Ein Bildungskredit ist gemeinhin von Studenten sowie ebenfalls von Schülern beantragbar. Allerdings wird das gewünschte Darlehen nur dann gewährt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
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Bildungskredit: Warum?
Ein Bildungskredit wird an Schüler sowie Studenten vergeben, damit diese ihr Ziel schneller erreichen und weitere Kosten abdecken können.
Ein Bildungskredit wird hauptsächlich deshalb gewährt, dass es den Schülern beziehungsweise Studenten möglich ist, ihre Ausbildung beziehungsweise ihr Studium schneller durchzuführen und mit dem Geld die verschiedensten, außergewöhnlichen Kosten abzudecken, die nicht mithilfe von BAföG beglichen werden können. Das ist zudem auch der entscheidende Grund, weshalb ein Bildungskredit zusätzlich zum BAföG beantragt werden kann.
Da es sich üblicherweise jedoch so verhält, dass Studenten und Schüler gemeinhin nicht in der Lage sind, ausreichende Sicherheiten für die Vergabe eines Bildungsdarlehens zu beantragen, geht der Bund hier dazu über, eine Ausfallbürgschaft zu gewähren. Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um die sogenannte Bundesgarantie, die zugleich auch Sorge dafür trägt, dass das Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz vergeben wird.
Zudem gilt es bei einem Bildungskredit zu bedenken, dass hier weder das Vermögen, noch das Einkommen des Antragstellers, dessen Ehepartners oder auch der Eltern beachtet werden.
Achtung: Allerdings verhält es sich bei der Kreditvergabe so, dass grundsätzlich nur solche Studien beziehungsweise Ausbildungen mithilfe eines Bildungsdarlehens gefördert werden, die ebenfalls nach den Richtlinien des BAföG anerkannt sind.
Voraussetzungen
Damit die Vergabe eines Bildungsdarlehens gewährt wird, ist es unabdingbar, die verschiedenen Voraussetzungen zu erfüllen.
Damit ein Bildungskredit vergeben wird, müssen Schüler sowie Studenten verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Im Gegensatz zum BAföG besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch, da es sich hierbei um einen Bildungskredit handelt, der dem Bildungskreditprogramm zugeordnet wird, dass über ein vorgegebenes Budget verfügt.
– Voraussetzungen Studenten: Damit Studenten einen Bildungskredit erhalten, müssen sich diese bereits in einem fortgeschrittenen Studienteil befinden. Wichtig hierbei zu wissen ist, wie „fortgeschritten“ in diesem Zusammenhang definiert wird: Ein als „fortgeschritten“ eingestufter Student ist, wer bereits die Zwischenprüfung seines belegten Studiengangs mit Erfolg abschließen konnte. Doch auch wer bereits den ersten Abschnitt seines Konsekutivstudiengangs erfolgreich absolviert hat beziehungsweise wer sich in einem Magister-/ Masterstudium oder einem postgradualem Diplomstudium befindet, ist in der Lage, ein Bildungsdarlehen zu beantragen. Bei einem Bachelorstudium reicht es aus, wenn die Hochschule einen dementsprechenden Nachweis ausstellt, dass der Student es geschafft hat, die dort verlangten, üblichen Leistungen des ersten Jahres der Ausbildung zu erbringen.
Handelt es sich jedoch um einen Studiengang, bei dem im Studienplan keine Zwischenprüfungen vorgesehen sind, dann ist ebenfalls ein schriftlicher Nachweis der Hochschule beziehungsweise der jeweiligen Ausbildungsstätte notwendig, der bezeugt, dass der angehende Darlehensnehmer die innerhalb der ersten beiden Jahre verlangten Leistungen erreicht hat.
– Voraussetzungen Schüler: Schüler sind dagegen nur dann dazu berechtigt, einen Bildungskredit zu beantragen, wenn sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind. Außerdem müssen sie entweder im Besitz einer abgeschlossenen Ausbildung sein oder den jeweils beruflich qualifizierenden Abschluss entweder im vorletzten oder auch im letzten Jahr des bewilligten Zeitraums des Bildungskredits erreichen.
Zusätzlich zu diesen spezifischen Voraussetzungen für Schüler und Studenten gelten jedoch noch weitere, allgemeine Bedingungen, die es ebenfalls zu erfüllen gilt:
– Alter: Üblicherweise wird ein Bildungsdarlehen, wie oben bereits erwähnt, lediglich dann vergeben, wenn der betreffende Antragsteller bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat; dies gilt somit normalerweise auch für Schüler. Dazu kommt jedoch, das das Darlehen jedoch lediglich höchstens bis zu dem Monat ausbezahlt wird, in dem der angehende Kreditnehmer bereits das 36. Lebensjahr vollendet hat.
– Staatsangehörigkeit: Bei der Beantragung eines Bildungskredits spielt jedoch auch die eigene Staatsangehörigkeit eine sehr große Rolle. So wird das Darlehen lediglich Deutschen Staatsangehörigen, wie im Grundgesetz erläutert, ausbezahlt.
Allerdings ist es auch Ausländern möglich, einen Bildungskredit zu erhalten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Der ständige Wohnsitz des Antragstellers befindet sich innerhalb von Deutschland oder der Ehepartner beziehungsweise ein Elternteil ist ein Deutscher, wie im Grundgesetz definiert.
– Oder der angehende Darlensnehmer ist ein anerkannter Flüchtling.
– Alternativ hierzu sind jedoch auch anerkannte Heimatlose berechtigt dazu, einen Bildungskredit zu beantragen. Dies gilt ebenfalls, wenn eine Asylberechtigung vorliegt.
– Aber auch wenn der Antragsteller sich bereits vor Anfang des jeweiligen Abschnittes seiner Ausbildung bereits für fünf Jahre im Inland aufgehalten hat und zudem rechtsmäßig erwerbstätig gewesen ist.
– Verhält es sich so, dass die Eltern des angehenden Kreditnehmers sich bereits seit sechs Jahren im Inland aufhalten und weiterhin ihrerseits einen rechtsmäßigen Erwerb durchgeführt haben. Außerdem sehen die Voraussetzungen es vor, dass bei einer kürzeren wenigstens sechs Monate andauernden Erwerbstätigkeit eine sechsjährige erwerbliche Tätigkeit aus einem nicht vertretbaren Grund, nicht nachzuweisen ist.
Höhe
Bei einem Bildungskredit steht die Höhe des Darlehensbetrages genau fest.
Bei einem Bildungskredit ist die Mindestsumme ebenso festgelegt, wie die maximale Höchstleistung. Diese beträgt wenigstens 1.000 Euro und höchstens 7.200 Euro. Die Auszahlung des Darlehens beträgt 300 Euro im Monat, die generell im Voraus überwiesen werden. Außerdem beläuft sich die höchste Förderungsdauer auf insgesamt 24 Monate.
Allerdings ist es möglich, dass sich Studenten sowie ebenfalls Schüler zwischen verschiedenen Auszahlungsbeträgen entscheiden: Hier können pro Monat 100, 200 und 300 Euro ausgezahlt werden. Des Weiteren ist eine Einmalzahlung möglich, die zusätzlich zu den betreffenden Auszahlungen getätigt wird. Deren Höhe beläuft sich auf 3.600 Euro; wobei hier die unten genannten Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Außerdem ist es machbar, zu Beginn die Ratenanzahl zu beschränken. Jedoch darf diese nicht weniger als drei Monate betragen. Ist das so machbar, ist es möglich, während der 24 Monate noch ein zusätzliches Darlehen zu beantragen.
Zwar ist es möglich, das Bildungsdarlehen in den 24 Monaten zu teilen, jedoch ist ein solches Vorgehen lediglich auf insgesamt zwei Darlehen begrenzt.
Ist es jedoch eine größere Summe notwendig, mit deren Hilfe ein bestimmter, außergewöhnlicher Kauf getätigt werden soll und der Antragsteller in der Lage ist, dies glaubhaft darzustellen, dann können neben den monatlichen Zahlungen, nach Eingang eines dementsprechenden Antrags ebenfalls die oben beschriebenen 3.600 Euro vorab ausbezahlt werden.
Dauer
Ebenso wichtig ist es jedoch, die Dauer zu beachten, während der ein Bildungskredit maximal vergeben wird.
Wie bereits oben erläutert, beläuft sich der längst mögliche Forderungszeitraum des Bildungskredits auf 24 Monate. Dazu kommt jedoch, dass das Darlehen höchstens bis zum Ende des jeweils zwölften Semesters ausbezahlt wird.
Ist allerdings eine längere Gewährung des Bildungsdarlehens notwendig, dann erhält der Antragsteller diese nur dann, wenn er zum einen zu der Abschlussprüfung zugelassen wurde und ihm die Hochschule zum anderen bescheinigt, dass es möglich ist, die Ausbildung während des betreffenden Förderungszeitraums abzuschließen.