Die Nutzung eines Dispositionskredits ist heutzutage keine Seltenheit mehr: So nutzen bereits eine Vielzahl an Kontoinhaber den von der Bank eingeräumten Überziehungsrahmen. Allerdings vergeben die Kreditinstitute nicht immer ein solches Darlehen, sodass hier schnell die Frage aufkommt, wer einen Dispo erhält und wer nicht?
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Dispo
Ein Dispo bietet eine sehr hohe Flexibilität, dafür müssen allerdings recht hohe Zinsen in Kauf genommen werden.
Bei dem Dispo handelt es sich um einen von der Bank eingerichteten Überziehungsrahmen, der je nach Wunsch und Notwendigkeit genutzt werden kann. Somit ist ein Dispositionskredit kein „richtiges“ Darlehen im eigentlichen Sinne, da die Banken dem Antragsteller kein Geld ausbezahlen, sondern „lediglich“, bis zu einem bestimmten Betrag, die Nutzung des Kontos im Minusbereich erlauben.
Bevor ein Dispositionskredit beantragt wird, sollte hierbei jedoch unbedingt beachtet werden, dass die Banken hierfür Zinsen verlangen. Diese werden zwar nur auf den Betrag berechnet, der tatsächlich überzogen wurde, aber das Zinsniveau liegt deutlich über dem eines klassischen Ratenkredits. Ein Dispo ist somit ein recht kostenintensives Darlehen, dass jedoch eine hohe Flexibilität gewährt, denn die Rückzahlung erfolgt je nach den individuellen Möglichkeiten des Kontoinhabers.
Voraussetzungen
Die Vergabe eines Dispo ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft.
Um einen Dispositionskredit zu erhalten, muss der Kontoinhaber jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Darlehensnehmer volljährig sein muss. Des Weiteren ist ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen vonnöten. Aber auch auf eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft wird bei der Vergabe des Dispo geachtet.
Es gibt jedoch auch Banken, die bei einem langjährigen Kunden, der immer regelmäßig sein Gehalt bekommt, auf eine Abfrage bei der Schufa verzichten. Handelt es sich jedoch um einen Neukunden oder auch um ein Konto, dass nicht vorrangig als Gehaltskonto dient, dann erfolgt in der Regel auf jeden Fall eine Schufa-Auskunft.
Aber auch bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Schufa-Auskunft üblicherweise obligatorisch, da diese Berufsgruppen ihr Gehalt nicht von einem einzigen Arbeitgeber erhalten und dieses immer gewissen Schwankungen unterliegt. Aufgrund dessen sind die Banken bei Selbständigen sowie Freiberuflern auch generell etwas vorsichtiger, wenn es darum geht, einen Dispo oder einen anderweitigen Kredit zu vergeben.
Dispo: Höhe
Die Dispohöhe fällt in der Regel so hoch aus, wie drei Netto-Monatseinkommen.
Die Höhe des Dispo richtet sich generell nach dem Einkommen, dass jeden Monat verlässlich auf das Konto des Antragstellers fließt. Üblicherweise gehen die Kreditinstitute dazu über, dass sie einen Überziehungsrahmen von bis zu drei Netto-Monatsgehälter gewähren. Allerdings ist dies kein „Muss“; denn auf Wunsch ist es ebenfalls möglich, einen niedrigeren Dispo auszuwählen.
Üblicherweise wird der Dispo ohne eine zeitliche Begrenzung vergeben. Sofern in den Einkommensverhältnissen oder der Bonität des Kontoinhabers keine gravierenden Veränderungen eintreten, bleibt der Dispo somit solange bestehen, bis dieser gekündigt wird. Somit ist ebenfalls eine fortlaufende Nutzung ohne Weiteres möglich.
Sollte es gewünscht sein, dann ist es normalerweise jedoch auch machbar, den Dispo direkt bei der Antragstellung zeitlich zu begrenzen. Eine solche Vorgehensweise bietet sich zum Beispiel dann an, wenn im Moment ein gewisser Betrag benötigt wird, es aber bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar ist, dass in X Monaten der Dispo sowieso wieder ausgeglichen ist und eine weitere Nutzung nicht gewünscht wird.
Natürlich kann der Überziehungsrahmen aber auch einfach belassen aber nicht verwendet werden. So ist man beispielsweise für einen neuerlichen Notfall „gerüstet“ und muss den gewünschten Überziehungsrahmen nicht erst wieder bei der Bank beantragen.
Angebot von der Bank
Manchmal kommen die Banken auf einen Kontoinhaber zu und fragen nach, ob die Einrichtung eines Dispo erwünscht ist.
Es ist jedoch nicht immer zwangsläufig notwendig, dass der Girokontoinhaber auf die Bank zukommt und einen Dispo beantragt. In manchen Fällen verhält es sich genau andersherum: Hier fragt das Kreditinstitut nach, ob der Inhaber des Kontos nicht vielleicht die Einrichtung eines Dispo wünscht. Zu einer solchen Situation kommt es vor allem dann, wenn man bereits seit längerer Zeit Kunde bei der Bank ist und jeden Monat verlässlich das Einkommen auf das Konto überwiesen wird.
Hier bleibt es dann natürlich dem Inhaber des Girokontos überlassen, ob er das Angebot der Bank annimmt oder es dankend ablehnt.
Alternative
Alternativ zur Einrichtung eines Dispo ist es möglich, einen klassischen Ratenkredit auszuwählen.
Wie bereits oben erwähnt, ist der Dispo zwar ein sehr flexibler aber auch sehr kostenintensiver Kredit. Somit bietet sich die Nutzung des von der Bank eingeräumten Überziehungsrahmen vor allem dann an, wenn dieser lediglich zur kurzfristigen Überbrückung eines finanziellen Engpasses dient.
Bei größeren Anschaffungen oder auch, wenn es absehbar ist, dass der Kredit für eine längere Zeit abbezahlt wird, ist dagegen zumeist ein klassischer Ratenkredit die bessere Wahl. Ein solches Darlehen muss zwar jeden Monat in Form von Raten, deren Höhe im Vertrag fest verankert ist, zurückgezahlt werden, dafür jedoch ist ein klassischer Ratenkredit deutlich günstiger. Das Zinsniveau liegt hier deutlich unter dem des Dispo, sodass hier möglich ist, einiges zu sparen.
Da es sich bei dem klassischen Ratenkredit zudem um einen zweckungebundenen Kredit handelt, ist es dem Darlehensnehmer, ebenso wie beim Dispo, möglich, die Darlehenssumme je nach Wunsch zu nutzen. Es ist somit auch hier nicht notwendig, der Bank Nachweise über den jeweiligen Verwendungszweck zukommen zu lassen.
Allerdings muss der Antragsteller auch bei der Aufnahme eines klassischen Ratenkredits die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar auch hier etwas variieren, jedoch fallen diese üblicherweise ähnlich aus, wie bei der Vergabe eines Dispo. Je nach Darlehenssumme achten die Banken hier jedoch in der Regel verstärkt auf ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe sowie auf eine gute Bonität beziehungsweise positive Auskunft der Schufa. Ebenso wird zumeist ein deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto vorausgesetzt.
Fazit
Es ist somit nicht unbedingt für jeden möglich, einen Dispo zu erhalten. Erfüllt der Antragsteller jedoch die verschiedenen Voraussetzungen, dann steht der Vergabe des Überziehungsrahmens in der Regel nichts mehr im Wege. Die Höhe des Dispo richtet sich dabei generell nach dem monatlichen Netto-Einkommen: zumeist wird hier die Summe von bis zu drei Monatsgehältern bewilligt.
In einigen Fällen ist es sogar so, dass die Bank auf den Inhaber des Girokontos zukommt und sich erkundigt, ob ein Dispo gewünscht wird. Bei langjährigen Kunden, die einen regelmäßigen Gehaltseingang besitzen, kann dies durchaus vorkommen.
Als Alternative zu einem Dispo bietet sich ein klassischer Ratenkredit an. Der Vorteil eines solchen Darlehens ist, dass der Kredit deutlich zinsgünstiger ausfällt als ein Dispo.