Immer einmal wieder steht aus den unterschiedlichsten Gründen der Kauf eines neuen Autos an. So kann es zum Beispiel sein, dass es sich schlichtweg nicht mehr lohnt, das alte Fahrzeug zu reparieren, es wird ein größeres Auto benötigt oder man wünscht sich ganze einfach einen neuen, fahrbaren Untersatz. Da zumeist jedoch das Geld auf dem Girokonto für den Kauf eines Wagens nicht ausreicht und entweder kein beziehungsweise nicht ausreichend Erspartes vorhanden ist oder man dieses nicht für die Autofinanzierung nutzen möchte, bietet sich hierfür in vielen Fällen die Beantragung eines Kredits an. Allerdings existieren verschiedene Darlehensarten, mit deren Hilfe die Finanzierung eines Autos möglich ist. Die gängigsten Varianten werden hier vorgestellt.
Inhalt
Klassischer Ratenkredit
Der klassische Ratenkredit bietet als zweckungebundenes Darlehen beim Autokauf eine hohe Flexibilität.
Der klassische Ratenkredit wird beim Autokauf zumeist dann genutzt, wenn der Antragsteller einen Gebrauchtwagen erstehen möchte. Da es sich hierbei um einen zweckungebundenen Kredit handelt, ist es zum Beispiel auch machbar, mit der Darlehenssumme Schonbezüge, Fußmatten und weitere Ausstattungsartikel zu erstehen. Die Banken verlangen hier keinerlei Nachweise über die Verwendung der Kreditsumme, sodass der Darlehensnehmer bei einem klassischen Ratenkredit äußerst flexibel ist.
Die Abzahlung erfolgt hier regelmäßig jeden Monat, in gleichbleibenden Raten, wodurch ein solches Darlehen eine hohe Planungssicherheit gewährleistet. Sobald die letzte Rate beglichen ist, ist der Kreditnehmer diesbezüglich komplett schuldenfrei.
Autokredit
Der Autokredit ist ein zweckgebundener Ratenkredit, der sich somit zumeist durch günstige Konditionen auszeichnet.
Bei einem Autokredit handelt es sich zwar ebenfalls um einen Ratenkredit, jedoch existiert hier ein gewichtiger Unterschied: Autokredite sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass diese Darlehen lediglich für den Kauf des gewünschten Fahrzeuges verwendet werden dürfen. Dementsprechend fordern die Banken hier auch Nachweise vom Kreditnehmer ein. Von der Zweckgebundenheit profitiert jedoch auch der Darlehensnehmer, denn hier vergeben die Banken, im Gegensatz zu den zweckungebundenen Krediten, günstigere Kredite. Das kommt daher, dass die Banken hier von einer höheren Sicherheit profitieren. So verbleibt bei einem Autokredit üblicherweise der Fahrzeugbrief zunächst bei der Bank. Wurde die Darlehensschuld getilgt, erhält der Kreditnehmer den Brief und wird somit dann auch zum Eigentümer des betreffenden Wagens.
Sollte es wider Erwarten der Fall sein, dass der Kreditnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten des Autodarlehens zu begleichen, kann die Bank auf den Wagen zugreifen und diesen veräußern. Der Verkaufserlös wird zur Tilgung des Darlehen verwendet.
Autokredite werden in der Regel für Neuwagen oder auch für kostenintensive Gebrauchtwagen vergeben.
Drei-Wege-Finanzierung
Am Ende der Darlehenslaufzeit bestimmt der Kreditnehmer selbst, welche der drei möglichen Optionen er auswählt.
Die Drei-Wege-Finanzierung bietet sich vor allem für die Antragsteller an, die noch unentschlossen sind aber dennoch ein Auto benötigen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist es dem Kreditnehmer hier möglich, sich für drei unterschiedliche Varianten zu entscheiden.
Zu Beginn jedoch muss der Darlehensnehmer bei der Drei-Wege-Finanzierung eine Anzahlung leisten. Anschließend wird der Kredit in monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt. Die Raten bestehen allerdings entweder nur oder vor allem aus Zinsen. Dementsprechend erfolgt hier zunächst keine Tilgung. Am Ende der Kreditlaufzeit hat der Darlehensnehmer dann die Wahl zwischen folgenden drei Optionen:
- Bezahlung der Schlussrate in einer Summe und Kauf des Wagens
- Anschlussfinanzierung: Durch einen weiteren Kredit wird das Auto gekauft
- Rückgabe des Wagens
Dementsprechend ist der Kreditnehmer hier sehr flexibel und kann für sich selbst entscheiden, ob der Wagen vollständig gekauft und behalten, durch die Aufnahme eines weiteren Darlehens erstanden oder auch ganz einfach zurück gegeben wird.
Ballonfinanzierung
Die Ballonfinanzierung zeichnet sich durch geringe Monatsraten und eine hohe Schlussrate aus.
Bei der Ballonfinanzierung handelt es sich ebenfalls um ein zweckgebundenes Darlehen, bei dem die Banken den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kredittilgung bei sich behalten.
In den meisten Fällen wird hier vom Darlehensnehmer zunächst eine Anzahlung verlangt, der sehr geringe, monatliche Raten folgen. Typisch für eine Ballonfinanzierung ist zudem, dass die Kreditlaufzeit üblicherweise einige wenige Jahre beträgt. Zum Schluss jedoch muss die hohe Restsumme mit einem Betrag beglichen werden; hierbei handelt es sich um den sogenannten „Ballon“.
Ballonfinanzierungen sind beispielsweise, im Gegensatz zu einem herkömmlichen Autokredit, eher seltener. Hier muss unbedingt beachtet werden, dass die hohe, restliche Summe bezahlt werden kann.
Leasing
Beim Leasing wird der Wagen nicht gekauft, sondern gemietet.
Unter Leasing wird nicht der Kauf, sondern das Mieten eines Fahrzeugs verstanden. Auch wenn es sich hier somit im eigentlichen Sinn um keine Kreditart handelt, wird mithilfe des Leasings gerne ein Auto für eine bestimmte Zeit „finanziert“.
Der Leasingnehmer darf somit das betreffende Auto zwar nutzen, wird hier aber nicht zum Eigentümer des Wagens. Für die Nutzung werden Leasingraten sowie Zinsen und Gebühren berechnet. In vielen Fällen ist es außerdem machbar, durch eine Anzahlung die Höhe der monatlichen Raten etwas zu reduzieren.
Da der Darlehensnehmer beim Leasing nicht zum Eigentümer wird, ist hier nicht sehr flexibel. So muss üblicherweise ein Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden und in den meisten Fällen darf man, falls eine Reparatur notwendig wird, lediglich zu bestimmten Werkstätten gefahren. Zudem sind hier Originalersatzteile zu verwenden. Des Weiteren muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass man Servicetermine immer pünktlich einhält. Aber nicht nur Reparaturen, sondern ebenfalls Wartung und Pflege obliegen hier dem Leasingnehmer.
Aufgrund dessen, dass bei Leasingende das Fahrzeug zurück gegeben wird, bietet sich diese Finanzierungsart zum Beispiel auch dann an, wenn lediglich für einen bestimmten Zeitraum ein Fahrzeug benötigt wird.
Beim Leasing hat der Leasingnehmer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Optionen: dem Restwert- und Kilometerleasing. Bei zuletzt genanntem wird hier eine Obergrenze an Kilometern festgelegt, die während der Leasingzeit „abgefahren“ werden darf. Liegt der Leasingnehmer darunter, erhält er den betreffenden Betrag zurück erstattet. Wurden dagegen mehr Kilometer gefahren, muss dementsprechend nachgezahlt werden.
Beim Restwert ist dagegen der, wortwörtlich, restliche Wert des Wagens ausschlaggebend. So wird hier im Vertrag festgelegt, wie hoch der Restwert bei Rückgabe des Autos sein sollte. Bei Abgabe des Fahrzeuges wird der Restwert durch einen Gutachter ermittelt. Ist der Restwert niedriger als vereinbart, folgt auch hier eine Nachzahlung. Ist der Restwert höher, erhält der Leasingnehmer die jeweilige Summe zurück erstattet. Allerdings ist es oftmals der Fall, dass der Gutachter den Wert des Wagens geringer einschätzt.
Da somit das Restwertleasing ein höheres Risiko mit sich bringt, bietet sich in der Regel eher das Kilometerleasing an, das noch dazu deutlich besser von dem Leasingnehmer nachvollzogen werden kann.