Die Begriffe Courtage und Provision werden im Allgemeinen zumeist synonym verwendet. Hierbei handelt es sich um Geld, welches ein Vermittler oder auch Makler erhält, wenn eine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie beziehungsweise eines Produkts oder auch einer Dienstleistung stattgefunden hat. Jedoch ist hier nicht immer klar, von wem die jeweilige Summe kommt. Außerdem wird der Begriff Provision nicht nur in Bezug auf einen Makler verwendet, sondern er kommt in den unterschiedlichsten Bereichen vor.
Inhalt
Courtage – Provision
Bei einer Courtage handelt es sich generell um eine Vermittlungsgebühr, die wiederum frei verhandelt werden kann. Sie ist zwar abhängig von der jeweiligen Branche, kann somit jedoch variieren.
Eine Provision dagegen ist zwar ebenfalls eine Vermittlungsgebühr, die jedoch, im Gegensatz zur Courtage, auf vertraglicher oder gesetzlicher Ebene festgesetzt ist. In der Regel wird hier ein gewisser Prozentsatz festgelegt. Dieser orientiert sich generell an der Dienstleistung, die vermittelt wurde. Bei Dienstleistungsberufen ist eine Provision sogar vonseiten des Gesetzgebers vorgeschrieben.
Es existiert jedoch auch eine Gemeinsamkeit, die beiden Begriffen zu Eigen ist: Courtage sowie Provision dienen jeweils als eine Entlohnung für die Vermittlung von Dienstleistungen der unterschiedlichsten Art.
Bereiche
Heutzutage sind Provisionen sowie Courtagen in den unterschiedlichsten Bereichen der Dienstleistungsfirmen zu bezahlen. Hierbei handelt es sich in der Regel um folgende Gebiete:
– Immobilien-Makler: Sobald eine Wohnung oder auch ein Haus erfolgreich vermittelt wurde, erhält der Makler eine Provision. Deren Höhe richtet sich im Falle eines Kaufs prozentual zu dem Wert der betreffenden Immobilie oder bei einer Mietwohnung nach der Höhe der jeweils zu bezahlenden Miete.
– Versicherungen: Wenn es einem Angestellten einer Versicherung gelungen ist, einen Vertrag mit einem Kunden abzuschließen, erhält er eine Provision. Diese richtet sich generell nach den jeweiligen Leistungen sowie dem Umfang der jeweiligen Versicherung.
– Banken: Ein Bankangestellter erhält dann eine Provision, wenn einen Kredit oder auch eine weitere Dienstleistung erfolgreich an einen Kunden vermitteln konnte. Allerdings variiert diese hier je nach Art der Dienstleistung und des Kreditinstituts.
– Aktien-Börse: Ist ein Broker in der Lage, Wertpapiere dementsprechend intelligent zu kaufen und zu verkaufen, erhält er eine Courtage. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass im Aktien-Bereich zwar gerne von einer Courtage gesprochen wird, obwohl es sich im Grunde genommen jedoch um eine Provision handelt.
Immobilienmakler: Provision
Auf die Bezahlung der Provision besteht ein rechtlicher Anspruch.
Die Provision eines Immobilienmaklers ist zugleich auch dessen Gehalt. Allerdings besitzt der Makler sogar vonseiten des Gesetzgebers einen rechtlichen Anspruch darauf. Jedoch müssen hierfür nach §652 BGB verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit es dem Makler auch wirklich möglich ist, auf sein Recht zu bestehen:
– Es wurde zwischen Makler und Kunde bereits vorab ein gültiger Kontrakt abgeschlossen, der den jeweiligen Prozentsatz der Provision beinhaltet.
– Der Makler ist in der Lage, nachzuweisen, dass er eine seinem Berufsfeld entsprechende, typische Tätigkeit ausübt.
– Es ist mithilfe des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen.
– Der Abschluss des Vertrags ist durch die Arbeit, die der Makler verrichtet, möglich geworden.
– Auch wenn die Provision bezahlt wurde, verliert der abgeschlossene Kontrakt dennoch nicht seine Gültigkeit.
Besteller-Prinzip
Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn.
Seit dem 01. Juni des Jahres 2015 besteht hierzulande das sogenannte „Besteller-Prinzip“. Das bedeutet, dass mittlerweile derjenige die Provision des Maklers bezahlen muss, der ihn bestellt beziehungsweise beauftragt. Vor dem Gesetzesabschluss war es genau anders herum.
Dementsprechend verhält es sich jetzt so, dass der Verkäufer oder Vermieter den Makler bezahlt, wenn er diesen beauftragt hat und eben nicht mehr der Käufer beziehungsweise Verkäufer.
Allerdings besteht je nach Region auch die Möglichkeit, dass die Makler Provision aufgeteilt wird und zwar so, dass Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der anfallenden Provision bezahlen. Die Höhe der jeweiligen Anteile ist je nach Bundesland unterschiedlich gesetzlich geregelt.
Makler im Immobiliengeschäft
Im Allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Provision/Courtage zumeist synonym verwandt.
Auch wenn es sich bei der Bezahlung eines Maklers um eine Provision handelt, wird allgemein doch auch immer wieder von einer Courtage gesprochen. Dies ist zwar nicht richtig, zieht jedoch normalerweise keine Konsequenzen nach sich. So handelt es sich hierbei natürlich immer noch um eine Provision, die bezahlt werden muss.
Durch die Beauftragung eines Maklers wird der Immobilienkauf oder auch die Vermietung einer Wohnung für viele Menschen vereinfacht. So ist es hier nicht mehr notwendig, sich selbst nach einem Käufer beziehungsweise Mieter umzusehen, Internet- und/oder Zeitungsannoncen zu schalten, Besichtigungstermine wahrzunehmen und vieles mehr. Diese in der Regel sehr zeitraubenden Maßnahmen übernimmt dann der Makler. Vor allem für die Verkäufer/Mieter, die in weiter entfernt von dem betreffenden Objekt wohnen, ist die Vermittlung durch einen Makler oftmals sehr praktisch.
Natürlich ist es aber auch anders herum möglich: Als angehender Käufer oder Mieter wird ein Makler auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung beziehungsweise eines passenden Hauses angesetzt. Auch hier profitiert der sogenannte „Besteller“ davon, dass der Makler ihm die verschiedensten Dinge abnimmt, wodurch man zumeist viel Zeit einspart. Dabei verhält es sich in den meisten Fällen ebenfalls so, dass im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Courtage oder auch einer Provision gesprochen wird, obwohl es sich hierbei um Letzteres handelt.
Doch ganz gleich, um welche Variante es sich handelt, es ist generell immer empfehlenswert, die diversen Verträge, die bezüglich einer Provision oder auch einer Courtage abgeschlossen werden, eingehend zu lesen. Das gilt natürlich auch beziehungsweise gerade für das Kleingedruckte. Bei Fragen sollte am besten immer sofort und vor Leistung der Unterschrift nachgehakt werden, damit es hier zu keinen Missverständnissen, Schwierigkeiten oder Ähnlichem kommt.
Fazit
Somit unterscheidet sich die Courtage deutlich von einer Provision, wenngleich die beiden Begriffe in den verschiedensten Bereichen gleichgesetzt Verwendung finden.
Im Allgemeinen ist das allerdings nicht weiter tragisch. Wichtig ist jedoch, was in den Verträgen, beispielsweise in einem Kauf- oder Mietvertrag einer Immobilie genau festgelegt wurde. Hier ist normalerweise nicht nur der richtige Begriff für das jeweilige Geschäft zu lesen, sondern zum Beispiel auch die Höhe der Courtage beziehungsweise Provision und wann diese an wen zu bezahlen ist.
Dementsprechend ist es hier, wie auch bei diversen anderen Belangen, unabdingbar, sich den Vertrag vorab gut durchzulesen. Sollten hierzu noch Fragen offen sein, ist es generell ratsam, diese rechtzeitig, vor Leistung der Unterschrift, zu stellen. Ist hier etwas nicht nach Wunsch geregelt, kann somit immer noch die Unterschrift verweigert werden, wodurch kein Vertrag zustande kommt.