Im Allgemeinen können Ehepartner einzeln sowie zusammen einen Kredit aufnehmen. Dementsprechend stellt sich hier in der Regel schnell die Frage, welche Variante die bessere Wahl ist?
Inhalt
Einen Kredit gemeinsam aufnehmen
Hier kommt es sicherlich auch darauf an, um welche Kreditart es sich handelt. Ist zum Beispiel der Bau oder Kauf eines Hauses geplant, dann werden in der Regel beide Partner den Kredit unterschreiben, da sie die Immobilie zusammen finanzieren und es sich hierbei üblicherweise um eine hohe Summe handelt.
Dies gilt in den meisten Fällen ebenso für gemeinsame Projekte, wie zum Beispiel Renovierungen, ein Anbau für das Eigenheim, ein neues Auto, die Realisierung der lang ersehnten Traumreise oder auch die Finanzierung eines gemeinsamen Hobbys.
Alleiniger Kreditnehmer
Generell ist es natürlich auch möglich, dass jeder der Ehepartner einen Kredit allein aufnimmt. Die Hintergründe hierfür können sehr unterschiedlich ausfallen. So ist es zum Beispiel möglich, dass mit dem Darlehensbetrag ein Geschenk für den Partner finanziert werden soll oder das die Summe für das eigene Hobby gedacht ist, mit dem der Partner nichts zu tun hat. Ebenso kann es natürlich auch sein, dass man den Partner hier nicht mit „hineinziehen“ möchte beziehungsweise das dieser selbst keine Unterschrift leisten mag.
Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kreditvergabe gehört unter anderem eine gute Bonität.
Neben den ganz persönlichen Überlegungen, gilt es bei einer Kreditaufnahme, gleich welcher Art, ebenfalls, die jeweiligen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel ein regelmäßiges, sicheres Einkommen sowie eine gute Bonität. Ebenso verlangen die Kreditinstitute zumeist einen deutschen Wohnsitz sowie ebenfalls ein deutsches Girokonto.
Ist beispielsweise die alleinige Kreditaufnahme gewünscht aber eine oder auch mehrere der Voraussetzungen können nicht erfüllt werden, dann wird die Bank das gewünschte Darlehen in der Regel ablehnen. Hier kann jedoch, unter Umständen, der Ehepartner helfend einspringen: Erfüllt dieser die diversen Voraussetzungen, vergeben die Banken üblicherweise dann doch das Darlehen.
Es kann jedoch auch anders herum der Fall sein: Ist die Kreditaufnahme zu Zweit gewünscht und mangelt es beispielsweise bei einem der beiden Partner an einer guten Bonität, dann kann es eventuell auch dazu kommen, dass die Bank vorschlägt, dass lediglich der Ehepartner mit der besseren Bonität den Kredit aufnimmt und das Darlehen dann auch wirklich bekommt.
Ebenso kann es jedoch der Fall sein, dass die Bank angibt, dass ein Antragsteller vollkommen ausreicht und nicht beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschreiben müssen.
Dementsprechend sind es bei einer Kreditaufnahme nicht nur die Eheleute, die hier allein entscheiden können, sondern ebenfalls die Banken, die ein gewisses Mitspracherecht ausüben.
Oft gewünscht: Kreditaufnahme von beiden Partnern
Zwei Kreditnehmer bedeutet zumeist einen günstigeren Zinssatz.
Üblicherweise gehen die meisten Banken jedoch dazu über, die Unterschrift beider Ehepartner zu verlangen; sofern eine gewisse Bonität vorhanden ist.
Diese Vorgehensweise kommt daher, dass zwei Kreditnehmer für die Bank schlichtweg eine höhere Sicherheit bedeuten. Allerdings profitieren hiervon wiederum die Ehepartner, denn bei zwei solventen Antragstellern wird oftmals ein günstigerer Prozentsatz vergeben.
Dementsprechend bietet es sich hier an, gut zu überlegen, ob der gewünschte Kredit nicht vielleicht doch besser von beiden Partnern aufgenommen wird, da somit oftmals sogar einiges gespart werden kann.
Gemeinsame Kreditaufnahme: Vor- und Nachteile
Die gemeinsame Aufnahme eines Darlehens bringt einige Vor- sowie Nachteile mit sich.
Ob die gemeinsame Kreditaufnahme gewünscht wird oder nicht, sie bringt einige Vor- sowie Nachteile mit sich.
Zu den Vorteilen gehört beispielsweise, wie bereits oben erwähnt, dass die Banken bei einer Kreditaufnahme von beiden Ehepartnern einen günstigeren Zinssatz gewähren, da sie hier ein geringeres Risiko auf sich nehmen.
Außerdem ist bei einer Kreditaufnahme zu Zweit auch eine höhere Darlehenssumme möglich, da da beide Ehepartner jeweils ein eigenes Einkommen beziehen und es somit machbar ist, im Monat höhere Ratenzahlungen vorzunehmen.
Nachteilig dagegen ist, dass etwaige negative Einträge bei der Schufa, auch wenn sie lediglich bei einem Darlehensnehmer vorhanden sind, zu einer Kreditabsage führen können.
Für einen gemeinsamen Kredit haften beide Parteien immer gleichermaßen. Bei Streitigkeiten oder sogar einer Scheidung kann diese jedoch zu einem Problem werden.
Alternative zum Ehepartner
Es muss nicht zwangsläufig der eigene Ehepartner sein, der als zweiter Kreditnehmer eingesetzt wird.
Kommt der Ehepartner, beispielsweise aufgrund von negativen Schufa-Einträgen, jedoch nicht als zweiter Kreditnehmer infrage, ist es ebenfalls möglich, eine andere Person auszuwählen. Dies fungiert entweder als zweiter Kreditnehmer oder auch als Bürge.
Sollte der eigentliche Darlehensnehmer jedoch, wider Erwarten, irgendwann die Zahlungen der Raten nicht mehr leisten können, dann muss der zweite Kreditnehmer oder der Bürge hierfür einspringen. Das bedeutet, dass die betreffende Person in einem solchen Fall in vollem Umfang für die restliche Kreditschuld haftet beziehungsweise diese von seinem eigenen Vermögen begleichen muss.
Als zweiter Kreditnehmer oder Bürge sind die unterschiedlichsten Personen einsetzbar. So kann es sich hierbei zum Beispiel um die eigenen Eltern, Großeltern, Geschwister oder auch weitere Verwandte handeln. Ebenso gut bieten sich aber auch Freunde und Bekannte an.
Es ist jedoch ratsam, sich gut zu überlegen, ob Freunde oder Verwandte als Bürge/zweiter Kreditnehmer eingesetzt werden. In vielen Fällen belastet finanzielle Übereinkünfte das jeweilige, persönliche Verhältnis, sodass es diesbezüglich schon oft zu Streitigkeiten oder gar zu Überwürfnissen gekommen ist.
Fazit
Bei Ehepaaren setzen die Banken zumeist die Unterschrift beider Partner voraus. Allerdings ist das, je nach Bonität, Einkommen, Kredithöhe und -art, nicht immer unbedingt notwendig. So kann es durchaus genügen, wenn lediglich ein Partner den Darlehensvertrag unterschreibt. Jedoch gilt es zu beachten, dass bei einer Darlehensaufnahme immer die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen sind.
Gemeinhin ist es jedoch empfehlenswert, den gewünschten Kredit zusammen aufzunehmen. Der Grund hierfür ist der, dass die Bank bei zwei Darlehensnehmern ein geringeres Risiko eingeht und somit ebenfalls einen günstigeren Zinssatz vergibt. Unterschreiben also beide Eheleute, wird in der Regel ein nicht zu verachtender Betrag gespart. Allerdings sollte hierfür das private Verhältnis zueinander stimmen und beispielsweise nicht etwa bereits eine Scheidung im Raum stehen.
Außerdem existiert ebenfalls die Möglichkeit, nicht den Ehepartner, sondern eine weitere Person als zweiten Kreditnehmer oder auch als Bürgen aufzunehmen. Allerdings muss die betreffende Person dann ihrerseits die jeweiligen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Wer genau als zweiter Kreditnehmer beziehungsweise Bürgen einspringt, ist irrelevant.
Jedoch muss sich die Person darüber bewusst sein, dass sie bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Kreditnehmers die restliche Darlehensschuld in voller Höhe von dem eigenen Einkommen selbst tilgen muss.