Die Bezeichnung Eventualkredit ist im Allgemeinen nicht ganz so geläufig, sodass sich viele angehende Kreditnehmer fragen, um was sich hierbei eigentlich genau handelt und wann ein solches Darlehen überhaupt genutzt wird.
Inhalt
Eventualkredit
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, dass nicht zwangsläufig, sondern lediglich eventuell zum Einsatz kommt.
Bei einem Eventualkredit ist, sozusagen, der Name Programm: Denn wie der Bezeichnung bereits zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei um eine Darlehensart, die jedoch nicht unbedingt dazu führt, dass die jeweils betroffene Person auch tatsächlich Zahlungen leisten muss.
Ein Eventualkredit ist somit eher ein Kredit, der sich erst unter bestimmten Voraussetzungen zu einer definitiven Verbindlichkeit wandelt. Ein charakteristisches Beispiel hierfür ist etwa die Bürgschaft, die bei verschiedenen Kreditarten in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass ein Eventualkredit ein Darlehen ist, dass nicht der eigentliche Inanspruchnehmer des Geldes beantragt. So kommt der Eventualkredit vielmehr in Form einer Bürgschaft, einer Garantie oder Ähnlichem daher und dient der Absicherung des eigentlichen Darlehensnehmer beziehungsweise ist eine Sicherheit, die das Kreditinstitut verlangt oder diesem freiwillig vorgeschlagen wird.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass bei einem Eventualkredit zunächst keine Zahlungsverpflichtung vorgesehen ist, da man gemeinhin davon ausgeht, dass der eigentliche Kreditnehmer seinen Darlehensverpflichtungen nachkommt.
Ablauf
Der Ablauf eines Eventualkredits ist üblicherweise gleichbleibend.
Wie bereits oben erwähnt, finden Eventualkredite hauptsächlich im Rahmen von Bürgschaften beziehungsweise Sicherheiten ihren Einsatz. Üblicherweise verhält es sich so, dass ein angehender Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt. Das kann zum Beispiel ein Immobilienkredit, ein klassischer Ratenkredit oder auch ein anderes Darlehen sein. Bei der Kreditaufnahme stellt sich dann jedoch heraus, dass der angehende Darlehensnehmer über eine schlechte Bonität verfügt, was zu einer Ablehnung des gewünschten Kredits führt.
Mithilfe eines solventen Bürgen, der jedoch seinerseits die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt, ist es allerdings in der Regel dennoch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Zu den üblichen Voraussetzungen zählt neben einer guten Bonität und einer positiven Schufa-Auskunft beispielsweise ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie üblicherweise auch ein deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Der Bürge dient hier der Bank als Sicherheit: Sollte der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, die monatlich anfallenden Raten zu bezahlen, muss der Bürge für die restliche Darlehensschuld aufkommen.
Verhält es sich dagegen so, dass der Darlehensnehmer so lange jeden Monat die Kreditraten begleicht, bis das Darlehen beglichen ist, dann kommt es niemals zum Einsatz des Bürgen. Somit wird der Eventualkredit schlichtweg niemals benötigt.
Die Nutzung des Eventualkredits hängt somit immer davon ab, ob der eigentlichen Kreditnehmer in der Lage ist, die Kreditraten selbst zu begleichen. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, tritt der Eventualkredit ein. Das bedeutet, dass dann der Bürge die Zahlungsverpflichtungen übernehmen muss. Hier verwandelt sich der Eventualität dann in einen sogenannten Effektivkredit.
Bürge
Eine Bürgschaft möchte gut überdacht sein, da sie immerhin eine nicht zu verachtende Verpflichtung mit sich bringt.
Als Bürge können die verschiedensten Personen ausgewählt werden. So ist es zum Beispiel denkbar, hierfür die Eltern oder Geschwister einzusetzen. Es müssen jedoch nicht zwangsläufig Verwandte als Bürge eintreten. So ist es zum Beispiel ebenfalls machbar, Bekannte oder Freunde bürgen zu lassen. Unabdingbar ist jedoch, wie bereits oben erwähnt, dass die betreffende Person die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Denn sonst wird der Eventualkredit, beziehungsweise der betreffende Bürge, von dem Kreditinstitut abgelehnt, was üblicherweise eine Kreditabsage zur Folge hätte.
Der Bürge muss sich jedoch vollkommen im Klaren darüber sein, dass er im Falle der Nutzung des Eventualkredits mit seinem kompletten Vermögen haftet. Somit ist er bei einem Ausfall der Zahlungen des eigentlichen Kreditnehmers dazu verpflichtet, diesen vollständig zu übernehmen. Erst wenn die Darlehensschuld komplett beglichen ist, der Bürge hiervon befreit.
Allerdings sollte hier auch die persönliche Beziehung zu dem jeweiligen Bürgen nicht vernachlässigt werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Bürgschaft das jeweilige verwandtschaftliche beziehungsweise freundschaftliche Verhältnis unter Umständen stark auf die Probe stellt. Oftmals kommt es hier zu einem gewissen Gefühl der Abhängigkeit. Aufgrund einer solchen vertraglichen Vereinbarung ist es schon oftmals zu Streitigkeiten oder gar zum Bruch mit der betreffenden Person gekommen. Dementsprechend gilt es auch aus diesem Blickpunkt, die Aufnahme eines Eventualkredits gut zu überdenken.
Vor- und Nachteile
Ein Eventualkredit birgt verschiedene Vor- sowie ebenfalls Nachteile.
Die Vorteile eines Eventualkredits kommen beispielsweise bei der Aufnahme eines Darlehens sehr gut zur Geltung. So ist es für einige Darlehensnehmer lediglich mithilfe eines Eventualkredits möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten. Bestenfalls muss der Eventualkredit jedoch niemals in Anspruch genommen werden.
Allerdings birgt ein solches Darlehen ebenfalls einige Nachteile. Kommt der eigentliche Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, dann „verwandelt“ sich der Eventualkredit, wie bereits oben erwähnt, in einen Effektivkredit. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Bürge tatsächlich zum Einsatz kommt und die restliche Kreditschuld vollständig tilgen muss. Im Innenverhältnis, also dem Verhältnis zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer, kann es unter Umständen jedoch wieder machbar sein, dass sich der Bürge den betreffenden Betrag wieder zurück holen kann.
Allerdings besteht für einen Bürgen generell das Risiko, dass er bei einem Ausfall des Kreditnehmers einspringen muss. Dementsprechend bietet sich die Aufnahme eines Eventualkredits auch wirklich nur dann an, wenn der Bürge sich sicher ist, dass der eigentliche Darlehensnehmer für vollumfänglich für seine Kreditschulden aufkommt und es somit niemals dazu kommt, dass der Eventualkredit zu einem Effektivkredit wird.
Fazit
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um ein Darlehen, dass „eventuell“ zum Einsatz kommt. Ein Eventualkredit ist somit kein Kredit, der beantragt wird und anschließend bezahlt die Bank dem Darlehensnehmer die gewünschte Summe aus.
Ein Eventualkredit kommt beispielsweise im Rahmen von Kreditgeschäften zum Einsatz. Ist es dem eigentlichen Kreditnehmer, etwa aufgrund einer schlechten Bonität oder eines zu geringen Einkommens nicht möglich, das beantragte Darlehen zu erhalten, dann bietet ein Bürge hier in der Regel einen gangbaren Ausweg.
Der Bürge muss hierfür jedoch seinerseits die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen; wodurch er als Sicherheit für die Kreditinstitute gilt. Die Bürgschaft ist somit die Aufnahme des Eventualkredits.
Bezahlt der Darlehensnehmer regelmäßig die monatlich anfallenden Kreditraten, dann kommt der Eventualkredit nicht zum Einsatz und der Bürge muss somit auch nicht einspringen.
Erst wenn es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, die anfallenden Raten zu begleichen, wird aus dem Eventualkredit ein Effektivkredit. Das bedeutet, dass der Bürge in diesem Fall die kompletten, restlichen Kreditschulden begleichen muss.