Zeitsoldaten zählen innerhalb von Deutschland zu den Bundeswehrangehörigen. Diese verpflichten sich üblicherweise für wenigstens zwei Jahre bis höchstens 20 Jahren für den Dienst beim Militär. Dabei weicht das deutsche Gesetz hier von internationalen Vorgehensweisen ab, denn hierzulande findet die sogenannte freiwillige Wehrpflicht eine Einstufung in eine eigene, separate Kategorie. Natürlich bekommen auch Zeitsoldaten eine Art Gehalt: die Besoldung. Doch auch Soldaten, die sich nur für eine bestimmte Zeit für den Militärdienst entscheiden, würden gerne aus den verschiedensten Gründen heraus einen Kredit beantragen. Die Frage hierbei ist jedoch, ob das überhaupt generell möglich ist?
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Kreditvergabe: Laufzeit ist ausschlaggebend
Zeitsoldaten können einen Kredit erhalten aber in der Regel muss dieser getilgt sein, bevor die Dienstzeit beendet ist.
Für Zeitsoldaten bieten sich verschiedene Kreditarten an, auch wenn sich deren rechtliche Stellung in wenigen Details von „normalen“ Beamten unterscheiden. Allerdings erhalten Zeitsoldaten ein ebenso gesichertes Einkommen. Dazu kommt, dass Zeitsoldaten normalerweise nicht von der Bundeswehr entlassen werden können. Eine Ausnahme bilden hier lediglich grobe Dienstverfehlungen. Außerdem haben Zeitsoldaten jedoch auch keinerlei Anspruch darauf, dass ein aktiv gestelltes Entlassungsgesuch von der Bundeswehr genehmigt wird. Sollten Zeitsoldaten aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig oder bei Ausübung ihrer Dienstpflicht verwundet werden, erhalten sie hohe Zahlungen von der Bundeswehr sowie den dementsprechenden Versorgungseinrichtungen.
Allerdings gilt es hier, auf die zeitliche Begrenzung des Militärdienstes zu achten. Es ist zwar generell möglich, dass Zeitsoldaten einen Antrag stellen, mit dem Ziel, als Berufssoldat eingestellt zu werden. Jedoch ist eine solche Übernahme nicht sicher, denn die Dienstherren müssen bei vorliegender, mangelnder Eignung oder auch bei fehlenden Planstellen diesem nicht zustimmen. Des Weiteren verhält es sich in der Regel so, dass die meisten Soldaten einen solchen Übernahmevertrag nicht stellen, sondern nach der vertraglich vereinbarten Frist die Bundeswehr verlassen und einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Dementsprechend ist es für Zeitsoldaten zwar generell möglich, einen Kredit zu erhalten. Allerdings ist es in der Regel so, dass die Kreditinstitute üblicherweise darauf achten, dass das gewünschte Darlehen zurück bezahlt ist, bevor die Dienstzeit des Soldaten endet.
Bei Zeitsoldaten, die noch viele Jahre ihren Dienst ausüben, ist das bei ausreichender Bonität somit normalerweise kein Problem, handelt es sich jedoch um eine längere Laufzeit oder wird der Kredit erst am Ende der Dienstzeit beantragt, dann gibt es in der Regel Schwierigkeiten mit der Darlehensvergabe. Somit müssen Zeitsoldaten üblicherweise bei einer Kreditvergabe ihre jeweilige, individuelle Dienstzeit nachweisen. Normalerweise reicht hierfür ganz einfach die Vorlage des jeweiligen Dienstvertrages aus.
Darlehensbeantragung kurz vor Ende der Dienstzeit
Ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer hilft bei einer schwierigen Darlehensbeantragung.
Wird der Kredit jedoch erst kurz vor Ende der Dienstzeit beantragt oder läuft das Darlehen über diese Zeit hinaus, vergeben die Banken normalerweise keinen Kredit. Allerdings ist es dennoch nicht unbedingt notwendig, komplett auf ein Darlehen zu verzichten. In einem solchen Fall bietet sich dann das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers an. Sofern die betreffende Person die verschiedenen Voraussetzungen der Bank erfüllt, steht einer Darlehensvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Zu den Bedingungen, die die Banken hier im Allgemeinen stellen, gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Des Weiteren wird hier üblicherweise auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz geachtet. Der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer dient der Bank als Sicherheit. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein, die monatliche Rate regelmäßig zurückzubezahlen, muss die betreffende Person die Begleichung der restlichen Kreditschuld übernehmen. Dementsprechend sollte sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer gut überlegen, ob er hier „einspringen“ möchte.
Üblicherweise spielt es dafür jedoch keine große Rolle, ob es sich bei dem Bürgen/zweiten Kreditnehmer beispielsweise um Verwandte, wie Eltern, Großeltern und Geschwister, handelt oder ob einfach ein guter Freund hinzugezogen wird. Es empfiehlt sich jedoch, hier gut zu überlegen, welche Person man auswählt, da die finanzielle Situation durchaus auch dazu führen kann, dass das jeweilige Verhältnis angespannt wird oder es sogar zu Streitigkeiten kommt.
Soldaten als Geheimnisträger
Zeitsoldaten müssen ihre finanziellen Angelegenheiten besonders sorgsam im Auge behalten, da sie in der Regel auch Träger von Geheimnissen sind.
Zeitsoldaten sind üblicherweise immer Träger von Geheimnissen. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse im Reinen behalten. Der Hintergrund hierfür ist, dass sie nicht etwa aus Geldnot heraus die verschiedensten militärischen Geheimnisse verraten. Wird ein laufender Kredit regelmäßig von dem Zeitsoldaten beglichen, bestehen keinerlei Anlass, dessen Eignung als Geheimnisträger anzuzweifeln.
Verhält es sich jedoch so, dass der Zeitsoldat seinen Darlehensverpflichtungen plötzlich nicht mehr nachkommen kann, dann sollte er sich diesbezüglich eigentlich seinem Dienstherren gegenüber öffnen. Anders herum besteht natürlich auch in einem solchen Fall eine Schweigepflicht der Bank, die dem Vorgesetzten des Soldaten somit natürlich keinerlei Auskunft geben darf.
Außerdem wird bei einer Kreditvergabe vonseiten der Banken auch immer darauf geachtet, dass mögliche, gefährliche Auslandseinsätze ausgeübt werden müssen. Zwar ist es üblich, dass die Bundeswehr bei einer Verletzung oder einem Todesfall in der Regel recht hohe Zahlungen an den Soldaten beziehungsweise die Hinterbliebenen leistet aber dennoch bestehen manche Banken hier dennoch darauf, dass sicherheitshalber eine Darlehensausfallversicherung abgeschlossen wird. Diese springt dann in einem solchen Notfall ein und übernimmt die Zahlungen der monatlichen Raten, sodass man sich darum keine Sorgen mehr machen muss.
Schufafreie Darlehen
Zeitsoldaten mit einer negativen Schufa-Auskunft haben generell jedoch auch die Möglichkeit, sich nach einem schufafreien Darlehen umzusehen. Bei einem solchen Kredit erfolgt, wie die Bezeichnung bereits andeutet, keine Abfrage bei der Schufa. Allerdings wird auch hier auf eine hohe Bonität Wert gelegt. Da Zeitsoldaten in der Regel jedoch über einen recht hohen Sold verfügen, dürfte das in der Regel kein Problem darstellen. Jedoch gilt üblicherweise auch hier, dass der Kredit zurück bezahlt sein sollte, bevor die die Dienstzeit ausläuft.
Fazit
Somit ist es für Zeitsoldaten durchaus möglich, zu einem Darlehen zu gelangen, da sie in der Regel über ein recht hohes Einkommen verfügen. Allerdings achten die Banken üblicherweise darauf, dass der Kredit während der Dienstzeit abbezahlt wird. Verhält es sich dagegen so, dass das Darlehen erst gegen Ende der Dienstzeit beantragt wird oder diese überschreitet, dann wird es in der Regel sehr schwer, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen.
In einem solchen Fall bietet es sich an, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer als Sicherheit hinzuzuziehen. Erfüllt derjenige die diversen Bankvoraussetzungen, dann ist die Darlehensvergabe normalerweise gesichert.