Bürgschaften sind heutzutage nicht unüblich. Allerdings existiert nicht nur eine einzige Form der Bürgschaft, sondern es gibt gleich mehrere, unterschiedliche Arten. Dazu gehören die unten aufgeführten Formen.
Inhalt
Ausführungsbürgschaft
Wird ein Kontrakt über eine bestimmte Leistung abgeschlossen, dann steht der Auftragnehmer in der Pflicht, diese Leistung auch tatsächlich zu erbringen. In diesem Fall startet die sogenannte Ausführungsbürgschaft dann sofort, also bei Abschluss des Vertrages. Die Bürgschaft sichert hier die vertraglich vereinbarte Leistungserstellung und somit ebenfalls den Fortschritt des jeweiligen Projekts ab. Sie endet somit erst dann, wenn das betreffende Produkt abgenommen wurde. Sollte es dem Auftragnehmer jedoch wider Erwarten nicht möglich sein, die genannte Leistung nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, dann tritt hier der Bürge für die auf diese Weise entstandene Schuld ein. Dank der Ausführungsbürgschaft ist die Erbringung der Leistung somit für den Auftraggeber auf jeden Fall sichergestellt.
Lieferantenbürgschaft
In den meisten Fällen erfolgt bei einer Lieferung von Waren die Zahlung des Kunden erst nachdem, die Produkte angeliefert wurden. Damit der Lieferant jedoch vor einer etwaigen Insolvenz des Kunden besser geschützt ist, ist es oftmals der Fall, dass der Lieferant den Abschluss einer Lieferantenbürgschaft voraussetzt. Sollte es dann wirklich so geschehen, dass der Kunde die Ware, die er bereits vom Lieferanten erhalten hat, nicht bezahlen kann, dann übernimmt der Bürge diese Verbindlichkeiten. Dementsprechend erhält der Lieferant somit auf jeden Fall sein Geld.
Anzahlungsbürgschaft
Sollte es sich so verhalten, dass bei einer Geschäftsabwicklung sehr hohe Materialkosten anfallen, dann wird dem Auftraggeber zumeist die Vorauszahlung eines recht hohen Betrages abverlangt. Und dass, obwohl dieser noch kein fertiges Produkt in den Händen hält. Damit eine Absicherung des Betrages möglich ist, besteht der Auftraggeber somit auf die Anzahlungsbürgschaft. Kommt es dann zum Beispiel zu einer Insolvenz des Auftragnehmers, ohne das vorher die Lieferung des gewünschten und teilweise bereits bezahlten Produkts erfolgt, dann kommt hier der Bürge ins Spiel: er übernimmt die Erstattung des vom Auftraggebers bereits investierten Betrages.
Die Anzahlungsbürgschaft ist vor allem im Maschinen- und Anlagenbau wichtig. Zudem wird sie oftmals auch als „Vorauszahlungsbürgschaft“ bezeichnet.
Bürgschaftsversicherung
Im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung verhält es sich so, dass hiermit eine Schuld aus einem bestimmten Projekt mithilfe eines Bürgen abgesichert wird. Das ist etwa bei einer Gewährleistungsbürgschaft der Fall: Hier springt der Bürge gegebenenfalls im Gewährleistungsfall für die Erfüllung der damit einhergehenden Reparatur ein. Auf diese Weise kann der Auftraggeber sicher sein, dass selbst bei einer etwaigen Insolvenz des Auftragnehmers der Gewährleistungsanspruch dennoch in Erfüllung geht.
Dreht es sich um eine Bürgschaftsversicherung, dann handelt es sich bei dem Bürgen üblicherweise um eine Versicherung. Außerdem wird die Bürgschaftsversicherung auch unter dem Begriff „Kautionsversicherung“ geführt, wobei hier jedoch auch wieder eine Einteilung in unterschiedliche Arten von Bürgschaften möglich ist.
Mietkautionsbürgschaft
Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird ein Gewerberaum oder auch ein gewerbliches Objekt angemietet und trotzdem keine Kaution bezahlt. Der Grund hierfür: Der Bürge dient als Absicherung der Kaution. Das bedeutet, dass bei einem etwaigen Schadensfall der Bürge für den Betrag der Kaution aufkommen muss.
Sollte es sich jedoch so verhalten, dass das mietenden Unternehmen Insolvenz beantragen muss, dann tritt die bereits oben erwähnte Bürgschaftsversicherung in ihrer Funktion als Bürge ein. Auf diese Weise muss der Vermieter somit nichts befürchten, denn in Notfall begleicht der Bürge die jeweilige Schadenssumme.
Bietungsbürgschaft
Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaftsart, die an Bietungsverfahren für die Erteilungen von Aufträgen teilnimmt. Mithilfe einer Bietungsbürgschaft erfolgt eine Absicherung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Konditionen des Angebots gegenüber dem betreffenden Auftraggeber. Ein weiterer Vorteil der Bietungsbürgschaft ist, dass sie bei privaten sowie ebenfalls bei öffentlichen Ausschreibungen Anwendung findet.
Zudem ist es, nach Erteilung eines Auftrags auch möglich, dass die Bietungsbürgschaft ebenfalls als sogenannte „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verwendet wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn vonseiten des Auftragnehmers keinerlei Sicherheiten für diese Bürgschaftsart gefordert werden.
Kreditbürgschaft
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, kommt es im Rahmen von Krediten zu einer solchen Bürgschaft. Hier springt der Bürge dann ein, wenn der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, die mit der Bank vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten.
Bürgschaften im Darlehensbereich sind keine Seltenheit und kommen recht oft vor. Allerdings muss sich der Bürge bei dieser Bürgschaftsart vollkommen darüber bewusst sein, dass er bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die komplette restliche Darlehensschuld aufkommen muss.
Als Alternative zu einem Bürgen kann es hier unter Umständen auch möglich sein, einen zweiten Kreditnehmer mit in den Darlehensvertrag aufzunehmen. Üblicherweise sehen die Banken ebenfalls einen zweiten Darlehensnehmer gerne als eine weitere Absicherung an. Wünscht beispielsweise ein Ehepartner den Abschluss eines Darlehensvertrags, so gehen die Kreditinstitute oftmals dazu über, den jeweiligen Partner als zweiten Kreditnehmer einzusetzen. Ein Bürge ist dann im Regelfall nicht mehr zwangsläufig notwendig.
Franchisebürgschaft
Wer als Franchisenehmer tätig werden möchte, benötigt unter Umständen als Sicherheit einen Bürgen. Hier kommt dann die Franchisebürgschaft ins Spiel. Bei einer Franchisebürgschaft ist es möglich, die unterschiedlichsten Arten von Bürgschaften für das jeweilige, betreffende Geschäftsfeld zusammen zu fassen. Dazu gehört zum Beispiel eine Mietkaution oder auch eine Waren-Absicherung. Zu den typischen Bereichen einer derartigen Bürgschaft gehört etwa Lotto-Annahmestellen sowie Paketshops.
Sonderbürgschaften
Es existieren jedoch auch Sonderbürgschaften, die nicht auf die oben genannten Bürgschaftsarten zutreffen und die üblicherweise ebenfalls kaum etwas mit den weiteren, allgemeinen Bürgschaften gemein haben. Hier gehen die jeweiligen Anbieter dann auf den jeweils einzelnen Fall ein, sodass die Bezeichnung „Sonderbürgschaft“ hier, sozusagen, wortwörtlich „Programm“ ist.
Fazit
So ist es in den unterschiedlichsten Bereichen möglich, mithilfe einer Bürgschaft die verschiedensten Sachlagen abzusichern.
Im privaten Gebrauch kommt sicherlich die Kreditbürgschaft recht oft vor. Ist es dem Darlehensnehmer beispielsweise nicht möglich, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken für eine erfolgreiche Darlehensvergabe zu erfüllen, dann kann ein Bürge hier dafür Sorgen, dass dennoch der gewünschte Kredit zustande kommt. Wird eine Bürgschaft in Erwägung gezogen, bietet es sich, aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bürgschaftsarten an, sich zunächst einmal dahingehend zu erkundigen, welche Bürgschaft für den jeweiligen, individuellen Fall infrage kommt. Allerdings muss sich ein Bürge im Allgemeinen generell darüber im Klaren sein, dass er, zum Beispiel bei einem Ausfall des ursprünglichen Kreditnehmers oder eines Auftragnehmers, einspringen und die jeweilige Schuld beziehungsweise Leistung übernehmen muss. Dementsprechend möchte die Aufnahme einer Bürgschaft, ganz gleich, ob sie im privaten oder geschäftlichen Bereich erfolgt, immer gut überlegt sein.