Die Aufnahme eines Immobilienkredits möchte gut überlegt sein, denn schließlich geht es hier in der Regel um recht hohe Darlehenssummen. Unter Beachtung der unten aufgeführten Tipps fällt die Kredit-Beantragung jedoch sicherlich leichter.
Inhalt
Eigenkapital
Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser für die Immobilienfinanzierung.
Bevor ein Kredit beantragt wird, ist es ratsam, zunächst eingehend die eigenen Finanzen zu überprüfen. So ist es zum Beispiel unabdingbar, dass Eigenkapital in ausreichender Höhe vorhanden ist. Üblicherweise gehen die Banken hier davon aus, dass der Antragsteller zumindest die Kaufnebenkosten, wie beispielsweise Notar- und Grundbuchgebühren, aus eigener Tasche bezahlt. Außerdem sollten etwa zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises der ausgewählten Immobilie selbst eingebracht werden.
Dabei gilt jedoch: Umso höher die Eigenkapital-Einlage, desto günstiger wird der Kredit. Denn zum einen benötigt der Kreditnehmer dann eine niedrigere Darlehenssumme und zum anderen wirkt sich Eigenkapital zumeist ebenfalls günstig auf den Kredit aus.
Unter Eigenkapital wird jedoch nicht nur Bargeld verstanden, sondern beispielsweise ebenfalls zugriffbereite Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Tagesgeld und weitere Wertanlagen.
Kaufnebenkosten
Die Summe der Kaufnebenkosten fällt oftmals höher aus als gemeinhin gedacht wird.
Die Kaufnebenkosten sind nicht zu unterschätzen, da auch hier durchaus eine beachtliche Summe zustande kommen kann. Dazu kommt, dass die Kosten je nach Gegend durchaus variieren. So ist es beispielsweise möglich, dass diese in einer anderen Region deutlich günstiger ausfallen, als an dem eigenen, bisherigen Wohnort. Sollte für den Immobilienkauf die Hilfe eines Maklers in Anspruch genommen worden sein, dann muss bei einer erfolgreichen Vermittlung ebenfalls die Courtage beglichen werden.
Monatsrate
Die monatlich zu entrichtende Rate muss immer ohne Schwierigkeiten beglichen werden können.
Zudem gilt es, sich bereits vorab Gedanken über die Monatsrate zu machen. Diese sollten ohne Weiteres bezahlbar sein. Am besten ist es sicherlich, wenn ein Haushaltsplan erstellt wird. In dessen Rahmen werden sämtliche, regelmäßige, monatliche Einnahmen sowie ebenfalls die regelmäßigen und unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet. Anschließend zieht man die Ausgaben von den Einnahmen ab und erhält so die Summe, die jeden Monat kontinuierlich zur freien Verwendung offen steht. Davon wird am besten nicht nur die Kreditrate bezahlt, sondern ebenfalls ein gewisser Puffer für Notfälle zur Seite gelegt. Die Bildung von Rücklagen ist immens wichtig, denn schließlich kann es immer einmal zu einer Situation kommen, in der ein höhere Betrag notwendig wird. Dazu gehört zum Beispiel der Neukauf einer Waschmaschine oder auch Reparaturen, die an der Immobilie durchgeführt werden müssen.
Üblicherweise wird hier davon ausgegangen, dass inklusive der anfallenden Kaufnebenkosten die monatliche Raten nicht über 40 Prozent des vorhandenen Nettoeinkommens steigt. Urlausbgeld, ein 13. Monatsgehalt und Ähnliches zählen hier nicht dazu. Sind insgesamt zwei Einkommen vorhanden, sollte unbedingt beachtet werden, dass dieses unter Umständen, durch Arbeitslosigkeit oder wenn sich Nachwuchs anmeldet, wegfallen kann.
Tilgung
Damit eine schnelle Darlehensrückzahlung möglich ist, sollten von Anfang an nicht nur Zinsen bezahlt werden, sondern auch eine Tilgung des Kreditbetrags erfolgen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Kreditnehmer nicht nur schneller schuldenfrei ist, sondern ebenfalls weniger Zinsen anfallen.
Zinsbindung
Sollte zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses ein niedriger Zinssatz gegeben sein, dann ist es unbedingt ratsam, hier eine sehr lange Zinsbindung einzugehen. Üblich sind hier beispielsweise zehn oder auch 15 Jahren. Auf diese Weise profitiert der Kreditnehmer während der kompletten Darlehenslaufzeit von den niedrigen Zinsen. Dabei ist es vollkommen irrelevant, wie sich die Zinssätze auf dem Finanzmarkt während dieser Zeit entwickeln.
Sondertilgungen und Tilgungsänderungen
Bevor der Kreditvertrag unterschrieben wird, sollte außerdem unbedingt darauf geachtet werden, ob darin verankert wurde, dass die Zahlung von kostenfreien Sondertilgungen möglich ist. Auf diese Weise ist es, üblicherweise mindestens einmal im Jahr, machbar, kostenfrei eine Teilzahlung bis zu einer bestimmten Höhe vorzunehmen. Auf diese Weise ist es machbar, die Kreditsumme zu reduzieren, wodurch weniger Zinsen bezahlt werden müssen.
Sind im Kreditvertrag keine kostenfreien Sondertilgungen vereinbart worden und möchte der Darlehensnehmer dennoch derartige Zahlungen tätigen, dann muss hierfür üblicherweise eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, beglichen werden. Diese erheben die Banken aufgrund der Zinsverluste, die ihnen durch die Teilzahlung entstehen. In einem solchen Fall sollte am besten vorab gut nachgerechnet werden, ob sich eine Sondertilgung trotz Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt oder ob nicht vielleicht darauf verzichtet wird.
Eine weitere Sonderleistung, die einige Banken bieten, ist die Möglichkeit einer Tilgungsänderung. Sollte beispielsweise eine Gehaltserhöhung anstehen, dann bietet es sich an, die Tilgung des Darlehens zu erhöhen, sodass auch durch diese Maßnahme eine schnellere Rückzahlung durchführbar ist.
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ist es notwendig, dass die diversen Voraussetzungen der Banken von dem angehenden Kreditnehmer erfüllt werden.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar je nach Bank variieren aber dennoch sind einige Vorgaben identisch. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso, wie eine positive Schufa-Auskunft und eine gute Bonität. Ebenso wird gemeinhin ein Wohnort innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto vorausgesetzt.
Sollte es dem angehenden Kreditnehmer jedoch nicht möglich sein, die diversen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, muss das Darlehensvorhaben jedoch nicht zwangsläufig aufgegeben werden. So ist es in den meisten Fällen mit einem zweiten Kreditnehmer oder einem Bürgen dennoch machbar, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer bietet der Bank eine höhere Sicherheit. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer auf einmal nicht mehr in der Lage sein, die vertraglich vereinbarten Kreditraten zu bezahlen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer zu. Die betreffende Person muss dann ihrerseits in vollem Umfang für die Darlehensverbindlichkeiten aufkommen.
Zudem kann es sich aber auch lohnen, einen Bürgen beziehungsweise einen zweiten Kreditnehmer dazuzunehmen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist. Aufgrund der höheren Absicherung vergeben die meisten Banken dann günstigere Zinssätze, sodass es hier oftmals möglich ist, einiges zu sparen.
Allerdings sollte sich der Bürge seinen Verpflichtungen bewusst sein. Des Weiteren ist es unabdingbar, dass die jeweilige Person ihrerseits die diversen Voraussetzungen, welche die Banken verlangen, erfüllt.
Staatliche Zuschüsse
Zudem kann es sich lohnen, sich über etwaige, infrage kommende, staatliche Zuschüsse zu informieren. Normalerweise geben die diversen Banken diesbezüglich gerne Auskunft. Sollte beispielsweise ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank infrage kommen, dann wird dieser sogar direkt von der kreditgebenden Bank beantragt. Aber auch Familien, als Beispiel, können in der Regel Zuschüsse beantragen. Allerdings fallen diese zumeist je nach Region anders aus.