Bei der Vereinbarung eines Leasingvertrages ist es möglich, direkt zu Beginn der Laufzeit eines Leasing-Sonderzahlung zu vereinbaren. Diese Sonderzahlung stellt eine einmalige Leistung dar, die natürlich direkt auf den Wert des Leasingobjektes angerechnet wird. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von einer Anzahlung, die mit Abschluss des Kaufvertrages fällig wird. Derartige Leasingsonderzahlungen werden beispielsweise beim Kauf eines Autos fällig, können aber auch im Unternehmensbereich bei der Anschaffung immobiler Werte wie Maschinen oder Anlagen berechnet werden. Da die Sonderzahlung vom Wert des Leasingobjektes abgezogen wird, verbleibt ein geringerer Betrag, der vom Leasingnehmer während der Laufzeit zu entrichten ist. Hierdurch reduziert sich die monatliche Leasingrate und damit die Belastung aus dem Vertrag. Die Anzahlung muss jedoch in voller Höhe geleistet werden, und zwar idealer Weise aus vorhandenen Eigenmitteln. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Leasingsonderzahlung per Kredit zu finanzieren, hierfür fallen anschließend aber weitere Kosten an.
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Leasingsonderzahlung kann steuerlich geltend gemacht werden
Beim Abschluss privater Leasingverträge, etwa beim Autokauf, sind Leasingsonderzahlungen die Regel. Autokäufer übernehmen in diesen Fällen zwischen 10-30 Prozent des Kaufbetrages als Einmalzahlung, der Restbetrag wird über das Leasing finanziert. Vorteile hat dies lediglich über die geringere monatliche Rate, eine Berücksichtigung in der Steuererklärung findet nicht statt. Anders ist dies im gewerblichen Bereich. Hier ist es ohnehin möglich, die Leasingraten als Geschäftsausgaben anzusetzen, um die Steuerlast zu reduzieren. Auch die Leasingsonderzahlung kann hier als Ausgaben erfasst und im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Welche Auswirkungen dies hat und ob es vorteilhat ist, eine solche Zahlung zu leisten, kann ein Steuerberater klären. Er kann auch helfen, den Leasingvertrag auszufertigen und beispielsweise die optimale Höhe der Leasingsonderzahlung oder der monatlich zu zahlenden Raten zu ermitteln. Anschließend kann dann der Vertrag zwischen dem Leasingnehmer als Kunde und dem Leasinggeber als Finanzierer geschlossen werden.
Wichtige Informationen zusammengefasst
Dabei zahlt der Leasingnehmer die Leasingsonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit Die Höhe der Sonderzahlung ist nicht festgelegt und kann variabel erstellt werden. Dabei hat die Leasingsonderzahlung einen ganz wichtigen Grund, denn mit einer Zahlung zu Beginn wird die Leasingrate im während der Laufzeit des Leasingvertrages deutlich geringer. Das bedeutet, die finanzielle Belastung wird gemindert.
- Die Leasingsonderzahlung kann mit einer Anzahlung vergleichen werden, die direkt nach Abschluss des Leasingvertrags gezahlt wird.
- Die Leasingsonderzahlung ist von dem Leasingnehmer zu bezahlen.
- Die monatlichen Raten werden maßgeblich von der Höhe der Leasingsonderzahlung beeinflusst.
Im Leasingvertrag – die erste Rate
Sehr häufig wird die Leasingsonderzahlung auch als Anzahlung beim Leasingvertrag bezeichnet. Im Grunde handelt es sich um die erste Rate, die von dem Leasingnehmer an den Leasinggeber bezahlt wird. Obwohl der Begriff der Anzahlung eigentlich irreführend ist, denn beim Leasen wird das Fahrzeug nicht erworben, sondern im Grunde nur gemietet. Die Höhe der ersten Rate richtet sich nach dem aktuellen Wert des Fahrzeugs und die Leasingsonderzahlung ist aber eigentlich kein Bestandteil eines Leasingvertrages. Das bedeutet, nur der Abschluss eines Leasingvertrages bedeutet nicht, dass eine erste Rate in Form der Leasingsonderzahlung fällig wird. Wird allerdings eine solche Sonderzahlung vereinbart, dann muss sie auch im Vertrag festgehalten werden. Die Monatsraten richten sich mit ihrer Höhe danach, ob eine Leasingsonderzahlung gemacht wurde oder nicht. Auch die Höhe der Sonderzahlung spielt dabei eine wichtige Rolle.
Immer eine Leasingsonderzahlung
Die Leasingsonderzahlung ist eine zusätzliche Vereinbarung. Ob es eine solche Sonderzahlung gibt oder nicht, wird von den Leasinggebern bestimmt. Einige Leasinggeber verzichten bewusst auf eine solche „Anzahlung“, denn für viele Kunden ist ein Leasingvertrag dann nicht mehr so interessant, da eine einmalige Summe auf den Tisch gelegt werden muss. Andere Leasinggeber verlangen die Sonderzahlung, um sich ein wenig abzusichern. Der Grund ist einfach, denn die Leasingsonderzahlung kann gewissermaßen das Risiko für einen Zahlungsausfall ein wenig minimieren. Allein auf dem Grund bestehen einige der Fahrzeughändler auf eine „Anzahlung“. Die Sonderzahlung hat aber auch für den Leasingnehmer einige bedeutende Vorteile.
Die Höhe der Leasingsonderzahlung
Beide Vertragsparteien, der Leasinggeber und der Leasingnehmer legen die Höhe der Leasingsonderzahlung in den meisten Fällen zusammen fest. Dabei richtet sich die Sonderzahlung meist am Kaufpreis des Fahrzeugs. Das bedeutet, bei einem hochpreisigen Wagen wird die Sonderzahlung deutlich höher ausfallen als bei einem Wagen, der deutlich geringer im Kaufpreis liegt. Die Leasingsonderzahlung wird in der Regel als Einmalzahlung fällig, aber viele Leasinggeber bieten ihren Kunden heute sogar Ratenzahlungen an. Zwei bis drei Ratenzahlung sind in diesem Bereich üblich.
Einige Leasinggeber bieten aber auch eine Alternative zur Leasingsonderzahlung an. Hierbei handelt es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens. In einem solchen Fall nimmt der Leasinggeber den bisherigen Wagen des Leasingnehmers sozusagen in Zahlung. Allerdings muss der Kunde nachrechnen, ob da kein finanzieller Verlust entsteht. Der Leasinggeber zahlt meist einen deutlich geringeren Preis als wenn das Fahrzeug an einen privaten Käufer abgegeben wird.
Es gibt keinen Mindest- oder Maximalbetrag wenn es um die Leasingsonderzahlung geht. Die meisten Angebote liegen unter 30% des Fahrzeugwertes und damit liegt der Leasingnehmer eigentlich recht gut. Die 30% haben sogar noch einen weiteren Vorteil, denn sie können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Die steuerlichen Möglichkeiten und die Bilanz
Die Leasingsonderzahlung kann in der Regel von Unternehmen und Freiberufler steuerlich geltend gemacht werden. Dabei richtet sich die steuerliche Absetzbarkeit danach, wie die Art des Leasings genutzt wird.
- Freiberufler und Kleingewerbetreibende können die Leasingsonderzahlung in der Steuererklärung im Bereich der Einnahmenüberschussrechnung angeben. Allerdings muss beachtet werden, dass die betriebliche Nutzung bei mindestens 10% liegen muss.
- Unternehmer, die Fahrzeuge leasen und diese den Angestellten zur Verfügung stellen, können die Leasingsonderzahlung aufteilen. Sie kann anteilig auf die Monate der Vertragslaufzeit angegeben werden. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten beispielsweise und einem Vertragsbeginn im Oktober darf er nur 3/36 als Betriebsausgaben absetzen.
Die laufenden Kosten für einen Leasingvertrag können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sollte man sich vorzeitig über alle Bedingungen und Möglichkeiten informieren, um alle Angaben richtig anzugeben.
Die Vorteile einer Leasingsonderzahlung
- Die Leasingraten verringern sich durch eine Leasingsonderzahlung.
- Das Risiko des Zahlungsausfalls verringert sich für den Leasingnehmer, wenn eine Leasingsonderzahlung gemacht wird.
Die Nachteile einer Leasingsonderzahlung
- Die Leasingsonderzahlung hat keinen Einfluss auf die restlichen Vertragsdetails. Sie kann die Dauer beispielsweise nicht beeinflussen.
- Einige Leasinggeber bieten die Möglichkeit, dass die Leasingsonderzahlung nicht auf einen Schlag bezahlt werden muss. Für eine Ratenzahlung oder für die Aufnahme eines Kredites, der zur Leasingsonderzahlung verwendet wird, fallen meist Zinsen an. Zinsen bedeuten zusätzliche Kosten.