Die Bezeichnung Damnum ist in der Finanzwelt zwar keine Seltenheit, sondern findet, im Gegenteil, häufig Verwendung. Im Allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort dagegen nicht immer gegenwärtig. Dementsprechend stellt sich hier oftmals die Frage, was genau unter einem Damnum zu verstehen ist und ob Unterschiede existieren beziehungsweise welche Arten es gibt.
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Damnum
Damnum ist als ein Oberbegriff zu sehen, der im Bereich der Geldwirtschaft das Darlehensaufgeld sowie das Darlehensabgeld bezeichnet. Weitere Bezeichnungen sind etwa Disagio oder auch Abgeld.
Das Damnum ist der Betrag, der sich aus der Differenz des Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrages eines Darlehens ergibt. Es ist somit durchaus möglich, das Damnum als eine gewisse Art der Zinszahlung zu betrachten. Verhält es sich so, dass ein Damnum Verwendung als Darlehensaufgeld findet, dann ist der übliche Ablauf, dass sich auf diese Weise der Rückzahlungsbetrag um das betreffende Aufgeld erhöht.
Wurde das Damnum dagegen als Darlehensabgeld vereinbart, ist es so, dass sich der Betrag, der ausgezahlt wird, verringert und zwar um das jeweilige Abgeld. Dementsprechend wird das Damnum in der Finanzwelt als eine Art der Zinszahlung verwendet.
Zu beachten ist jedoch, dass sich für den Darlehensgeber sowie den Darlehensnehmer verschiedene Konsequenzen in Bezug auf das Steuerrecht ergeben. Dazu kommt, dass im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung eine Differenzierung zwei unterschiedlichen Arten erfolgen muss: dem betrieblichen sowie dem privaten Damnum.
Betriebliches Damnum
Bei einem betrieblichen Damnum handelt es sich um eine Gewinnermittlung, die auf einem Vergleich des vorhandenen, betrieblichen Vermögens gründet.
Das Damnum wird hier, bereits während der Auszahlung des Darlehens, einbehalten und dafür ein spezieller Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Der Posten bleibt zunächst bestehen. Aufgelöst wird es je nach Laufzeit des Kredits.
So entsteht hier bei dem Kreditinstitut ein Ertrag, der als betriebliche Einnahme gilt. Dementsprechend sieht es bei dem Kreditgeber jedoch ganz anders aus: Hier handelt es sich um den jeweiligen Aufwand, der dann als betriebliche Ausgabe zu sehen ist.
Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss der Kreditgeber das Damnum als eine Zinseinnahme bei seinen betrieblichen Einnahmen auflisten. Der betreffende Betrag findet somit Erfassung im Rahmen des geldlichen Zuflusses. Bei dem Kreditnehmer verläuft die Erfassung folgendermaßen: Hier wird über eine sofortige, abzugsfähige betriebliche Ausgabe verfügt, die bereits während der Verausgabung der Summe zu erfassen ist; der Vorgang folgt somit dem gängigen Abflussprinzip.
Verhält es sich so, dass das Darlehen dazu verwendet wird, um ein wirtschaftliches Gut zu erstehen, dann gibt es jedoch einen Unterschied: In diesem Fall wird das Damnum den Finanzierungskosten zugeordnet und nicht den Anschaffungs-/Herstellungskosten.
Privates Damnum
Das private Damnum differenziert sich deutlich von dem betrieblichen Damnum.
Im Bereich des privaten Damnum ist Folgendes zu berücksichtigen: Es muss generell von dem privaten Kreditgeber in dem jeweiligen Jahr als Bestandteil seines eigenen Kapitals erfasst werden, in dem der Betrag auch tatsächlich dem Vermögen zukommt.
Zudem ist es so, dass ein privates Damnum, dass von einem privaten Kreditnehmer stammt, lediglich dann eine steuerliche Absetzbarkeit besteht, wenn der jeweiligen Darlehenszins in einem direkten Zusammenhang mit der Einkunfts-Erzielung steht. Das kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn ein Immobilienkauf ansteht, bei dem das Eigentum jedoch nicht für die eigene Nutzung, sondern für eine spätere Vermietung verwendet wird.
Bei einer Nutzung des privaten Damnum im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart, ist es möglich, einen Abzug von den Werbungskosten vorzunehmen. Gängige Überschusseinkunftsarten sind unter anderem Einkünfte, die aus der Verpachtung oder auch der Vermietung einer Immobilie entstehen, Einkünfte aus reinem, vorhandenem Kapitalvermögen sowie Einkünfte, die aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden.
Rechtsgrundlagen
Da hierzulande auf gesetzlicher Ebene gründende, vertragliche Freiheit herrscht, ist es den jeweiligen Vertragspartnern machbar, sämtliche Möglichkeiten der preislichen Gestaltung sowie der Differenzierung in vollem Rahmen zu nutzen.
Trägt ein Damnum zu einer Absenkung des Nominalzinses bei, dann zählt es auf zivilrechtlicher Ebene eindeutig zu den Zinsen. Der Hintergrund hierfür liegt im Bereich seiner Entwicklung, die sich über Jahre in der Praxis der Kreditinstitute etablieren konnte. So ist das Damnum hier, für die Zinsbemessung, zu einem eigenen Rechenfaktor geworden. Das vorab verabredete Damnum ist laut der Rechtssprechung, die innerhalb von Deutschland zum Tragen kommt, ein Ausgleich. Dieser hängt jeweils von der Laufzeit des Kredits ab und zu einem niedrigeren Nominalzinssatz beiträgt. Durch die vertragliche Auslegung ist das Damnum in die Zinskalkulation integriert.
Für das Damnum gilt generell, dass hier nicht zwangsläufig die im Rahmen des Darlehensvertrages verwendete Benennung als „Zins“ oder „Kosten“ zählt. Vielmehr steht hier etwas anderes im Vordergrund: Die Abgrenzung zwischen den jeweils von der Laufzeit abhängigen Zinsen und der unabhängig von der Laufzeit zustande kommenden Darlehenskosten. Dabei spielt jedoch auch die jeweilige Auslegung eine gewichtige Rolle. Je nach Einzelfall hängt es davon ab, ob es sich um laufzeitunabhängige Zinsen oder auch um um laufzeitunabhängige Kosten handelt.
Die hierzu gültige gesetzlichen Vorgaben finden sich beispielsweise in § 492 Absatz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier werden einerseits die vertraglich erfassten Zinsen als Vergütungen betitelt, sondern andererseits ebenfalls sämtliche Vergütungen, die ihrerseits zinsähnlich ausfallen. Jedoch ist hier festgelegt, dass die betreffenden Vergütungen ihrerseits einen Charakter aufweisen, der von der jeweiligen Laufzeit abhängig ist. Dasselbe gilt ebenfalls für die anfallende Bearbeitungsgebühr.
Kredite
In vielen Fällen ist in Bezug auf das Damnum beziehungsweise den höheren Zinsen zumeist ein klassischer Ratenkredit die bessere Wahl.
In der Kategorie der Kredite verhält es sich in Bezug auf das Damnum so, dass der Darlehensnehmer nicht die vollständige Summe des vereinbarten Kreditbetrages erhält. Hier ist es der Fall, dass der Darlehensgeber einen bestimmten Teil der Darlehenssumme als einen Vorab-Zins einbehält.
Das bedeutet jedoch auch, dass in einem solchen Fall der Darlehensnehmer höhere Zinsen bezahlen muss. Aufgrund dessen ist es so, dass sich hier dann in der Regel doch eher die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits empfiehlt, da dieser zumeist günstiger ausfällt.
Ein Damnum wird jedoch nicht von jedem Kreditinstitut offeriert. Tatsächlich verhält es sich hierbei so, dass nur noch recht wenige Banken dies ihren Kunden anbieten. So ist zum Beispiel beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kein Damnum notwendig. Vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer die Immobilie für die Eigennutzung verwendet und nicht vermietet. Hier wird im Allgemeinen bei der Kreditaufnahme vielmehr für ein niedrigeres Darlehen plädiert, sodass eine Verringerung des Beleihungsauslauf möglich ist. Dementsprechend profitiert der Kreditnehmer hier dann von einem günstigeren Zinssatz und damit ebenfalls von niedrigeren, monatlichen Raten.