Im Rahmen einer Kreditvergabe fällt immer wieder der Begriff Sondertilgungen. Dementsprechend kommt hier schnell die Frage auf, um was es sich hierbei genau handelt und ob derartige Zahlungen überhaupt sinnvoll sind.
Inhalt
Sondertilgungen und Vorfälligkeitsentschädigungen
Je nachdem, welche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden, kann es unter Umständen sein, dass die Banken die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Unter Sondertilgungen versteht man Zahlungen, die zusätzlich zu der eigentlichen, monatlichen Kreditrate getätigt werden. Allerdings gilt es hier, Vorsicht walten zu lassen, denn nicht in jedem Darlehensvertrag sind derartige Zahlungen vorgesehen.
Wurde die Möglichkeit der Leistung von Sondertilgungen jedoch fest im Vertrag verankert, dann ist es in der Regel so, dass es dem Kreditnehmer vonseiten der Bank erlaubt ist, ein- oder auch mehrmals im Jahr eine zusätzliche Zahlung zur Tilgung des Kredits bis zu einer bestimmten Höhe vorzunehmen. Besteht eine derartige Vereinbarung, dann können die vereinbarten Sondertilgungen zumeist kostenfrei, also ohne die Bezahlung einer Gebühr oder Ähnliches, vorgenommen werden.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die Zahlung von Sondertilgungen nicht im Vertrag festgelegt wurde. In diesem Fall kann es unter Umständen sogar geschehen, dass die Kreditinstitute die Zahlung verwehren. In der Regel gehen die Banken bei einem solchen Wunsch jedoch eher dazu über, die gewünschte Sondertilgung bis zu einem bestimmten Betrag zu genehmigen. Allerdings geschieht dies dann nicht kostenfrei. So gilt es hier, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Der Grund für die Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung liegt darin, dass den Banken durch die vorzeitige Zahlung eines Teils der Kreditsumme Zinsverluste entstehen. Diese werden somit durch die Gebühr wieder ausgeglichen. Darlehensnehmer sollten in einem solchen Fall unbedingt vorab gut nachrechnen, ob sich, trotz Vorfälligkeitsentschädigung, die Zahlung einer Sondertilgungen lohnt.
Lohnen sich Sondertilgungen?
Im Allgemeinen sind Sondertilgungen unbedingt empfehlenswert, allerdings sollte unbedingt beachtet werden, wie hoch gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt.
Mithilfe von Sondertilgungen ist es machbar, zusätzlich zu der festgelegten Kreditrate, die jeden Monat beglichen werden muss, die Darlehenssumme zu tilgen. Dementsprechend verringert sich die Höhe der noch offenen, restlichen Kreditschuld, was wiederum dazu führt, dass weniger Zinsen bezahlt werden müssen. Die Einsparungen im Zinsbereich können sich hier durchaus sehen lassen, sodass es mithilfe von Sondertilgungen durchaus möglich ist, den eigenen Geldbeutel deutlich zu entlasten.
Allerdings muss hierbei, wie bereits oben erwähnt, unbedingt beachtet werden, ob die gewünschten Sondertilgungen kostenfrei getätigt werden oder ob hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Je nachdem, wie hoch die Gebühr ausfällt, können sich die Sondertilgungen dennoch lohnen oder es wird besser darauf verzichtet. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich beispielsweise nach der Höhe des Betrags, den der Kreditnehmer begleichen möchte. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Sondertilgung durchgeführt werden sollte oder nicht, der erkundigt sich am besten bei der kreditgebenden Bank, wie hoch die Gebühr bei einer solchen Zahlung ausfällt.
Sondertilgungen nicht im Vertrag verankert?
Wurde im Darlehensvertrag die Möglichkeit von Sondertilgungen nicht verankert, dann kann es sich unter Umständen lohnen, hiernach zu fragen.
Sollte bei der Beantragung des Kredits entdeckt werden, dass im Kreditvertrag die Zahlung von Sondertilgungen nicht vorgesehen ist, dann lohnt es sich zumeist, die Bank direkt hiernach zu fragen. Während einige Kreditinstitute bereits von sich aus derartige Zahlungen anbieten, zeigen sich andere Banken bei einer konkreten Nachfrage kulant und nehmen die Möglichkeit von derartigen Zahlungen mit in den Darlehensvertrag auf. Bei wieder anderen Banken ist dies leider nicht machbar. In diesem Fall bietet es sich an, weitere Kreditangebote einzuholen, bei denen Sondertilgungen durchgeführt werden können.
Aufgrund der Möglichkeit, der vorzeitigen, teilweisen Rückzahlung des Kredits und der damit einhergehenden Senkung der Zinslast, empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass kostenfreie Sondertilgungen im Darlehensvertrag festgelegt werden.
Wichtig ist, dass es sich hierbei um kein „Muss“ handelt: Es ist es dem Kreditnehmer aus finanzieller Sicht möglich, die Sondertilgungen, wie sie im Kontrakt vereinbart wurden, zu leisten, dann ist es ratsam, dies auch so zu tätigen. Ist es jedoch beispielsweise in einem Jahr einmal nicht machbar, eine derartige Zahlung zu tätigen, dann ist das auch kein Problem. Hier wird dann ganz einfach darauf verzichtet. Unabdingbar dagegen ist jedoch die regelmäßige Begleichung der im Monat anfallenden Kreditraten.
Weitere Sonderleistungen
Sondertilgungen sind Sonderleistungen, die die Banken anbieten. Dazu gehört beispielsweise ebenfalls das Aussetzen einer Monatsrate sowie eine variable Tilgung.
Die Option von Sondertilgungen gehört zu den sogenannten Sonderleistungen. Diese anzubieten sind die Banken nicht verpflichtet, sodass derartige Optionen von den Kreditinstituten auf freiwilliger Basis angeboten werden. Das kommt daher, dass die Banken natürlich einerseits einen hohen Wert darauf legen, dass sie den von ihnen entliehenen Betrag zurück erhalten und andererseits sind derartige Leistungen eine gute Möglichkeit, um auf dem hart umkämpften Kreditmarkt zu weiteren Kunden zu gelangen beziehungsweise Bestandskunden zu halten.
Die Option der Leistung von Sondertilgungen ist jedoch nicht die einzige Sonderleistungen, die die Kreditinstitute offerieren. Dazu gehört zum Beispiel das Aussetzen einer Monatsrate im Bedarfsfall sowie ebenfalls ein variabler Tilgungssatz.
Bei zuletzt genanntem ist es dem Kreditnehmer möglich, die Höhe der Tilgung an seine finanziellen Optionen anzupassen. Sollte zum Beispiel eine Erhöhung des Gehalts anstehen, dann ist es machbar, die Tilgung des Kredits zu erhöhen. So wird eine vorzeitige Reduzierung der Darlehenssumme erreicht, wodurch wiederum die Zinslast sinkt. Tritt jedoch das Gegenteil ein: Muss der Kreditnehmer in nächster Zeit mit höheren Ausgaben rechnen, dann bietet es sich an, die Tilgung zu senken. Auf diese Weise reduziert sich die finanzielle Belastung im Monat.
Eine mögliche Aussetzung der Darlehensrate im Notfall kann ebenfalls eine deutliche Entlastung des Kreditnehmers bedeuten. Steht zum Beispiel eine größere Autoreparatur an, muss ein neues Elektrogroßgerät angeschafft werden oder Ähnliches, dann kann, nach Absprache mit der Bank, ganz einfach in diesem einen Monat die Darlehensrate ausgesetzt werden. Somit ist es machbar, die Reparatur durchführen zu lassen beziehungsweise das neue Gerät zu erstehen und dennoch muss weder befürchtet werden, dass aufgrund dessen die Kreditrate nicht bezahlbar ist oder das gar der Kühlschrank leer bleibt.
Sind dementsprechende Sonderleistungen im Darlehensvertrag vereinbart, bietet sich dem Kreditnehmer somit auf diese Weise zum Beispiel die Möglichkeit, die Kreditsumme früher als angedacht zurück zu bezahlen, wodurch die Einsparung von Zinsen machbar ist. Ebenso ist es damit beispielsweise möglich, die Kreditrückzahlung in einem gewissen Rahmen an die persönliche, finanzielle Situation anzupassen, sodass diese deutlich erleichtert wird. Es lohnt sich also, bei der Aufnahme eines Kreditvertrages nicht nur auf den jeweiligen Zinssatz, sondern ebenfalls auf die angebotenen Sonderleistungen zu achten.