Bereits seit einigen Jahren ist es möglich, den Führerschein nicht erst ab 18, sondern bereits mit 17 Jahren zu machen. Allerdings gilt es hier, einige Vorschriften zu beachten. Dazu kommt, dass Fahranfänger in der Regel immer mit einem eigenen Auto liebäugeln. Da hierfür jedoch oftmals das Geld fehlt, ist es die Frage, ob es bereits in diesem Alter möglich ist, einen Kredit zu beantragen?
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Führerschein mit 17
Das sogenannte begleitete Fahren ist innerhalb von Deutschland bereits ab 17 Jahren möglich. Allerdings sind hierfür einige Auflagen zu erfüllen; so ist beispielsweise eine Begleitperson notwendig.
Bei dem Führerschein mit 17, wie er umgangssprachlich genannt wird, handelt es sich um das sogenannte „begleitete Fahren“. Damit ist es für Jugendliche machbar, bereits in diesem Alter einen Führerschein der Klasse B oder auch BE zu erlangen.
Allerdings müssen sich 17jährige hier an einige Auflagen halten. Dazu zählt, dass sie lediglich dann fahren dürfen, wenn eine Begleitperson mit dabei ist. Die betreffende Person muss mit ihrem Namen in der sogenannten Prüfungsbescheinigung erscheinen. Als Begleitperson kann somit nicht jede beliebige Person eingesetzt werden. Noch dazu muss diese ebenfalls verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So muss die begleitende Person bereits bei der Stellung des Antrags mit ihren Namen genannt werden und ausdrücklich ihr Einverständnis abgeben.
Zudem ist es gesetzlich geregelt, dass die betreffende Begleitperson wenigstens 30 Jahre alt sein sowie bereits mindestens fünf Jahre eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise der alten Klasse 3 besitzen muss. Des Weiteren darf zum Beantragungszeitraum der Fahrerlaubnis maximal ein einziger Punkt im Flensburger Register vorhanden sein.
Was im Allgemeinen nicht immer ganz so bekannt ist, ist das die Begleitperson jedoch nicht in die Bedienung des Wagens eingreifen darf. Dies steht somit im kompletten Gegensatz zu einem Fahrlehrer und bedeutet auch, dass die Person nicht für die Führung des Wagens verantwortlich ist. Zudem ist es erlaubt, auf jedem beliebigen Sitz mitzufahren; es muss also nicht zwingend der Beifahrersitz sein. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass die Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht und die Grenze von 0,5 Promille erreicht.
Ebenso wie die Fahrer, in diesem Fall der 17jährige Jugendliche, muss die Begleitperson ihren eigenen Führerschein mit sich führen und ihn gegebenenfalls vorzeigen.
Wichtig ist jedoch auch, dass das sogenannte begleitende Fahren lediglich innerhalb von Deutschland gestattet ist. Im Ausland ist das nicht machbar. Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich Österreich: Dort ist das deutsche begleitende Fahren ab 17 Jahren anerkannt. Wie beim Führerschein mit 18 gilt auch hier eine Probezeit, die insgesamt zwei Jahre beträgt.
Ein eigenes Fahrzeug kaufen?
17jährige dürfen zwar einen eigenen Wagen erstehen, benötigen dafür aber die Zustimmung ihrer Eltern, beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters.
Wer im Besitz eines Führerscheins ist, möchte in der Regel jedoch nicht nur fahren, sondern ebenfalls ein eigenes Auto besitzen. Das wiederum ist mit 17 Jahren nicht ganz so einfach.
So ist das Eigentumsrecht zwar nicht mit der Volljährigkeit verbunden, allerdings benötigen 17jährige die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Dies gilt ebenfalls für die Zulassung des Wagens sowie den Abschluss der KFZ-Versicherung.
Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass, auch wenn ein eigener Wagen vorhanden ist, dieser bis zur Volljährigkeit lediglich mit einer Begleitperson gefahren werden darf.
Kredit für den Autokauf
Mit 17 Jahren ist es nicht möglich, einen Kredit zu erhalten. Allerdings ist es machbar, dass die Eltern ein Darlehen aufnehmen, um das gewünschte Auto zu finanzieren.
Da man mit 17 Jahren jedoch noch nicht voll geschäfts- und erwerbsfähig ist, ist es einem Jugendlichen in diesem Alter jedoch nicht erlaubt, einen Kredit für ein Auto zu unterschreiben.
Dementsprechend müssten bei einem solchen Wunsch die Eltern den Darlehensvertrag unterschreiben. Allerdings gehen diese dann natürlich auch alle Rechte und Pflichten ein, die sich mit einem solchen Vertrag ergeben. Das bedeutet, dass die Eltern dafür zuständig sind, die monatlich zu entrichtenden Raten zu bezahlen. Zumindest, was die Regelung im Außenverhältnis betrifft.
Im Innenverhältnis ist durchaus auch eine andere Regelung denkbar, nämlich, dass der Jugendliche den Eltern die Autoraten zurück bezahlt.
Als Kreditnehmer müssen die Eltern jedoch ebenfalls die diversen Voraussetzungen erfüllen, die die Banken für die Aufnahme eines Darlehens vorsehen. Dazu gehören zum Beispiel eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Des Weiteren ist aber auch ein regelmäßiges, festes Einkommen vonnöten. Zudem wird in den meisten Fällen ein hoher Wert auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz gelegt.
Wird ein Darlehen zum Autokauf aufgenommen, dann handelt es sich in der Regel nicht um einen Ratenkredit, sondern um einen Autokredit. Zwar sind sich die beiden Darlehensarten sehr ähnlich, allerdings differenzieren sie sich vor allem in einem Punkt: ein Autokredit ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass das Darlehen wirklich nur zum Kauf eines Fahrzeuges verwendet werden darf. Doch die Zweckgebundenheit bietet auch einen gewichtigen Vorteil; denn dadurch ist der Zinssatz günstiger als bei einem herkömmlichen, ungebundenen Ratenkredit.
Zudem ist es den Banken gegebenenfalls möglich, das Auto als Sicherheit zu nehmen. In diesem Fall behalten die Kreditinstitute den Fahrzeugbrief ein. Sobald die letzte Rate beglichen ist, geht der Wagen dann in das Eigentum des Darlehensnehmers über.
Fazit
Im Alter von 17 Jahren können Jugendliche mit Begleitperson zwar einen Wagen fahren aber keinen Kredit aufnehmen. Es ist jedoch machbar, dass die Eltern an dessen Stelle das Darlehen beantragen.
Mit 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein zu machen und mit einer Begleitperson Auto zu fahren.
Allerdings muss die betreffende Person verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So muss sie zum Beispiel über 30 Jahre alt und seit wenigstens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Zudem kann auch ein 17jähriger der Besitzer eines Wagens sein; sofern die Eltern beziehungsweise der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung hierfür gibt.
Nicht möglich ist es jedoch, in einem solchen Alter ein Darlehen aufzunehmen. Dies können aber die Eltern übernehmen. Allerdings müssen diese dann natürlich die monatlich anfallenden Ratenzahlungen begleichen und gehen sämtliche Rechte sowie Pflichten des Kreditvertrages ein. Dazu gehört auch, dass sie die jeweiligen Voraussetzungen der Banken, wie etwa ein festes, regelmäßiges Einkommen, erfüllen.
Da es sich bei einem Autokredit, anders als bei einem klassischen Ratenkredit, um ein zweckgebundenes Darlehen handelt, profitiert man hier von einem günstigeren Zinssatz.
Zudem ist es möglich, dass die Banken bei einem solchen Darlehen das Auto als Sicherheit verwenden. Hier geht der Fahrzeugbrief zunächst in den Besitz der Bank über; sobald jedoch die letzte Rate des Darlehens beglichen wurde, gehört das Auto vollständig dem Kreditnehmer.
Im Innenverhältnis sind natürlich auch andere Regeln machbar: So ist es beispielsweise denkbar, dass der Jugendliche seinen Eltern die Kredit-Raten zurückbezahlt.