Wird ein Kredit aufgenommen, erhält die Bank für die Geldleihe eine Entschädigung, den Sollzins. Daneben müssen Kreditinstitute bei der Erstellung eines Kreditangebots immer auch den effektiven Jahreszins mit angeben, der in den meisten Fällen höher ausfällt als der Sollzins. Kreditsuchende, die ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, sollten den Unterschied beider Zinsangaben kennen und bei der Entscheidung für einen Kredit berücksichtigen. Gerade beim Vergleich verschiedener Kredite ist dies enorm wichtig.
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Der Sollzins bei Krediten
Wird über die Verzinsung eines Kreditbetrages gesprochen, wird vielfach der Sollzins genannt. Vor der Novellierung der Verbraucherrichtlinie im Jahr 2010 wurde der Sollzins als Nominalzins bezeichnet, weshalb der Begriff auch heute noch oft genutzt wird. Er wird einzig für die Verzinsung des nominalen Kreditbetrages genutzt, also für die in Anspruch genommene Geldsumme. Wird also für einen Kredit über 10.000 Euro ein Zinsbetrag von 500 Euro berechnet, liegt der Sollzins bei 5%. Wie hoch der Zins im Einzelnen ausfällt,ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Neben dem Leitzins der Europäischen Zentralbank spielt auch der jeweils in Anspruch genommene Kredit eine wichtige Rolle. So sind Autokredite und Modernisierungskredite oft günstiger als vergleichbare Ratenkredite, die ohne Verwendungszweck vergeben werden. Hintergrund ist die Absicherung dieser Kredite durch das finanzierende Auto oder die Immobilie. Auch Baukredite werden vielfach sehr günstig vergeben, da hier als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Zusätzlich zum Sollzins wird oft auch über den gebundenen Sollzinsgesprochen. Dieser Zins wird für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben und ist unveränderlich.
Tipp: Für die Planungssicherheit ist es sinnvoll, bei Kreditverträgen auf einen gebundenen Sollzins zu achten, der über die gesamte Laufzeit fest vereinbart wird.
Bonitätsabhängige und bonitätsunabhängige Sollzinsen
Bei der Höhe der Sollzinsen, die für einen Kredit berechnet werden, wird vielfach auch die Bonität des Schuldners herangezogen. Dabei gilt, dass die Zinsen umso niedriger sind, je besser die Bonität bewertet wird. Grundlage der Berechnung sind die Einkommenshöhe, der Haushaltsüberschuss sowie der Verschuldungsgrad. Somit sind Kredite dann besonders günstig, wenn Kreditnehmer einen hohen Haushaltsüberschuss besitzen und bislang noch wenige oder keine Kreditverpflichtungen vorhanden sind. Hier ist das Risiko eines Kreditausfalls besonders niedrig und Banken können sicher sein, dass der vergebene Kreditbetrag auch zurückgezahlt wird. Wer hingegen über ein nur geringes Einkommen verfügt, muss vielfach mit höheren Sollzinsen rechnen, da die Bank vergleichsweise hohe Rückstellungen für etwaige Kreditausfälle tätigen muss. Bei bonitätsabhängigen Krediten wird auf den Internetseiten der Anbieter daher oft nur eine Zinsspanne angegeben, innerhalb derer sich der zu zahlende Zins bewegt. Genaue Angaben können erst nach erfolgter Bonitätsprüfung gemacht werden. Bei bonitätsunabhängigen Sollzinsen hingegen gilt ein Einheitszins für alle Antragsteller, dieser wird dann auch auf der Internetseite der Bank angegeben.
Tipp: Die Bonitätsbewertung kann sich von Bank zu Bank stark unterscheiden. Es kann sich lohnen, verschiedene Angebote anzufordern, um die besten Konditionen zu erhalten.
Der Effektivzins
Wie bereits erwähnt, müssen Banken und Sparkassen bei Kreditangeboten neben dem Sollzins auch den Effektivzins angeben. Hierzu sind die Institute sogar gesetzlich verpflichtet, denn nur über den effektiven Jahreszins ist es möglich, die Gesamtkosten eines Darlehens zu überprüfen. Um Kredite vergleichbar zu machen und Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, teure Kredite zu identifizieren, enthält der Effektivzins nicht nur die eigentlichen Sollzinsen, sondern zusätzlich auch zu zahlende Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren, die bei einigen Kreditgebern anfallen können. So ist es den Instituten nicht mehr möglich, mit einem niedrigen Sollzins zu werben und gleichzeitig hohe Vermittlungsgebühren zu berechnen. Ein derartiger Schwindel wird nun durch die Pflichtangabe des Effektivzinses sofort aufgedeckt.
Tipp: Der Effektivzins enthält nicht alle anfallenden Kosten. Schätzgebühren, Kosten für Sondertilgungen und Kreditversicherungen sind nicht enthalten und müssen separat überprüft werden.
Bei Darlehen, bei denen der Zins nicht über die gesamte Laufzeit festgeschrieben wurde, kann der effektive Jahreszins auch nicht komplett angegeben werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom anfänglichen Effektivzins. Bei einer solchen Angabe wird deutlich, dass sich dieser während der Laufzeit durchaus verändern kann. Kreditnehmer sollten überprüfen, wann und zu welchen Bedingungen Zinsänderungen seitens der Bank vorgenommen werden können.
Unterschiedliche Kreditangebote vergleichen
Der Markt für Kredite, sowohl für Ratenkredite wie auch für Baufinanzierungen, ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Kreditkunden haben damit die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Angeboten zu vergleichen und die Kosten gegenüber zu stellen. So kann ein günstiges Darlehen für das jeweilige Vorhaben gefunden und Geld gespart werden. Wichtig ist hierbei, dass der Kreditvergleich nicht über den Sollzins, sondern über den Effektivzins erfolgt. Dieser gibt durch die Hinzunahme von Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren die effektiven Kosten der Kreditaufnahme an und ermöglicht so einen problemlosen Vergleich. Zwar müssen zusätzlich Kosten wie Bereitstellungs- und Schätzkosten oder aber die Gebühren für eine Kreditversicherung beachtet werden, mit dem effektiven Jahreszins haben Kreditkunden aber ein gutes Fundament für den Kreditvergleich. Auch bei Online-Vergleichen ist es möglich, den effektiven Jahreszins abzurufen und so teure von günstigen Krediten zu trennen.
Tipp: Kredite sollten nur mit einheitlicher Zinsbindung gegenüber gestellt werden. Andernfalls kann lediglich der anfängliche effektive Jahreszins überprüft werden.
Der Zwei-Drittel-Zins
Bei Online-Vergleichen erfolgt bei bonitätsabhängigen Krediten vielfach die Angabe des Zwei-Drittel-Zinses. Da der zu zahlende Sollzins erst nach Ermittlung der Bonität berechnet werden kann, können die Banken auch kein definitives Angebot erstellen. Sie geben daher den Zins an, den zwei Drittel aller Kunden erhalten und ermitteln damit den Durchschnitt. Auf Basis dieses Durchschnittszinses und der gewählten Laufzeit kann dann der Effektivzins ermittelt werden. Damit ist der Zwei-Drittel-Zins zwar ebenfalls eine gute Vergleichsgröße, ob der Kredit für den Einzelnen dann aber wirklich günstig ist, zeigt sich erst nach Einreichung des Antrages und der Kreditunterlagen. Daher ist es sinnvoll, nach Abgabe des Antrages und Bestätigung durch die Bank das neue Angebot erst einmal zu überprüfen, bevor der Kreditabschluss erfolgt.