Bei einer Vielzahl an Kreditinstituten erfolgt bei einer Darlehensvergabe eine feste Zinsbindung, die sich über einen ganz bestimmten Zeitraum erstreckt. Dementsprechend profitieren Kreditnehmer hier davon, dass die Darlehenszinsen während der kompletten Kreditlaufzeit keinen Schwankungen unterliegen, sondern beständig gleich bleiben. Dabei ist es vollkommen irrelevant, wie das Zinsniveau während dieser Zeit auf dem Finanzmarkt auf dem Finanzmarkt ausfällt.
Allerdings kann es natürlich auch der Fall sein, dass ein Kreditnehmer bereits während der Darlehenslaufzeit in der Lage ist, den Kredit zu einem früheren Zeitpunkt abzubezahlen. Das kann zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft oder auch mithilfe eines Umschuldungskredits der Fall sein.
Bei einer vorzeitigen Bezahlung des Darlehens verlangen die Banken jedoch eine Ablösesumme, die gemeinhin auch als Vorfälligkeitsentschädigung bekannt ist. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Banken aufgrund des durch die vorzeitige Bezahlung entgangenen Zinsgewinns verlangen.
Inhalt
Vorfälligkeitsentschädigung: Fälligkeit
Die Ablösesumme ist dann zu bezahlen, wenn die Kreditsumme komplett beglichen wird; allerdings kann die Bank eine vorzeitige Kreditrückzahlung verweigern.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird somit zu dem Zeitpunkt fällig, an dem die vollständige Rückzahlung des Kreditbetrags an das Kreditinstitut erfolgt. Wurde die Summe begleichen, bekommt der Darlehensnehmer eine Forderung von der Bank, die beinhaltet, dass jetzt ebenfalls die Ablösesumme zu begleichen ist.
Wichtig hierbei ist, dass das Darlehen erst dann als komplett zurückbezahlt gilt, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung beglichen wurden. Erst nach Zahlung dieser Summe wird der Kreditvertrag als aufgelöst angesehen. Es genügt somit nicht, lediglich die restliche, vorhandene Kreditsumme zu begleichen.
Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die Bank in der Regel das Recht besitzt, eine vorzeitige Darlehensrückzahlung sowie eine Vertragskündigung abzulehnen. Dementsprechend hängt dies auch von der Kulanz des betreffenden Kreditinstituts ab.
Es existieren jedoch auch Ausnahmen hiervon: wurde das Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie verwendet und muss diese veräußert werden, dann muss das Kreditinstitut die Auflösung des Kreditvertrages hinnehmen. Allerdings kann auch hier die Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Eine weitere Ausnahme ist bei einer gewünschten Kreditbetrags-Erhöhung möglich. So kann der Darlehensnehmer einen dementsprechenden Antrag zur Erhöhung der Kreditsumme stellen. Sollte das Kreditinstitut hiermit nicht einverstanden sein und somit den Antrag ablehnen, hat der Darlehensnehmer das Recht, den laufenden Kredit sofort auszugleichen.
Vermeidung der Ablösesumme
Es ist unter Umständen jedoch möglich, die Ablösesumme zu umgehen. Dies kann bei den folgenden drei Situationen geschehen:
– Kredit nach einer Laufzeit von zehn Jahren kündigen: Sollte es sich so verhalten, dass der Darlehensvertrag bereits seit zehn Jahren läuft, ist es machbar, diesen zu kündigen. Und das, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die feste Zinsbindung üblicherweise bereits nach zehn Jahre endet. Darlehensnehmer erhalten dann eine Frist von bis zu sechs Monaten, während der die Kreditrückzahlung möglich ist.
– Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft: Stellt es sich heraus, dass im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorhanden ist, dann entfällt die Pflicht der Bezahlung der Ablösesumme. Hier verhält es sich ganz einfach so, dass es dem Kreditnehmer bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowieso möglich ist, den Kontrakt zu kündigen.
Eine Widerrufsbelehrung ist zum Beispiel bereits dann als fehlerhaft einzustufen, wenn eine bestimmte Belehrung darin nicht eindeutig genug ausformuliert wurde oder wenn die Adresse der betreffenden Bank darin schlichtweg nicht genannt wird.
– Darlehen ohne feste Zinsbindung, mit variablen Zinssätzen: Wurde ein Kreditvertrag ohne eine feste Zinsbindung abgeschlossen, bei dem der Zinssatz somit in regelmäßigen Abständen angepasst wird, dann steht dem Darlehensnehmer in der Regel die Möglichkeit einer Kündigung binnen einer Drei-Monats-Frist offen. Eine Ablösesumme ist hier nicht zu begleichen.
In manchen Fällen lohnt es sich sogar, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sollte es zu Schwierigkeiten in Bezug auf die Höhe der Ablösesumme kommen. Üblicherweise ist es hierbei zwar nicht möglich, eine vollständige Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung zu erreichen, jedoch ist es so oftmals machbar, die Ablösesumme zu reduzieren.
Sollte man erst im Anschluss, also nach der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bemerken, dass diese entweder zu hoch ausgefallen ist oder gar unzulässig war, dann ist es immer noch möglich, die betreffende Summe zurück zu erhalten.
Einvernehmliche Auflösung des Kontrakts
Kommt es zu einer einvernehmlichen Kreditauflösung ist es normalerweise nicht notwendig, eine Ablösesumme zu begleichen.
Eine einvernehmliche Darlehensauflösung kann aus unterschiedlichen Gründen heraus erfolgen. In der Regel dreht es sich jedoch zumeist darum, dass Darlehensgeber und -nehmer die jeweils momentan bestehenden Kreditkonditionen komplett neu verhandeln möchten.
Üblicherweise tritt eine solche Situation dann ein, wenn der Darlehensnehmer eine Anpassung der Kredithöhe wünscht.
Im Rahmen dieser einvernehmlichen Vertragsauflösung muss der Darlehensnehmer keine Ablösesumme begleichen. Denn immerhin ergibt sich hier für die Bank kein Nachteil, sodass sie auf die Bezahlung der Gebühr getrost verzichten kann.
Bezahlung
Die Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist auf unterschiedlichen Wegen möglich.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung fällt unterschiedlich aus; so kann es zum Beispiel auch durchaus der Fall sein, dass es sich hierbei um einen recht hohen Betrag handelt. Dementsprechend stellt sich hier in der Regel recht schnell die Frage, wie die Ablösesumme beglichen werden kann.
Erfolgt die Bezahlung der restlichen Kreditsumme im Rahmen einer Umschuldung, wird die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel mithilfe des neuen Darlehens beglichen. So muss hierfür kein Extra-Rabatt aufgenommen werden.
Handelt es sich jedoch beispielsweise um eine Erbschaft oder wurde etwa der Arbeitgeber gewechselt, sodass ein höheres Arbeitsentgelt vorhanden ist, wodurch mehr gespart werden konnte, dann empfiehlt es sich, ebenfalls die Ablösesumme mit dem angesparten Betrag zu begleichen.
Sollte dies nicht machbar sein, dann ist es unter Umständen ebenfalls möglich, einen klassischen Ratenkredit aufzunehmen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen. Allerdings gilt es hier zu bedenken, dass in einem solchen Fall eine höhere monatliche Belastung gestemmt werden muss. Zudem sollte unbedingt vorab nachgerechnet werden, ob sich die Kündigung des Kredits, trotz des neuen Ratendarlehens, lohnt.
Als Alternative hierzu ist es natürlich auch noch möglich, sich den Betrag, der für die Bezahlung der Ablösesumme notwendig ist, beispielsweise bei Freunden, Geschwistern oder Eltern auszuleihen.
Allerdings bietet es sich hier an, einen privaten Vertrag aufzusetzen, in dem beispielsweise die geliehene Summe sowie die genauen Rückzahlungsmodalitäten festgelegt sind. Auf diese Weise sind beide Seiten auch dann abgesichert, wenn es einmal zu unvorhergesehenen Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.
Auf privater Ebene Geld auszuleihen ist nicht jedermanns Sache, sodass man sich dies am besten vorab sehr gut überlegt. Denn hier haben bereits einige Freundschaften darunter gelitten. Wer diesbezüglich „auf Nummer Sicher“ gehen möchte, wählt deshalb vielleicht eher eine der anderen Möglichkeiten, um die Ablösesumme zu begleichen.