Die Aufnahme eines Darlehens muss nicht zwangsläufig immer über eine Bank gehen. So ist es zum Beispiel auch möglich, sich für ein sogenanntes Verwandtendarlehen zu entscheiden. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, dass, wie die Bezeichnung andeutet, von Verwandten vergeben wird. Allerdings muss es sich hierbei nicht explizit um eine Person aus dem Verwandtenkreis handeln: So ist es zum Beispiel auch denkbar, dass ein guter Bekannter oder Freund den gewünschten Kreditbetrag verleiht.
Inhalt
Vor- und Nachteile
Vor der Aufnahme eines Verwandtendarlehen ist es ratsam, die diversen Vorzüge und Nachteile zu beachten.
Ist im Bekannten- beziehungsweise Verwandtenkreis eine Person auffindbar, die die gewünschte Summe an den angehenden Kreditnehmer ausleihen möchte, ist dies zunächst einmal eine gute Alternative zu einem herkömmlichen Darlehensaufnahme bei einer Bank.
Üblicherweise wird hierfür jedoch ein gewisses Vertrauensverhältnisses vorausgesetzt, denn schließlich möchte auch ein privater Kreditnehmer das von ihm ausgeliehene Geld zurück bezahlt bekommen.
Ein Verwandtendarlehen bietet jedoch gleich mehrere Vorteile. So ist es oftmals sogar möglich, die gewünschte Darlehenssumme zinsfrei zu erhalten, wodurch der Kreditnehmer einiges an Geld spart. Außerdem findet bei einem solchen Darlehen keine Einholung der Schufa-Daten statt, sodass hier die eigenen Bonität in einem gewisse Sinne keine Rolle spielt. Allerdings wird natürlich auch ein privater Kreditgeber darauf achten, dass der Darlehensnehmer einen regelmäßigen Geldeingang in einer gewissen Höhe nachweisen kann. Ob sich in der Schufa negative Daten über den Kreditnehmer befinden, ist dagegen normalerweise irrelevant. Dementsprechend wirkt sich auch die private Darlehensaufnahme nicht auf den Schufa-Score aus.
Ein weiterer Pluspunkt des Verwandtendarlehens ist, dass die jeweiligen Vertragskonditionen frei zwischen dem Kreditgeber und -nehmer verhandelbar sind. So profitieren hier beide Seiten von einer hohen Flexibilität.
Allerdings sollte man vor der Aufnahme eines solchen Kredits auch dessen Nachteile beachten. So kann sich ein Verwandtendarlehen unter Umständen auch negativ auf das vorhandene freundschaftliche beziehungsweise verwandtschaftliche Verhältnis auswirken. Eventuell stellt sich hier bei dem Kreditnehmer ein gewisses „Abhängigkeitsgefühl“ ein und leider ist es bereits oft passiert, dass sich dieser vom Darlehensgeber anhören muss, dass beispielsweise die gewünschte Anschaffung lediglich mithilfe seines Geldes möglich gewesen ist. So kann es hier durchaus zu Spannungen, Streitigkeiten und im schlimmsten Fall sogar zu einem Zerwürfnis kommen.
Wann bietet sich ein Verwandtendarlehen an?
Die Aufnahme eines Verwandtendarlehen kann in verschiedenen Fällen eine gute Wahl sein.
Wer beispielsweise aufgrund von negativen Schufa-Einträgen oder eines zu geringen Einkommens bei der Bank keinen Kredit erhält, liegt mit einem privaten Darlehen sicherlich richtig.
Das gilt ebenfalls für den Fall, wenn die diversen Vertragskonditionen, wie etwa Ratenhöhe und Laufzeit, freier verhandelt werden möchten, als das bei einer Bank möglich ist.
Aber auch, wenn es machbar ist, den Kredit zinslos oder zu einem geringeren Zinssatz als die Banken vergeben, zu erhalten, ist ein Verwandtendarlehen lohnenswert.
Außerdem ist der Abschluss eines solchen Kredits mit deutlich weniger Bürokratie verbunden, sodass sich ein Darlehen von Privat auch aus dieser Sicht anbietet.
Des Weiteren ist ein Verwandtendarlehen auch dann eine gute Option, wenn die Darlehenssumme sehr schnell benötigt wird. Hier ist es dann lediglich notwendig, dass sich der Kreditgeber und -nehmer über die jeweiligen Konditionen einig sind; so ist es beispielsweise machbar, dass der gewünschte Darlehensbetrag sogar noch an demselben Tag überwiesen wird.
Darlehensvertrag
Bei einem Verwandtendarlehen empfiehlt sich die Schriftform: hier sind verschiedene, wichtige Punkte festzuhalten.
Auch wenn es sich hier „nur“ um ein Verwandtendarlehen handelt, ist es empfehlenswert, dieses schriftlich festzuhalten. Zwar unterliegen private Kreditverträge keiner bestimmten Form, um jedoch Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Ähnlichem vorzubeugen, ist es ratsam, die Darlehensvereinbarung schriftlich festzuhalten.
Ein solcher Kreditvertrag sollte im Vertragskopf Name sowie Anschrift des Kreditgebers und -nehmers enthalten. Des Weiteren enthält der Kontrakt am besten folgende Informationen:
- Darlehensangaben: Kreditsumme, Laufzeit sowie gegebenenfalls etwaige Sicherheiten.
- Angabe der Kontoverbindung beziehungsweise Hinweis auf Barzahlung; inklusive Datum.
- Optional: Verwendungszweck.
- Verzinsung: beispielsweise zinslos, monatlich, jährlich oder sogar nachträglich.
- Tilgung beziehungsweise monatliche Ratenhöhe.
- Außerordentliche Kündigung: vonseiten des Kreditgebers sowie Konsequenzen bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers.
- Schlussbestimmungen: Unwirksamkeit von mündlichen Nebenabreden, Vertragserfüllung gilt auch bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile.
- Unterschrift: vom Kreditgeber und -nehmer, Ort und Datum.
Die schriftliche Aufsetzung des Verwandtendarlehens kann somit von beiden Vertragspartnern durchgeführt werden. Es ist jedoch beispielsweise auch machbar, online nach sogenannten, dementsprechenden Musterverträgen Ausschau zu halten. Im Internet werden diese in recht großer Anzahl sogar kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Auf diese Weise wird die Erstellung des Vertrages deutlich erleichtert und es mindert die Gefahr, versehentlich eine wichtige Vereinbarung zu vergessen. Dennoch sollten sich Kreditgeber und -nehmer nicht blindlings auf den Onlinevertrag verlassen, sondern die jeweiligen Klauseln und Vorgaben genau durchlesen und gegebenenfalls auf die eigenen Vorstellungen hin anpassen.
Rechtslage
Die rechtliche Lage eines Verwandtendarlehens ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §488 festgelegt. Dort sind die jeweiligen vertraglichen Pflichten eines solchen Kredits nachlesbar.
Absatz 1 regelt beispielsweise, dass der Kreditvertrag festlegt, dass der Kreditgeber dazu verpflichtet ist, dem Kreditnehmer den betreffenden Darlehensbetrag zur Verfügung zu stellen. Dagegen ist es die Pflicht des Kreditnehmers, den festgelegten Zinssatz zu bezahlen sowie das Darlehen in kompletter Höhe zu dem jeweiligen Fälligkeitsdatum zu begleichen.
Absatz 2 widmet sich dagegen den Zinszahlungen. Hier steht geschrieben, dass die Zinsen, sofern keine anderweitige Festlegung besteht, nach Ablauf von jeweils einem Jahr zu begleichen sind. Sollte es sich so verhalten, dass der Kredit vor Ablauf eines Jahres zu begleichen ist, dann sind die Zinsen bei dessen Rückzahlung zu bezahlen.
Absatz 3 sagt aus, dass, wenn für die Kreditrückzahlung keine bestimmte Zeit vereinbart wurde, die Fälligkeit von der Kündigung des Kreditnehmers oder Kreditgebers abhängt. Allerdings gilt es hier, eine Kündigungsfrist zu wahren, die sich auf drei Monate beläuft. Werden keine Zinszahlungen fällig, ist es dem Darlehensnehmer außerdem ebenfalls möglich, die Rückzahlung des Kredits auch ohne eine vorherige Kündigung durchzuführen.
Fazit
Obwohl ein Verwandtendarlehen einige Vorzüge, wie etwa eine schufafreie Vergabe, bietet, sollte die Aufnahme gut überlegt sein. Immerhin ist es bereits oft der Fall gewesen, dass der Verleih von Geld zu Streitigkeiten geführt hat.
Ein privater Kredit bedarf zwar keiner besonderen Form und kann von beiden Vertragspartnern frei verhandelt werden, allerdings empfiehlt es sich dennoch, die Vergabe des Darlehens schriftlich zu fixieren. Auf diese Weise sind Kreditgeber und -nehmer auf der sicheren Seite.
Rechtlich geregelt ist die Vergabe eines Verwandtendarlehens im Bürgerlichen Gesetzbuch, §488.