abgespeicherten Daten haben, nur man selbst nicht. Das ist jedoch schlichtweg falsch, denn es ist durchaus möglich, die eigenen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft von der Schufa zu erhalten.
Wichtig kann die Auskunft zum Beispiel dann sein, wenn man einen Kredit beantragen möchte und es nicht bekannt ist, ob die hierfür folgende Schufa-Auskunft positiv oder negativ ausfällt. Wer in der Schufa falsche oder auch veraltete Einträge findet, kann diese, mit den jeweiligen Nachweisen, ganz einfach Löschen beziehungsweise Richtigstellen lassen.
Der Schufa ist die Finanzlage eines jeden bekannt
Die Schufa ist nicht genau über die finanzielle Lage eines jeden Einzelnen informiert. So fehlen hier beispielsweise Informationen bezüglich das Einkommen der Bürger.
Obwohl es sich bei der Schufa um eine Auskunftei handelt, ist sie nicht im Besitz von sämtlichen Informationen der deutschen Verbraucher. So ist es dem Unternehmen zum Beispiel nicht bekannt, wie die Vermögensverhältnisse eines jeden Einzelnen aussehen und wie hoch das Einkommen ist.
In der Schufa werden lediglich die Daten abgespeichert, die für Darlehensaufnahmen und Geschäftsabläufe wichtig sind. So ist es den diversen Vertragspartnern der Schufa möglich, dort wirtschaftlich wichtige Daten abzufragen.
Die Daten in der Schufa sind für jeden einsehbar
Die Daten in der Schufa sind definitiv nicht einfach für jeden einsehbar: Hierfür muss eine schriftliche Genehmigung der betreffenden Person vorliegen.
Wer glaubt, dass jeder, den es interessiert, an die Daten der Schufa gelangen kann, der liegt nicht richtig. Tatsächlich ist es nur für Dritte nur dann machbar, auf die diversen Daten zuzugreifen, wenn eine dementsprechende Berechtigung hierfür vorliegt. Dazu kommt, dass die hiervon jeweils betreffende Person, je nachdem, welche Anfrage zur Auskunft genau vorliegt, ebenfalls ihr Einverständnis hierzu gegeben hat.
Auskunftsberechtigt sind unter anderem Banken, Unternehmen sowie Vermieter jedoch nur dann, wenn sie bereits in einer vertraglichen Verbindung mit der Person stehen.
Dazu gehört auch, wenn ein dementsprechendes Kontraktverhältnis von der betreffenden Person selbst gewünscht/angefragt wird. So ist es zum Beispiel bei einer Darlehensanfrage nur dann möglich, Einsicht in die Schufa-Akten zu bekommen, wenn die Person eine einverständniserklärende hierfür abgibt.
Nur wer Schulden hat, ist eingetragen
In der Schufa sind nicht nur negative, sondern ebenfalls positive Einträge vorhanden.
In der Schufa sind nicht nur die Personen eingetragen, die Schulden haben. So finden sich dort neben den negativen Einträgen ebenfalls positive Auskünfte. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Darlehensnehmer seine Kredit-Raten immer äußerst pünktlich beglichen hat.
Die Speicherung der Daten bleibt ein Leben lang erhalten
Die Daten in der Schufa bleiben kein ganzes Leben lang bestehen. Je nach Eintrags-Art werden sie nach einer gewissen Zeitspanne gelöscht.
Die Daten, die in der Schufa abgespeichert sind, bleiben dort nicht ein Leben lang erhalten. Je nach Art des Eintrages werden die Informationen nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Es muss also niemand sein ganzes Leben mit einer schlechten Schufa-Auskunft kämpfen.
Bonitätsprüfungsprüfungen erfolgen durch die Schufa
Die Schufa selbst führt keine eigenständigen Bonitätsprüfung durch. Sie gibt lediglich die Daten an ihre Partner-Unternehmen weiter.
Die Schufa selbst gibt lediglich die jeweils abgespeicherten Daten an die Partner-Unternehmen und -Banken ab. Selbst nimmt die Auskunftei keine eigene Bonitätsprüfung vor. Hierfür wäre es notwendig, dass die Schufa ebenfalls Daten über das Einkommen und etwa auch über die Vermögensverhältnisse jeder einzelnen Person besitzt; das ist jedoch nicht der Fall.
Die Schufa ist Eigentum des Staats
Die Schufa gehört nicht dem Staat. Sie ist eine Aktiengesellschaft.
Die Auskunftei ist keinesfalls Staats-Eigentum. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das sich zu Beginn komplett in privater Hand befunden hatte. Heutzutage ist es eine AG, deren Haltung verschiedenen Teilhabern unterliegt. Dazu zählen zum Beispiel Banken sowie diverse Firmen aus den Bereichen Versandhandel und Telekommunikation. Von staatlicher Seite aus bestehen keinerlei Einwirkungen, da die Schufa komplett eigenständig tätig ist.
Score-Verschlechterung durch Schufa-Auskunft
Der Score selbst verschlechtert sich bei einer reinen Schufa-Auskunft nicht. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es sich um eine Konditionen-Abfrage und nicht um eine Kredit-Anfrage handelt.
Auch diese Annahme ist nicht richtig. Werden bei der Schufa Auskünfte eingeholt, wie etwa von Unternehmen oder Banken, dann erfolgt allein aufgrund der Auskunfts-Einholung keine Verschlechterung des Scores. Allerdings kann es geschehen, dass, wenn ein angehender Darlehensnehmer bei verschiedenen Kreditinstituten Anfragen stellt, diese alle abgelehnt werden. Der Hintergrund hierbei ist, dass die Banken eine Einsicht darüber haben, dass bei diversen anderen Kreditinstituten ebenfalls Anfragen gestellt wurden.
Daraufhin kann angenommen werden, dass diese Anfragen alle abgelehnt worden sind. Dementsprechend lehnt dann auch die nächste Bank den Kreditantrag ab. Diese Vorgehensweise wirkt sich jedoch wirklich negativ auf die Bonität des angehenden Darlehensnehmers aus. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, hier darauf zu achten, dass die Banken im Rahmen einer Angebotserstellung deutlich machen, dass es sich um eine Konditionen-Abfrage und nicht um eine Kredit-Anfrage handelt. In diesem Fall verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit nicht; sie bleibt ganz einfach auf ihrem bisherigen Stand stehen.
Was ist in der Schufa gespeichert und was nicht?
In der Schufa dürfen keinesfalls alle Informationen über die Verbraucher abgespeichert werden.
Zudem bestehen immer wieder Irrtümer, was in der Schufa gespeichert wird und was nicht.
So dürfen in der Auskunftei weder der Familienstand, noch das Einkommen und der Arbeitgeber abgespeichert werden.
Das gilt ebenfalls für Depotwerte und Vermögen. Dagegen sind folgende Informationen in der Schufa nachlesbar:
- der vollständige Nachname, mit allen Vornamen, dem Geburtsdatum sowie der aktuellen Anschrift sowie der vorherigen Adresse
- Bankkonten und Kreditkarten
- Leasingverträge sowie Kreditverträge
- Kundenkonten im Versandhandel und Handel sowie Mobilfunkkonten
- verschiedene Forderungen, die nicht nur fällig, sondern ebenfalls ausreichend angemahnt wurden und zudem unbestritten sind
- Forderungen, die aufgrund eines Gerichtsentscheids entstehen sowie deren Erledigung
- Konten- und Karten-Missbrauch nach einem ausgesprochenen Nutzungsverbot
- die Abgabe von einer eidesstattlichen Versicherung sowie ein Haftbefehl, der zur Erzwingung dieser entstanden ist
- Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und ebenfalls die Abweisung beziehungsweise Einstellung des Verfahrens