Für den Bau oder Kauf eines Hauses wird in der Regel ein Darlehen benötigt. Allerdings gibt es nicht „den“ Hausbaukredit, denn es existieren verschiedene Darlehensarten, die für ein solches Vorhaben infrage kommen.
Inhalt
Kreditarten
Zu den üblichen Darlehensvarianten gehören folgende fünf Kreditarten:
1) Tilgungsdarlehen:
Hierbei handelt es sich um Kredite, bei denen die Rückzahlung des Darlehens in Form von monatlich gleichbleibenden Raten erfolgt. Im Allgemeinen wird das Tilgungsdarlehen ebenfalls als Annuitätendarlehen bezeichnet. Diese beiden Kreditarten sind beim Hauskauf die beliebtesten Finanzierungsarten.
2) Annuitätendarlehen:
Bei Kreditbeantragung wird mit der Bank eine Vereinbarung bezüglich der Zinsbindungsfrist getroffen. Im Anschluss an die Auszahlung des Kredits bezahlt der Darlehensnehmer jede Monat Raten in gleichbleibender Höhe. Diese werden so lange beglichen, bis das Ende der Zinsbindungsfrist erreicht ist. Dabei setzt sich die Rate aus einem Tilgungs- sowie einem Zinsanteil zusammen. Außerdem ist bei Beginn der Kreditrückzahlung der Anteil der Zinsen um einiges höher als der Anteil der Tilgung. Mit der Zeit verändert sich dies jedoch. Ein Vorteil des Annuitätendarlehens ist, dass der Kreditnehmer jeden Monat dieselbe Summe beziehungsweise Rate bezahlen muss, sodass hier eine sehr hohe Plangenauigkeit besteht.
Diese Kreditart hebt sich deutlich von dem Tilgungs- beziehungsweise Annuitätendarlehen ab. So werden hier während der kompletten Darlehenslaufzeit nur Zinsen und keine keine Tilgung beglichen. Ist da Ende der Kreditlaufzeit erreicht, tilgt der Darlehensnehmer die komplette restliche Schuld. Aufgrund dessen wird das endfällige Darlehen zumeist ebenfalls als tilgungsfreies Darlehen betitelt.
Außerdem verhält es sich oftmals so, dass das endfällige Darlehen in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung vergeben wird. Bei dieser Variante fällt der Auszahlungstag mit dem Termin der Kreditrückzahlung zusammen.
Alternativ ist es jedoch ebenfalls machbar, diese Kreditart zusammen mit einem Bausparvertrag zu verwenden.
Dementsprechend eignet sich das endfällige Darlehen immer dann am besten, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt ein höherer Betrag erwartet wird.
Hier wird das eigentliche Hausdarlehen nicht in der Landes-, sondern in einer Fremdwährung aufgenommen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht etwa um irgendeine Fremdwährung, sondern um die Währung, die derzeit den günstigsten Wechselkurs offeriert. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Gesamtfinanzierung des Kredits für den Darlehensnehmer günstiger ausfällt. Jedoch gilt es hier zu beachten, dass bei einer ungünstigen Entwicklung des Kurses auch das Hausdarlehen teurer wird.
5) Forward-Darlehen:
Bei dem Forward-Darlehen wird mit dem Kreditinstitut ein bestimmter Zinssatz festgelegt, der für ein Darlehen gilt, dass man in der Zukunft aufnehmen möchte. Ein derartiger Kredit wird oftmals für eine Anschlussfinanzierung verwendet. Der häufigste Grund hierfür ist zumeist der, dass man sich auf diese Weise einen sehr günstigen Zinssatz „sichern“ möchte. Jedoch ist es bei einem solchen Hausdarlehen üblicherweise so, dass Zinsaufschläge anfallen.
Auf was achten?
Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss einiges beachtet werden, wie etwa das Eigenkapital und die Laufzeit.
Bei einem Hauskredit bindet sich der Darlehensnehmer für eine lange Zeit an die Bank, die den Kredit vergibt. In vielen Fällen beträgt die Zinsbindungsfrist hier etwa zehn Jahre. Dementsprechend ist hier dringend davon abzuraten, einfach „irgendeinen“ Hauskredit abzuschließen. Wesentlich besser ist es dagegen, einige Dinge zu beachten, um anschließend zu einem günstigen sowie passenden Kredit zu gelangen. Zu den Dingen, die beachtet werden sollten, gehören:
Laufzeit: Generell gilt: Desto länger die Laufzeit, umso höher fallen die Gesamtkosten des Kredits aus. Allerdings hält sich die monatliche Belastung hier im Rahmen, denn die Raten sind hier recht niedrig. Anders herum bedeutet das aber auch, dass je kürzer die Laufzeit ist, desto niedriger sind die Gesamtkosten und höher die Monatsraten.
Im Allgemeinen ist somit zwar eine kürzere Laufzeit, aufgrund der wenigen Gesamtkosten, empfehlenswert, jedoch muss hier unbedingt darauf geachtet werden, dass die monatlichen Raten ohne Probleme bezahlbar bleiben.
Feste Zinsbindung: Unter Zinsbindung wird gemeinhin verstanden, dass der Darlehenszins für ein genau bestimmtes Zeitfenster fest im Vertrag verankert wird. Aufgrund dessen empfiehlt es sich hier vor allem während einer Niedrigzinsphase eine sehr lange Zinsbindung anzustreben. Verhält es sich jedoch so, dass bei Kreditabschluss sehr hohe Darlehenszinsen anfallen, eine Absenkung derer jedoch bereits erwartet werden kann, dann bietet sich hier natürlich eine kurze Zinsbindung an.
Sondertilgungen: Je nach Kreditinstitut ist es möglich, dass zumindest einmal pro Jahr eine kostenfreie Sondertilgung durchgeführt werden kann. Durch derartige Zahlungen ist es nicht nur machbar, die Darlehenssumme, sondern ebenfalls die Zinslast zu senken. Des Weiteren kann auf diese Weise etwa auch die Laufzeit verkürzt beziehungsweise die Monatsrate verringert werden.
Eigenkapital: Beim Bau oder Kauf eines Hauses verlangen die Banken zumeist einen gewissen Anteil an Eigenkapital. Im Allgemeinen werden hier 20 bis 30 Prozent der Darlehenssumme als Eigenkapital gefordert. Hier ist zu beachten, dass umso mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto günstiger ist der Zinssatz und natürlich kann so auch das Darlehen schneller abbezahlt werden.
Dennoch sollte man am besten ebenfalls darauf achten, nicht das komplette Eigenkapital in den Kredit zu stecken. Wesentlich besser ist es dagegen, einen gewissen Notfallpuffer mit ein zu planen, also einen gewissen Betrag zurück zu halten, damit im Notfall noch ausreichende Kapital vorhanden ist.
Voraussetzungen
Angehende Darlehensnehmer müssen verschiedenen Voraussetzungen erfüllen, andernfalls vergeben die Banken keinen Kredit.
Damit die Banken jedoch überhaupt ein Darlehen vergeben, müssen die angehenden Kreditnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel unbedingt ein sicheres, festes Einkommen. Ebenso ist eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft vonnöten. Im Regelfall wird außerdem ein deutsches Girokonto und ein deutscher Wohnsitz verlangt.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass man als Antragsteller nicht zwangsläufig sämtliche Voraussetzungen der diversen Kreditinstitute erfüllt. In einem solchen Fall ist es jedoch nicht unbedingt notwendig, den Traum vom eigenen Haus gleich aufzugeben.
So ist es zum Beispiel in der Regel ebenfalls machbar, einen Bürgen beziehungsweise einen zweiten Kreditnehmer in den Vertrag mitaufzunehmen. Erfüllt dieser dann seinerseits die diversen Voraussetzungen der verschiedenen Banken, dann ist die Vergabe des Kredits normalerweise überhaupt kein Problem mehr, sodass dem Hausbau sicherlich kaum mehr etwas im Wege steht.
Allerdings muss sich der Darlehensnehmer sowie der Bürge hier voll und ganz im Klaren darüber sein, dass er eine gewisse Verpflichtung eingeht. Das bedeutet, dass er bei einem Zahlungsausfall des eigentlichen Darlehensnehmer für die kompletten, restlichen Schulden des Darlehens aufkommen muss. Das bedeutet, dass der Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer dann die Bezahlung der monatlichen Raten übernehmen muss. Dementsprechend sollte eine solche Vorgehensweise nie auf die sprichwörtlich leichte Schulter genommen werden.