Die Nutzung von Kreditkarten ist schon längst keine Seltenheit mehr. Allerdings bestehen in Bezug auf deren Nutzung und Sicherheit bei vielen Karteninhabern Unsicherheiten. So kommt zum Beispiel immer wieder die Frage auf, ob eine Kreditkarte auch von Dritten verwendet werden darf?
Inhalt
Weitergabe
Eine Kreditkarte wird immer nur auf den Karten-Inhaber ausgestellt. Dementsprechend ist eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt; das gilt selbst für Familienmitglieder.
Generell sollte eine Kreditkarte auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Bei einer Vielzahl an Karten ist die Weitergabe sogar im Vertrag strikt untersagt. Kreditkarten sind hierzulande personalisiert und somit immer an eine bestimmte Person, den Karteninhaber, gebunden. Das gilt somit nicht nur für Fremde, sondern ebenfalls für Familienmitglieder.
Daten
Auf der Vorder- und Rückseite einer Kreditkarte befinden sich wichtige Daten, die niemals in fremde Hände gelangen dürfen. Andernfalls muss die Karte sofort gesperrt werden.
Dementsprechend sollte eine Kreditkarte somit niemals außer Hand gegeben werden. Zudem ist es ebenfalls wichtig, dass man die Daten, die auf der Karte ablesbar sind, gut schützt. Dazu zählen auf der Vorderseite, am Beispiel einer Visa Card, vor allem die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum sowie der Name des Karteninhabers.
Es ist zwar recht selten aber dennoch nicht unmöglich, dass Kreditkartenbetrüger sich mithilfe dieser Daten an dem betreffenden Konto zu schaffen machen. Aufgrund dessen sollte eine Kreditkarte unter keinen Umständen offen, und somit für jeden ersichtlich, liegen gelassen werden.
Doch nicht nur die Vorder-, sondern ebenfalls die Rückseite einer Kreditkarte, enthält wichtige Informationen. Hier ist es der dreistellige CVC-Code, der für Internet-Zahlungen, beziehungsweise in diesem Rahmen für die Online-Verifizierung, benötigt wird. Gelingt es einem Betrüger den CVC-Code sowie die Kartennummer und das Ablaufdatum zu erspähen, ist es ihm ohne weiteres möglich, damit Internet-Bestellungen und die damit einhergehende Bezahlung durchzuführen.
Aufgrund dessen sollte es niemandem möglich sein, die Kreditkarte und/oder die diversen Daten der Vorder- sowie Rückseite zu lesen. Sollte das dennoch einmal passieren, ist es normalerweise unumgänglich, die Karte sofort sperren zu lassen.
Kreditkarte für die Ehefrau
Mithilfe einer Partnerkarte ist es beispielsweise der Ehefrau ebenfalls möglich, mit einer Kreditkarte Einkäufe zu tätigen, die dann über das Konto der Hauptkarte abgebucht werden.
Da eine Kreditkarte personalisiert ist, darf sie beispielsweise auch nicht an die eigene Ehefrau weitergegeben werden. Allerdings ist es in einigen Situationen natürlich durchaus praktisch, wenn der Partner die Karte nehmen und beispielsweise schnell einkaufen oder mit dem Wagen in die Werkstatt fahren kann.
Für solche und ähnliche Fälle bieten die Kreditkartenherausgeber jedoch sogenannte Partnerkarten an. Zudem ist eine solche Karte nicht nur für den Ehepartner, sondern ebenfalls für den Lebensgefährten oder einem anderen Familienmitglied nutzbar.
Eine Partnerkarte wird vom Karteninhaber zusätzlich zu der Hauptkarte beantragt. Die Abrechnung beider Karten erfolgt über das Konto der Hauptkarte. Allerdings werden die jeweiligen Umsätze getrennt voneinander aufgeführt, sodass hier ein guter Überblick gegeben ist.
Eine Partnerkarte wird von den meisten Kartenherausgebern offeriert. Dazu variieren hier auch die Kartenbedingungen. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Partnerkarte nicht dieselben Rechte hat, wie die Hauptkarte, sondern, dass es sich hier sozusagen um ein „schwächeres“ Modell handelt. Oder die Partnerkarte wird nicht kostenfrei angeboten.
Üblicherweise ist es jedoch so, dass mit der Partnerkarte von denselben Vorteilen profitiert wird, wie bei der Hauptkarte.
Haftung
In den meisten Fällen haftet der Inhaber der Hauptkreditkarte; es existieren jedoch auch Ausnahmen.
Die Beantragung einer Partnerkarte möchte jedoch gut überlegt sein. Denn hier kommt ebenfalls die Haftungsfrage zum Tragen. Im Regelfall ist es so, dass man als Hauptkarteninhaber nicht nur für die eigene Karte, sondern ebenfalls für die Partnerkarte haftet. Das bedeutet auch, dass, wenn der Partner nicht mehr in der Lage ist, seine diversen Ausgaben, die mit der Karte getätigt wurden, zu bezahlen, dann kommt der Hauptkarteninhaber hierfür im vollen Umfang auf.
Doch das ist noch nicht alles, denn sollte es bei der Partnerkarte zu einem Missbrauch kommen, ist es eventuell auch möglich, dass der Hauptkarteninhaber selbst haftet. Es existiert zwar bei absichtlichen sowie grob fahrlässigen Verstößen, die die Geschäftsbedingungen betreffen, ebenfalls eine Haftung des Inhabers der Partnerkarte aber bei herkömmlichen Fällen von Missbrauch, wie das etwa bei betrügerischen Abhebungen der Fall ist, haftet wieder der Hauptkarteninhaber.
Des Weiteren ist ebenfalls eine Teilhaftung im Rahmen des Möglichen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, haftet hier der Hauptkarteninhaber ebenso, wie der Inhaber der Partnerkarte. Üblicherweise geschieht dies jedoch eher selten. In der Regel wird hier dann zu einer sogenannten Haftungsübernahme übergegangen, bei der die Haftung entweder dem Inhaber der Hauptkarte oder dem der Partnerkarte vollständig übertragen wird.
Partnerkarten: Anzahl
Je nach Bank werden unterschiedlich viele Kreditkarten herausgegeben. Allerdings ist die Anzahl begrenzt. Üblicherweise handelt es sich um eine bis zwei Karten. Die Bedingungen hierfür variieren je nach Bank.
Die mögliche Anzahl an Kreditkarten ist begrenzt. Es ist somit nicht machbar, beliebig viele Partnerkarten zu beantragen. Zwar gibt es durchaus Kreditinstitute, bei denen beispielsweise drei oder sogar bis zu fünf Partnerkarten beantragt werden können, im Regelfall vergeben die Banken jedoch eine oder bis zu zwei solcher Karten. Die Bedingungen, die für die Partnerkarte gelten, variieren jedoch je nach Bank und können sich somit durchaus sehr deutlich voneinander unterscheiden.
Allerdings sollte man sich vorab gut überlegen, wem man eine Partnerkarte anvertraut und wem nicht. Denn ein möglicher Schaden ist damit unter Umständen recht schnell angerichtet.
Limit
Im Regelfall ist es mit beiden Karten möglich, bis zum Gesamtlimit Geld abzuheben. Es sind jedoch auch andere Varianten möglich, wie etwa eine Begrenzung der Limits beider Karten.
Das Limit der Partnerkarte richtet sich generell immer nach dem Limit der Hauptkarte. Üblicherweise ändert sich hier somit am Gesamtlimit nichts. Das bedeutet, dass ganz gleich, mit welcher Karte bezahlt wird, die Ausgaben immer von dem gesamten Limit abgebucht werden. Das bedeutet aber auch, dass wenn beispielsweise mit der Partnerkarte der komplette Betrag abgehoben worden ist, es für den Inhaber der Hauptkarte nicht mehr möglich ist, ebenfalls etwas abzuheben.
Es sind jedoch auch andere Vereinbarungen machbar. So bietet es sich zum Beispiel an, das Gesamtlimit zu erhöhen oder das bereits vorhandene Limit gleichmäßig beziehungsweise unterschiedlich auf beide Karten aufzuteilen. In der Regel wird es jedoch so gehandhabt, dass jeweils beide Kreditkarten auf das Gesamtlimit zugreifen können. Umso wichtiger ist es hier, die Ausgaben mit beiden Karten im Auge zu behalten, um gegebenenfalls keine unschöne Überraschung zu erleben.