Es geschieht in der Regel vollkommen überraschend: Der benötigte und beantragte Kredit wird von der Bank abgelehnt. In vielen Fällen trifft die Ablehnung die Antragsteller absolut unerwartet, sodass man sich fragt, warum das Darlehen denn nicht bewilligt wurde?
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Negative Schufa-Auskunft
Häufig trägt eine negative Schufa-Auskunft Schuld an der verweigerten Darlehensvergabe.
Den Grund herauszufinden, warum ein Kredit abgelehnt wurde, ist oftmals nicht leicht. Dazu kommt, dass hier die verschiedensten Gründe infrage kommen, die entweder in den AGBs der Bank und/oder den gesetzlichen Vorgaben liegen. In der Regel verhält es sich jedoch so, dass viele Darlehensanträge aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft zustande kommen. In einem solchen Fall besteht dann üblicherweise keine oder nur eine sehr geringe Aussicht auf die Vergabe des gewünschten Kredits. Zwar mag die Kreditablehnung aufgrund einer negativen Schufa oftmals als „Rückschlag“ oder Ähnliches gewertet werden, tatsächlich dient sie jedoch auch dem Schutz der betreffenden Person. Denn in einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass sich mit der Aufnahme eines Darlehens die allgemeine finanzielle Situation des Antragstellers verschlechtern würde.
Allerdings existieren neben einer negativen Schufa-Auskunft ebenfalls die verschiedensten, weiteren Gründe, weshalb eine seriöse Bank einer Darlehensvergabe nicht zustimmt.
Weitere Gründe
Zu den üblichen Gründen, weshalb ein Kreditantrag abgelehnt wird, gehört:
- Einkommen ist zu gering.
- Befristetes Arbeitsverhältnis.
- Antragsteller befindet sich noch in der Probezeit.
- Es befinden sich auf den Kontoauszügen, die als Nachweise dienen sollen, Rücklastschriften.
- Antragsteller ist zu alt oder unter 18 Jahre alt.
- Selbständigkeit; beziehungsweise wenn der Beginn der Selbstständigkeit weniger als insgesamt drei Jahre in der Vergangenheit zurück liegt.
- Wenn auf den Kontoauszügen bereits Buchungen von Inkassounternehmen zu erkennen sind, die den Einzug von offenstehenden Beträgen nachweisen.
- Das Kontokorrentkonto befindet sich im Rahmen des von der Bank vergebenen Dispos bereits im Soll.
So wird hiermit deutlich, dass die diversen Gründe, warum ein Kredit abgelehnt wird, zumeist darin liegen, dass der Bank Sicherheiten fehlen. Dazu zählt beispielsweise, wenn sich der Antragsteller noch in der Probezeit befindet und somit auch Arbeitslosigkeit drohen kann.
Da die Antragsteller bei einer Darlehensablehnung zumeist keine Nachweise für ein sicheres, festes und regelmäßiges Einkommen vorlegen können, besteht hier oftmals die Gefahr, eines Verdienstausfalls, der wiederum dazu führen würde, dass die monatliche Kreditrate nicht bezahlt werden kann.
Doch auch ein zu niedriges Einkommen und/oder eine gewisse finanzielle Vorbelastung gefährdet die Kreditvergabe beziehungsweise die Rückzahlung eines möglichen Darlehens. So kommen zum Beispiel Buchungen von Inkassounternehmen, Rücklastschriften und Ähnliches in der Regel schlecht bei den Banken an und sorgen dafür, dass kein Darlehen erhalten wird.
Doch auch das Alter gilt es hierbei zu beachten, denn das Mindestalter, um ein Darlehen zu erhalten, beträgt 18 Jahre. Doch auch im Alter wird es immer schwieriger, einen Kredit zu erhalten. Je nach Kreditinstitut existieren hier verschiedene Altersgrenzen. Das kommt daher, dass die Bank bei einer Darlehensvergabe im hohen Alter mit einer höheren Sterblichkeit rechnet und somit wiederum die Kreditrückzahlung gefährdet ist.
Kredit abgelehnt – Was tun?
Je nachdem, welcher Grund sich hinter der Ablehnung des gewünschten Darlehens verbirgt, ist es möglich, hier dementsprechend zu reagieren.
Aber auch wenn der Darlehensantrag abgelehnt wurde, ist es nicht zwangsläufig notwendig, sich der Situation vollständig zu beugen. So ist es in einigen Fällen durchaus möglich, hier aktiv zu werden. So ist es zum Beispiel ratsam, zunächst einmal bei der Bank nach dem Grund für die Ablehnung nachzufragen.
Steckt tatsächlich eine negative Schufa-Auskunft hinter der Darlehensabsage, dann bietet es sich an, bei der Schufa eine kostenfreie Eigenauskunft einzuholen. Denn auch die Einträge bei der Schufa befinden sich nicht immer auf dem neuesten Stand. So kann es zum Beispiel sein, dass sich hier veraltetet oder auf falsche Einträge befinden, die jedoch dafür gesorgt haben, dass der Kreditwunsch abgelehnt wurde. In einem solchen Fall kann eine Löschung oder auch eine Richtigstellung der betreffenden Einträge beantragt werden. Hierfür sind jedoch üblicherweise die dementsprechenden Nachweise vorzulegen.
Sobald die negativen Einträge gelöscht beziehungsweise berichtigt sind, ist es möglich, einen erneuten Kreditantrag zu stellen. Handelt es sich jedoch um berechtigte negative Einträge kann beispielsweise ein Bürge oder auch ein zweiter Kreditnehmer hinzugezogen werden, sodass eine Kreditaufnahme in der Regel dennoch machbar ist.
Ist jedoch kein negativer Schufa-Eintrag, sondern ein zu niedriges Einkommen der Grund für die Darlehensablehnung, dann sieht die Sachlage anders aus. So ist es zum Beispiel möglich, dass es selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung sein kann, dass das Einkommen zu niedrig ausfällt. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Kreditzusage nicht von der Höhe des Einkommens abhängt, dass der Antragsteller laut Lohnzettel tatsächlich erhält, sondern von dem jeweiligen, pfändbaren Einkommen. Ausschlaggebend ist hierbei immer das Einkommen, über das der Antragsteller frei verfügen kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass bei einer Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben erkannt wird, dass letztere zu hoch ausfallen, wodurch dem Antragsteller lediglich ein kleineres, restliches Einkommen zur Verfügung steht. Hier ist es unter Umständen beispielsweise möglich, einen 450 Euro Job oder etwas in dieser Art aufzunehmen, um das eigene Einkommen aufzustocken.
Doch auch wenn sogenannte Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Hartz IV oder zum Beispiel auch der Bezug von Elterngeld vorliegt, kann ein Kredit abgelehnt werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass es sich hierbei nicht um pfändbares Einkommen handelt. Bei einem Erhalt von Lohnersatzleistungen und/oder einem zu niedrigen Einkommen kann zumeist jedoch ebenfalls noch mithilfe eines zweiten Kreditnehmers oder eines Bürgen ein Darlehen erhalten werden.
Ist jedoch kein Bürge vorhanden, dann ist es unter Umständen ebenfalls noch möglich, auf eine bereits bestehende Kapitallebensversicherung ein Darlehen aufzunehmen.
War der Grund für die Kreditabsage ein zu niedriges Einkommen, dann kann es sich unter Umstände jedoch auch lohnen, sein Glück bei einer anderen Bank zu versuchen. Denn es existieren durchaus Kreditinstitute, die, je nach weiterer Situation des Antragstellers, auch bei einem kleineren Einkommen ein Darlehen vergeben.
Werden mehrere Banken bezüglich einer Kreditvergabe kontaktiert, sollte am besten immer darauf geachtet werden, dass diese eine Konditionen- und keine Kreditanfrage bei der Schufa melden. Denn letzteres wird bei der Schufa eingetragen; eine Konditionenabfrage dagegen nicht.
Sind jedoch mehrere Kreditanfragen bei der Schufa einsehbar, dann wird das bei den Banken in der Regel so ausgelegt, dass die diversen Anfragen alle abgelehnt wurden; selbst wenn das nicht der Fall gewesen ist. Darunter leidet dann die eigene Bonität, sodass es wesentlich besser ist, wenn bei der Einholung von Kreditangeboten eine Konditionenanfrage erfolgt.