Ratenkredite sind heutzutage gang und gäbe. So gibt es mittlerweile sicherlich kaum jemand, der noch niemals etwas von einem solchen Darlehen gehört hat. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Ratenkredit und für was kann er verwendet werden?
Inhalt
Was ist ein Ratenkredit überhaupt?
Ratenkredite werden in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt.
Die Bezeichnung Ratenkredit zeigt genau an, wie die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Darlehens vonstattengeht: in monatlich gleichbleibenden Raten. Zwar kann es unter Umständen möglich sein, dass die Anfangs- oder Endrate hiervon geringfügig abweicht aber dies gründet lediglich auf der unter Umständen nicht vollständigen Teilbarkeit des Darlehensbetrags in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit. Allerdings handelt es sich hier üblicherweise lediglich um einige Cent- oder wenige Euro-Beträge, die die Anfangs- beziehungsweise Endrate von den anderen Raten unterscheidet.
Dabei setzen sich die Raten immer zu einem Teil aus der Tilgung und zum anderen aus dem effektiven Jahreszinssatz zusammen. Zuletzt genannter besteht wiederum nicht nur aus dem Sollzinssatz, sondern ebenfalls aus der jeweiligen Bearbeitungsgebühr und gibt zusätzlich an, welche Höhe die Kosten im Jahr, in Bezug auf die Darlehenssumme, ausfallen. Ratenkredite werden von den Banken ebenfalls laufzeitabhängig vergeben, sodass ebenfalls eine Beeinflussung des effektiven Jahreszinssatzes durch die Dauer der Rückzahlung stattfindet. Sobald jedoch die letzte Rate beglichen wurde, hat man das Darlehen vollständig zurückbezahlt.
Zweckgebunden oder zur freien Verwendung
Ratenkredite differenzieren sich dadurch, ob sie zur freien Verwendung oder zweckgebunden vergeben werden.
Ratenkredite gehören im Allgemeinen zu den gängigsten Finanzierungsarten, die die Kreditinstitute an Privathaushalte erteilen. Allerdings teilen sich diese in zwei verschiedene Varianten auf: zweckgebundene Ratenkredite und Darlehen zur freien Verfügung. Das bedeutet auch, dass je nach gewünschter Anschaffung unterschiedliche Ratenkredite vergeben werden.
So ist es beispielsweise bei Konsumentenkrediten nicht notwendig, eine feste Zweckbindung anzugeben. Das bedeutet zum Beispiel, dass hiermit die neuen Sessel ebenso finanziert werden können, wie etwa der Kauf neuer Küchengeräte oder eine Urlaubsreise. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist es hier nicht notwendig, die erhaltene Darlehenssumme für einen einzigen, bestimmten Zweck auszugeben.
Ganz anders sieht das dagegen bei einem Ratenkredit mit Zweckbindung aus. Typische Beispiele hiervon sind unter anderem Auto- und Immobilienkredite. Hier vergeben die Banken das gewünschte Darlehen einzig und allein nur für das jeweilige Vorhaben, also den Kauf des Autos beziehungsweise der Immobilie. Üblicherweise muss der Kauf dann auch gegenüber der Bank nachgewiesen werden. Oftmals werden hier Sicherheiten verlangt, die sich durch den jeweiligen Verwendungszweck ergeben. So verbleibt in den meisten Fällen der Fahrzeugbrief so lange bei der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt ist. Bei einer Immobilienfinanzierung wird dagegen oftmals eine Grundschuld eingetragen. Zweckgebundene Ratenkredite bieten somit deutlich weniger Freiraum, werden dafür jedoch zumeist zu günstigeren Konditionen vergeben. Der Grund hierfür sind die jeweiligen Sicherheiten, auf die die Banken im Notfall zurückgreifen können.
Kleinkredite
Einige Banken vergeben zudem sogenannte Kleinkredite. Auch hier handelt es sich eigentlich um herkömmliche Ratendarlehen, jedoch zeichnen sich diese Kredite dadurch aus, dass von den Banken geringere Summen vergeben werden. Üblicherweise handelt es sich dabei um Beträge von bis zu 5.000 Euro. Wie bei den „normalen“ Ratenkrediten werden auch die Kleinkredite generell in immer gleichbleibenden, monatlichen Raten zurückbezahlt.
Schnell- oder Sofortkredite
Ebenso gehören ebenfalls die sogenannten Schnell- oder Sofortkredite zu den Ratendarlehen. Wie sich jedoch bereits aufgrund der anderen Bezeichnung leicht erraten lässt, handelt es sich hierbei um Kredite, die besonders schnell vergeben werden. So wird der Darlehensantrag in der Regel noch an demselben Tag bearbeitet. Die Auszahlung erfolgt normalerweise binnen einiger weniger Werktage, nachdem sich der Antragsteller an einem positiven Bescheid erfreuen konnte.
Weitere Ratenkredite
Zu den weiteren Ratenkrediten zählen beispielsweise Darlehen für Selbstständige, Freiberufler, Rentner und Beamte. Die Rückzahlung wird dementsprechend auch hier in monatlichen Raten vorgenommen. Die Differenzierung erfolgt richtet sich bei den Modalitäten nach den jeweils finanziellen Optionen sowie den Wünschen der betreffenden Zielgruppe.
Verwendungsmöglichkeiten
Ratenkredite bieten sich für die unterschiedlichsten Käufe beziehungsweise Verwendungszwecke an.
Wie bereits oben erwähnt, richten sich die jeweiligen Verwendungsmöglichkeiten eines Ratenkredits danach, ob es sich um einen zweckgebundenen Kredit oder um ein Darlehen zur freien Verwendung handelt.
Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass es mithilfe eines Ratenkredits machbar ist, sich die verschiedensten Wünsche zu erfüllen. So ist es damit zum Beispiel machbar, den Traum vom Eigenheim, sei es in Form eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, endlich zu erfüllen. Oder es wird sich mit der Darlehenssumme endlich der lang gewünschte Traumwagen gekauft.
Vielleicht möchte sich der Kreditnehmer damit jedoch auch eine Weltreise gönnen, beziehungsweise die Flitterwochen finanzieren. Natürlich kann ein Ratenkredit ebenfalls dazu dienen, sich eine neue Hobbyausrüstung zuzulegen, wie etwa zum Golfen oder Tauchen. Wer neue Möbel für die unterschiedlichsten Räumlichkeiten benötigt, ist hiermit ebenso gut bedient, wie wenn neue Haushaltsgeräte, beispielsweise Kühl- und Gefrierschrank oder Spülmaschine, benötigt werden. Vielleicht soll es ja aber auch ein neuer Fernseher oder eine neue Hifi-Anlage sein?
Dementsprechend existiert hier eine Vielzahl an Möglichkeiten, für die ein Ratenkredit verwendet werden kann.
Voraussetzungen
Die Banken setzen zur Kreditvergabe verschiedene Bedingungen voraus, wie etwa eine gute Bonität.
Damit die Banken einen Ratenkredit gewähren, müssen jedoch die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie eine gute Bonität. Des Weiteren ist hierfür eine positive Schufa-Abfrage unabdingbar. Außerdem verlangen die Banken in der Regel ebenfalls ein deutsches Girokonto sowie einen festen, Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Allerdings kann es durchaus einmal vorkommen, dass der Antragsteller eine oder auch gleich mehrere Voraussetzungen der Banken nicht erfüllt. In einem solchen Fall wird es üblicherweise schwierig, einen Ratenkredit zu erhalten.
Jedoch gibt es auch hierfür eine Lösung: So ist es etwa machbar, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Erfüllt die betreffende Person dann ihrerseits die jeweiligen Voraussetzungen der Banken, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe normalerweise nichts mehr im Wege.
Der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer sollte sich jedoch vollkommen im Klaren darüber sein, dass er bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Darlehensnehmers vollumfänglich für die komplette, restliche Kreditschuld haftet. Das bedeutet, dass der Bürge/zweite Kreditnehmer hier „einspringt“ und die Darlehensrückzahlung in der vollen, restlichen Höhe übernimmt.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer kommen im Grunde die verschiedensten Personen infrage, wie etwa Eltern und Geschwister. Aber auch Freunde können hier getrost eingesetzt werden. Jedoch sollte hier immer auch bedacht werden, dass eine solche vertragliche Bindung unter Umständen das jeweilige Verhältnis belasten und es deshalb eventuell auch einmal zu Streitigkeiten kommen kann.