Die verschiedensten Banken bieten Kredite für Selbständige an, sodass es allem Anschein nach eigentlich kein Problem sein sollte, dass auch diese Berufsgruppe zu dem gewünschten Darlehen gelangt. Doch ganz so einfach ist es leider doch nicht, denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Selbständige, aufgrund der unsicheren Geldeingänge, zumeist mehr Hürden überwinden. Damit die Kreditvergabe dennoch erfolgreich ist, sollten Selbständige einiges beachten.
Inhalt
Darlehen für Selbständige
Selbständige müssen zumeist Einkommensnachweise der letzten beiden Jahre ans Nachweise vorlegen.
Heutzutage ist ein Kredit für Selbständige keine Seltenheit mehr. Üblicherweise handelt es sich hierbei um herkömmliche Ratenkredite, die lediglich andere Konditionen aufweisen.
Der Hintergrund dafür liegt in dem schwankenden Einkommen beziehungsweise der Kreditwürdigkeit der Selbständigen. Diese wird hier zunächst auf Grundlage des Einkommens berechnet, über das der Selbständige durchschnittlich verfügt. Allerdings verhält es sich hierbei so, dass das Einkommen bei dieser Berufsgruppe starken Schwankungen unterliegen kann. Aufgrund dessen verlangen die Kreditinstitute hier in der Regel die Einkommensnachweise von zwei vollständigen Kalenderjahren.
Achtung: Hier gilt es zu beachten, dass das interne Mindesteinkommen, das die Banken veranschlagt, zumeist höher ausfällt und die Kreditinstitute Pauschalen abziehen. Diese hängen davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. So kann es jedoch durchaus der Fall sein, dass sich die pauschalen Lebenshaltungskosten von dem eigenen, persönlichen Haushaltsplan differenzieren.
Sicherheiten
Sicherheiten tragen zu einer höheren Wahrscheinlichkeit bei, dass ein Darlehen vergeben wird.
Die Chance auf einen positiven Kreditbescheid erhöht sich auch bei Selbständigen, wenn diese in der Lage sind, Sicherheiten vorzuweisen. Dazu zählen nicht nur Bargeld, sondern zum Beispiel ebenfalls die verschiedensten Festgeldanlagen und Lebensversicherungen.
Ebenso ist es von Vorteil, wenn der Selbständige einen Bürgen oder auch einen zweiten Kreditnehmer aufwiesen kann. Allerdings muss die betreffende Person dann ihrerseits die diversen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören üblicherweise ein festes, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft und ein deutsches Girokonto. Zudem wird oftmals auch ein hoher Wert auf einen deutschen Wohnsitz gelegt.
Außerdem können sich Schufa-Eintragungen auch positiv auf die Darlehenskonditionen des Selbständigen auswirken. Das ist etwa dann der Fall, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kredite aufgenommen und ordnungsgemäß beglichen wurden.
Businessplan
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist bei einer Kreditbeantragung ein „Muss“.
Handelt es sich bei einem Selbständigen, der einen Kredit beantragen möchte, um einen Existenzgründer, dann verlangen die Banken in der Regel ebenfalls die Vorlage eines Businessplans. Dieser ersetzt jedoch nicht die diversen Voraussetzungen, die der Kreditnehmer erfüllen muss. Hierbei handelt es sich, sozusagen, lediglich um eine Erweiterung der diversen Voraussetzungen. Dementsprechend sollte ausreichend Zeit in die Erstellung des Plans gelegt werden, damit dieser die Wahrscheinlichkeit der Kreditvergabe erhöht und dieser nicht etwa im Weg steht.
Spezielle Bedingungen
Selbständige müssen betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen und eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Zudem lohnt es sich, eine kostenfreie Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen.
Zu den speziellen Kreditbedingungen für Selbständige gehört zum Beispiel, wie bereits oben erwähnt, das ausführliche Nachweisen des Geldeingangs. Arbeitnehmer dagegen haben es hier deutlich einfacher. Doch das ist noch nicht alles, denn da bei einem Selbständigen Lohn- sowie Gehaltsnachweise schlichtweg fehlen, muss diese Berufsgruppe ihr Einkommen aufgrund betriebswirtschaftlichen Auswertungen nachweisen. Diese Erstellung der Auswertungen übernimmt üblicherweise ein Steuerberater. Wobei hier auch zu beachten gilt, dass die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von den Banken zumeist für einige Monate rückwirkend eingefordert werden. Weiterhin sind in der Regel die Einkommenssteuerbescheide der letzten ein oder auch zwei Jahre vorzulegen.
Des Weiteren ist es vor der Beantragung des Kredits ratsam, eine kostenfreie Schufa-Auskunft einzuholen. Denn auch die Auskunftei ist nicht fehlerlos: So ist es zum Beispiel durchaus möglich, dass dort veraltete oder auch falsche Eintragungen vorhanden sind. Hier kann man dann jedoch selbst aktiv werden, indem eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung der betreffenden Eintragungen beantragt wird. Dazu sind ebenfalls die dementsprechenden Nachweise beizufügen.
Bei einem Kredit für Existenzgründer gilt zudem, dass die jeweils ausgeübte Tätigkeit aus Sicht der Bank nachhaltig sein muss. Dazu kommt, dass die Kreditinstitute oftmals erst dann ein Darlehen vergeben, wenn diese Tätigkeit bereits zwei bis hin zu drei Jahren ausgeübt wird.
Belege und Nachweise
Üblicherweise legen die Banken generell einen hohen Wert auf die zu den jeweiligen Angaben passenden Belege sowie Nachweise.
Doch auch im Bereich der Belege und Nachweise gilt es für Selbständige, einiges zu beachten. So ist es zum Beispiel bei einer Bilanzierungspflicht sowie wenn diese nicht vorhanden ist, wichtig, die jeweils passenden Dokumente abzugeben.
Dabei gilt bei beiden Varianten, dass die beiden aktuellsten Einkommenssteuerbescheide einzureichen sind. Ebenso muss mit der BWA des letzten Monats und zum 31. Dezember des vorherigen Jahres vorgegangen werden. Hier muss unbedingt daran gedacht werden, dass der Anhang mit seiner Salden- sowie Summenliste unterschrieben ist.
Dazu verlangen die Banken, abhängig von der eigenen Situation, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, zum 31. Dezember oder aber die Gewinn- und Verlustrechnungen von den vorherigen, letzten beiden Jahren. Als Alternative bietet sich hier aber auch der Jahresabschluss der beiden letzten Jahre an. Außerdem müssen ebenfalls die privaten Finanzen vorgelegt werden. Üblich sind hier die fortlaufenden Kontoauszüge von mehreren, vergangenen Monaten. Des Weiteren kann es unter Umständen möglich sein, dass ein Kreditwunsch nur dann gewährt wird, wenn etwaige alte Darlehen bereits komplett abgelöst wurden.
Rücktrittsrecht
Wichtig ist, dass das Darlehen rechtzeitig beantragt wird, denn allein die Bearbeitungsdauer bis zur Erstellung eines Angebotes beträgt unter Umständen und je nach Bank, zumeist einige Tage. Sollte es einmal anders kommen als gedacht und ist eine Finanzierung plötzlich nicht mehr notwendig oder erhält man ein lukrativeres Angebot, dann ist es innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung des Vertrages immer noch möglich, ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Hierbei handelt es sich um das gesetzliche Widerrufsrecht, wobei einige Kreditinstitute von sich aus sogar freiwillig längere Widerrufsfristen vergeben.
Fazit
Eine gute Vorbereitung sowie Sicherheiten sind gute Voraussetzungen für einen positiven Kreditbescheid.
Während Angestellte zumeist in der Lage sind, ein festes, sicheres Einkommen nachzuweisen, erschwert die in der Regel schwankende Einkommenssituation Selbständiger die Kreditvergabe. So muss diese Berufsgruppe in der Regel deutlich mehr Nachweise erbringen, um ein Darlehen zu erhalten. Allerdings lohnt sich hier die Mühe: Denn wer gut vorbereitet in das Bankgespräch geht und vielleicht sogar einige Sicherheiten aufweisen kann, der erhöht damit die Wahrscheinlichkeit einer Kreditvergabe oftmals sogar deutlich. Da mittlerweile einige Banken Kredite für Selbständige anbieten, ist es jedoch auch dieser Berufsgruppe möglich, sich zwischen verschiedenen Angeboten zu entscheiden.