Diejenigen, die vor mindestens 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, erhalten seit Vertragsabschluss Jahr für Jahr eine Rendite von vier Prozent auf den Sparanteil. Von einer derart guten Verzinsung sind Lebensversicherungen, die gegenwärtig abgeschlossen werden, weit entfernt: Der Garantiezins liegt bei gerade einmal 0,9 Prozent. Stellt man diesen 0,9 Prozent die aktuelle Inflationsrate von 1,4 Prozent gegenüber, sind konventionelle Lebensversicherungen mittlerweile alles andere als lohnenswert.
Im Auftrag der Rating-Agentur Assekurata werden jeweils zu Jahresbeginn etwa 80 Versicherer zur Entwicklung der von Ihnen angebotenen Lebensversicherungen befragt. Die Mathematiker, die die Auswertung der Ergebnisse vornehmen, erhielten im Januar 2019 von gut 50 Unternehmen auswertbare Daten. Ein Blick auf die Entwicklung der Verzinsung von Lebensversicherungen zeigt nahezu beständig sinkende Werte. Dementsprechend schlecht ist es um die Rendite jüngerer Versicherungsverträge bestellt.
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Maßnahmen, um den Garantiezins einzuhalten
Während sich diejenigen mit alten Lebensversicherungsverträgen über eine vergleichsweise hohe Rendite freuen können, haben Neukunden also das Nachsehen. Tatsache ist, dass die Versicherer inzwischen erhebliche Geldbeträge zurücklegen müssen, um die einst gegebenen Garantien auch einhalten zu können. Die Bildung dieser Rücklage fordert der Gesetzesgeber von den Versicherungsunternehmen in Form der Zinszusatzreserve (ZZR), die im Jahre 2011 eingeführt wurde. Seit 2018 basiert die ZZR auf einer anderen Rechenformel, um den veränderten Marktbedingungen gerecht zu werden und sowohl Unternehmen als auch Kunden zu entlasten. Anstelle der ursprünglich für 2018 vorgesehenen 18 Milliarden Euro, kamen nur noch sechs Milliarden Euro zur ZZR hinzu. Bis 2025 soll die Zinszusatzreserve auf etwa 100 Milliarden Euro anwachsen.
Die Überschussbeteiligung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen
Mit Ablauf der Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer nicht nur die vertraglich zugesicherte Leistung, sondern auch die Überschussbeteiligung. Grundsätzlich setzt sich die Überschussbeteiligung aus der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss zusammen. Im Gegensatz zum Garantiezins verpflichtet die vertraglich vereinbarte Überschussbeteiligung den Versicherer zu keinen festgelegten Zahlungen. Vielmehr hängt die Überschussbeteiligung einzig davon ab, wie lukrativ die Anlageform ist. Da die Versicherer die Höhe der Überschussbeteiligung für jedes Jahr erneut festlegen, kann es zu erheblichen Unterschieden kommen – bis hin zu gar keiner Überschussbeteiligung. Abgesehen vom Garantiezins ist auch die Überschussbeteiligung für Neuverträge wenig aussichtsreich: Schließlich müssen die Versicherer zunächst einmal in die ZZR zahlen.
Die Vorteile alter Verträge nutzen
Während es sich lohnt, Lebensversicherungen aufgrund ihrer guten Verzinsung aufrechtzuerhalten, ist ein Neuabschluss einer Lebensversicherung derzeit keine attraktive Geldanlage. Der Branchendienst Map-Report weiß sogar zu berichten, dass wenigstens jeder vierte Inhaber einer Lebensversicherung seine Versicherung beitragsfrei gestellt hat. Folglich möchten oder können etwa 25 Prozent der Versicherungsnehmer die Beiträge für die Lebensversicherung nicht mehr zahlen.