Restschuldversicherungen werden vor allem bei Krediten mit einer hohen Darlehenssumme vergeben. Zudem besteht hier zumeist ebenfalls eine lange Kreditlaufzeit. Allerdings kann es durchaus der Fall sein, dass sich im Laufe der Jahre der Zinssatz auf dem Finanzmarkt ändert, sodass beispielsweise deutlich niedrigere Zinsen angeboten worden. In einem solchen Fall bietet sich eine Umschuldung oftmals auf ideale Weise an. Was aber geschieht dann mit der Restschuldversicherung?
Inhalt
Umschuldung
Bei einer Umschuldung wird ein bereits bestehender Kredit durch ein neues Darlehen abgelöst. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise ist es, Zinsen zu sparen.
Hier ist es zunächst notwendig, sich über den jeweils aktuellen Zinssatz zu informieren. Ist dieser niedriger als der Zinssatz des bestehenden Darlehen, ist eine Umschuldung eine gute Wahl. Allerdings sollten vor der Kreditablösung die diversen Angebote der verschiedenen Banken gut miteinander verglichen werden, da sich diese zumeist deutlich voneinander differenzieren.
Bei der Aufnahme des neuen Kredits gibt der Darlehensnehmer als Aufnahmegrund „Umschuldung“ an. Sofern das neue Darlehen genehmigt wird, führt üblicherweise das „neue“ Kreditinstitut dann auch die Umschuldung durch.
Sobald der alte Kredit getilgt ist, begleicht der Darlehensnehmer die Raten des neu abgeschlossenen Kredits. Durch die Umschuldung werden, aufgrund des niedrigen Zinssatzes, zumeist nicht zu verachtende Beträge gespart.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung wird üblicherweise zusammen mit einem höheren Darlehen abgeschlossen.
Eine Restschuldversicherung wird in den meisten Fällen dann abgeschlossen, wenn die Banken ein Darlehen mit einer hohen Kreditsumme vergeben. Während bei einigen Kreditinstituten die Aufnahme einer solchen Versicherung optional ist, bestehen wiederum andere Banken auf einen Abschluss. Dies richtet sich jedoch oftmals nach der Höhe der Kreditsumme.
Die Restschuldversicherung tritt zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit oder auch dem Tod des Kreditnehmers ein. So ist es in einer dementsprechenden Notsituation nicht notwendig, sich zusätzlich Gedanken über die Rückzahlung des Kredits zu machen und es muss ebenfalls nicht befürchtet werden, dass man das eigene Haus verliert.
Somit erfolgt der Abschluss einer Restschuldversicherung gemeinhin zusammen mit dem Abschluss eines Darlehen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass hier nicht nur die monatlichen Kreditraten, sondern ebenfalls die Beiträge zur Restschuldversicherung beglichen werden müssen. Dies sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung des Kreditnehmers ansteigt. In vielen Fällen ist es außerdem so, dass die Beiträge der Versicherung mit den Darlehensraten kombiniert werden. Dementsprechend werden hier dann auch die Versicherungsbeträge mit verzinst, was wiederum zu einer Ansteigung der Kosten beiträgt.
Umschuldung: Restschuldversicherung kündigen?
Im Rahmen einer Umschuldung kann eine Restschuldversicherung fristlos gekündigt werden.
Wenn nun ein Darlehen besteht, dass umgeschuldet werden soll, dann stellt sich hier natürlich auch die Frage, was mit der Restschuldversicherung geschieht. Üblicherweise ist es nicht möglich, diese „mitzunehmen“ und auf das neue Darlehen zu „übertragen“. Wobei hier jedoch eine Ausnahme gilt: Wird der neue Kredit bei der Bank abgeschlossen, bei der bereits das alte Darlehen läuft, ist es in der Regel möglich, dass die Restschuldversicherung für den neuen Kredit übernommen und dementsprechend angepasst wird. Bei der Darlehensaufnahme einer anderen Bank ist dies nicht machbar. Kreditnehmer profitieren hier jedoch von einer sehr einfachen Lösung, denn eine Restschuldversicherung kann immer, also zu jeder beliebigen Zeit, gekündigt werden.
Im Rahmen einer vorzeitigen Kreditablösung ist es sogar machbar, die Restschuldversicherung fristlos zu kündigen. Der Hintergrund hierfür ist sehr einfach: Da die Versicherung sich lediglich auf ein ganz bestimmtes Darlehen bezieht, dass jedoch abgelöst wird, existiert keine Notwendigkeit mehr, die Versicherung weiterzuführen.
Bei einer Restschuldversicherung bestehen in der Regel zwei Kostenmodelle. So wird hier entweder, wie bereits oben erwähnt, die monatliche Darlehenssumme um die Prämie der Restschuldversicherung erhöht oder der Kreditnehmer bezahlt einen hohen, einmaligen Betrag. Für beide Varianten gilt jedoch, dass die Beträge in ihrer jeweiligen Höhe festgelegt werden, die für die komplette Laufzeit des Darlehens gilt. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer, bei einer vorzeitigen Kreditablösung, somit generell zu viel für die Restschuldversicherung bezahlt hat. Die jeweiligen Beträge werden von der Bank genau ausgerechnet und dem Darlehensnehmer anschließend zurück erstattet.
Etwaige Schwierigkeiten
Im Grunde genommen existiert lediglich eine Möglichkeit, wie bei der Restschuldversicherung, im Rahmen einer Umschuldung, für den Kreditnehmer Gelder verloren gehen könnten.
Wird umgeschuldet und dabei für das neue Darlehen keine Restschuldversicherung aufnimmt, der bekommt von der alten Bank lediglich die jeweils zu viel bezahlten Beträge zurück erstatten. Die restlichen Gelder behalten die Kreditinstitute ein, da ja während der Laufzeit des ersten Kredits von einem Versicherungsschutz profitiert wurde. Bei dem neuen Darlehen ist, in einem solchen Fall, dagegen kein Versicherungsschutz vorhanden.
Rückzahlungs-Ausschluss
Ein Ausschluss der Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge der Restschuldversicherung vonseiten der Bank ist nicht möglich.
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass manche Kreditinstitute versucht haben, bei einer Umschuldung ihren Kunden die zu viel gezahlten Beiträge der Restschuldversicherung nicht auszubezahlen.
Mittlerweile haben sich jedoch seit einigen Jahren die verschiedensten Gerichte mit diesem Thema befasst und sind hier der Meinung, dass eine derartige Klausel illegal ist, denn hier wäre ein Kostenbehalt für eine Leistung, die nicht erbracht wird, vorgesehen.
Sollte also einen Bank dazu übergehen, die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge der Restschuldversicherung zu verweigern, dann ist es in der Regel durchaus möglich, diese einzufordern.
Fazit
Bei einer Umschuldung ist es in der Regel ohne Weiteres möglich, die für den betreffenden Kredit bestehende Restschuldversicherung fristlos zu kündigen. Eine Übernahme der Versicherung, zu der Bank, an dem das Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, ist nicht möglich.
Sollte die Umschuldung jedoch bei demselben Kreditinstitut durchgeführt werden, bei dem bereits das alte Darlehen existiert, dann ist es oftmals machbar, die Restschuldversicherung auf den neuen Kredit zu übertragen. Die Versicherung wird dann dementsprechend angepasst.
Wird die Restschuldversicherung gekündigt, bezahlt die Bank dem Kreditnehmer die zu viel bezahlten Beträge aus. Zwar ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass sich einige Kreditinstitute weigern, dies durchzuführen, doch es ist durchaus möglich, hierauf zu bestehen. Ein Rückzahlungs-Ausschluss wurde bereits von mehreren Gerichten abgelehnt.
Je nach Darlehenshöhe empfiehlt es sich, unter Umständen ebenfalls für das neue Darlehen eine Restschuldversicherung abzuschließen. Das ist zum Beispiel dann empfehlenswert, wenn es sich hierbei um eine Immobilienfinanzierung handelt, bei der auch nach der Umschuldung noch eine hohe Kreditsumme vorhanden ist. Auf diese Weise ist nicht nur der Darlehensnehmer, wie etwa bei plötzlicher Arbeitslosigkeit, abgesichert, sondern ebenfalls dessen Familie. So ist es zumindest nicht notwendig, sich um die Rückzahlung des Kredits zu sorgen.