Der Begriff „Grundpfandkredit“ ist zwar zumeist bekannt, allerdings ist es nicht jedem bewusst, was sich dahinter verbirgt. So kommt es hier auch schnell zu der Frage, um welchen Kredit es sich handelt und ob beziehungsweise wofür ein solches Darlehen benötigt wird.
Inhalt
Grundpfandkredit
Der Grundpfandkredit dient der Bank bei der Vergabe eines Kredits als Absicherung.
Im Allgemeinen zählen Grundpfandkredite zu den Darlehen, die von den Banken am meisten vergeben werden. Mithilfe dieser Kredite versuchen die Banken, im Rahmen der Darlehensvergabe, für sich zusätzliche Sicherheiten zu schaffen.
Generell unterliegt ein Grundpfandkredit dem deutschen Recht. Dabei verbirgt sich hinter einem solchen Darlehen ein Kredit, bei dem das Kreditinstitut auf den Grundbesitz des Darlehensnehmer ein Pfand erhält. Das Pfand ist dann schließlich auch die Sicherheit, die die Bank für die Vergabe des Kredits verlangt.
Üblicherweise verhält es sich so, dass ein Grundpfandkredit in Verbindung mit der Finanzierung einer Immobilie gebracht wird. Zumeist ist es hier dann auch der Fall, dass beide Kreditarten fest miteinander verflochten sind und oftmals miteinander kombiniert werden.
Für Privatpersonen und Unternehmen
Grundpfandkredite sind heute in in den unterschiedlichsten Bereichen zu finden. Die Differenzierung hierbei erfolgt in der Regel anhand der jeweiligen Darlehensnehmer. So ist es möglich, dass der Grundpfandkredit einerseits von privaten Personen und andererseits von Unternehmen in Anspruch genommen wird.
Allerdings werden hier von den Banken gemeinhin je nach Kreditnehmer einige Anpassungen vorgenommen. Ziel der Anpassungen ist es, einen Darlehensvertrag zu erschaffen, der so gut wie möglich ausfällt. Unternehmen, die sich für einen Grundpfandkredit entscheiden, erhalten somit üblicherweise andere Angebote.
Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass die Konditionen eines Grundpfandkredits beständig schwanken; sie passen sich generell an die aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt sowie ebenfalls an die Eigenschaften des Kreditnehmers an.
Zweck
Mithilfe eines Grundpfandkredits sichern sich die Banken gegebenenfalls die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung.
Der Zweck eines Grundpfandkredits liegt darin, dass die Kreditnehmer das sogenannte Vorzugsrecht, dass bei einem Grundbesitz existiert, an die kreditgebende Bank abgibt. Das Vorzugsrecht geht dann, im Rahmen des Darlehensabschluss an die Bank über; was ebenfalls im Grundbuch festgehalten wird. Ist es zum Beispiel der Fall, dass der Darlehensnehmer irgendwann einmal seinen, durch den Grundpfandkredit entstandenen Verbindlichkeiten, nicht mehr gerecht wird, dann besitzt die Bank das Recht, eine Zwangsversteigerung des jeweiligen Grundbesitzes anzuberaumen. Dementsprechend erfolgt bei einem Grundpfandkredit immer auch ein Eintrag in das Grundbuch der Immobilie. Bei einer Zwangsversteigerung wird der Erlös dazu verwendet, um die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu tilgen.
Weitere Verwendungsbereiche
Typische Grundpfandkredite sind zum Beispiel Hypotheken- und Immobiliendarlehen. Hier sichert der Grundwert eines Grundstücks oder einer Immobilie den Kredit ab.Hierbei handelt es sich üblicherweise um größere Darlehensbeträge. Es existieren jedoch auch Grundpfandkredite für mobile beziehungsweise ungebundene Werte sowie Artikel, wie etwa bei einem Autodarlehen, hier stellt das erworbene Fahrzeug die jeweilige Sicherheit dar.
Ebenso finden Grundpfandkredite im Rahmen eines Hauskaufs oder -baus an. Es ist damit jedoch auch machbar, eine Sanierung beziehungsweise einen gewünschten Umbau zu finanzieren. In der Regel erfolgen für den Privatgebrauch die jeweiligen Arbeiten in Ein oder Zweifamilienhäusern sowie in Eigentumswohnungen. Doch auch die Renovierung von Mietshäusern sowie weiteren Nutzgebäuden, die im Gewerbebereich anzutreffen sind, können mithilfe eines Grundpfandkredits umgesetzt werden.
In manchen Fällen wird ein Grundpfandkredit jedoch auch dazu verwendet, um eine Umschuldung durchzuführen, damit auf diese Weise wieder mehr finanzielle Mittel zur freien Verfügung offen stehen, die dann für weitere Zwecke genutzt werden können.
Grundstück: erschlossen oder nicht?
Ob ein Grundstück erschlossen ist oder nicht, spielt kaum eine Rolle; wichtig hierbei ist die Wertigkeit des Grundbesitzes.
Im Rahmen eines Grundpfandkredits ist es irrelevant, ob es sich um ein erschlossenes beziehungsweise nicht erschlossenes Grundstück dreht. So liegt es beispielsweise ebenfalls im Bereich der Möglichkeiten, dass das Pfand bei dem Darlehen ein Grundstück im Wald ist, bei dem es sich nicht um Bauland handelt.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass der betreffende Grundbesitz, der vertraglich in das Grundpfanddarlehen integriert wurde, über dieselbe Wertigkeit verfügen muss, wie der eigentliche Kredit. Deshalb kann es durchaus auch vorkommen, dass bei einem nicht ausreichenden Wert hier sogar mehrere Grundstücke hinzugezogen werden.
Restschuldversicherung
Ein Grundpfandkredit ist für die Bank zwar eine zusätzliche Sicherheit, allerdings setzen einige Banken hier zusätzlich den Abschluss einer Restschuldversicherung voraus.
Eine Restschuldversicherung schützt den Kreditnehmer und dient diesem als zusätzliche Sicherheit. Hiermit soll eine etwaige Zwangsversteigerung verhindert werden. Die Restschuldversicherung tritt beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers ein und übernimmt in einem solchen Fall die Bezahlung des Darlehens. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass somit zusätzlich zu den Raten des Kredits ebenfalls die Beiträge für die Restschuldversicherung zu begleichen sind.
Angebote vergleichen
Da Grundpfandkredite von den unterschiedlichsten Banken angeboten werden, empfiehlt es sich, die verschiedenen Angebote gut miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise ist es oftmals möglich, einiges zu sparen.
Eine gute Option hierbei stellt zum Beispiel ein Online-Kreditvergleich dar. Dort werden zunächst einige Daten eingegeben und innerhalb kürzester Zeit erscheinen auf dem Bildschirm die jeweils infrage kommenden Darlehen, die einfach sowie schnell verglichen werden können.
Als sehr guter Vergleichsfaktor bietet sich hier zum Beispiel der effektive Jahreszins an, in dem bereits sämtliche Kreditkosten enthalten sind. Bei dem Nominalzins ist das dagegen nicht der Fall.
Ebenso lohnt es sich aber auch, einen Blick auf die weiteren Angebote der Banken zu werfen. Dazu gehören zum Beispiel kostenfreie Sondertilgungen sowie das Aussetzen einer Monatsrate in einer Notfall-Situatio sowie ein variabler Tilgungssatz.
Bei zuletzt genanntem ist es ganz einfach, je nach derzeitiger, persönliche, finanzieller Situation die Tilgung des Kredits anzupassen. Hat sich beispielsweise Nachwuchs angemeldet und wird somit mehr Geld benötigt, ist es machbar, die Tilgung herunter zu setzen. Kann man sich dagegen etwa über eine Gehaltserhöhung freuen, dann erhöht man ganz einfach die Tilgungsrate, wodurch der Kredit schneller abbezahlt ist.
Das Aussetzen einer monatlichen Rate in einer Notfall-Situation ist ebenfalls eine sehr hilfreiche, weitere Leistungen der Banken. Wird zum Beispiel dringend ein Handwerker benötigt und sprengt dessen Rechnung die eigenen Erwartungen beziehungsweise Möglichkeiten, dann kann in solchen und ähnlichen Fällen eine Monatsrate ausgesetzt werden. So kommt es einerseits zu keinen Schwierigkeiten in Bezug auf das Darlehen und andererseits ist es machbar, die Rechnung zu bezahlen.
Aber auch kostenfreie Sondertilgungen sind nicht zu verachtende Bankangebote. Damit ist es dem Kreditnehmer zusätzlich zu der Bezahlung der monatlichen Rate machbar, mithilfe der Sondertilgungen die Kreditsumme früher als erwartet zu senken. Auf diese Weise ist das Darlehen schneller zurück bezahlt und es müssen somit auch weniger Zinsen bezahlt werden.