Die Aufnahme eines Kredits ist heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr. So kann es immer einmal wieder zu Situationen kommen, in denen ein Darlehen benötigt wird. Um einen Kredit zu erhalten, ist es jedoch möglich, dass die Banken Sicherheiten verlangen, wie zum Beispiel Realsicherheiten. Doch um was genau handelt es sich hierbei?
Inhalt
Voraussetzungen
Die Banken setzen für eine erfolgreiche Kreditvergabe die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen voraus; zudem werden oftmals noch Sicherheiten benötigt.
Um ein Darlehen zu erhalten, ist es zunächst einmal notwendig, dass der angehende Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel ein festes, sicheres Einkommen sowie ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Aber auch auf einen deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto wird gemeinhin geachtet.
Es kann jedoch durchaus der Fall sein, dass es schlichtweg nicht ausreicht, wenn der Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt, denn in einigen Situationen werden von den Banken ebenfalls Sicherheiten gewünscht. Mithilfe von Sicherheiten verringert sich das Risiko der Banken. Oftmals ist es sogar so, dass ein Kredit ohne Sicherheiten nur dann vergeben wird, wenn es sich um eine niedrigere Darlehenssumme handelt. Ein sogenannter „Blankokredit“, also ein Darlehen, dass ohne Sicherheiten von den Banken vergeben wird, ist somit zumeist selten und kommt bei größeren Kreditbeträgen in der Regel nicht mehr vor.
Realsicherheiten
Wird eine Realsicherheit genutzt, vergibt der Kreditnehmer die jeweiligen Rechte einer Sache an die Bank.
Im Kreditwesen wird zwischen verschiedenen Arten von Sicherheiten unterschieden. Hierzu gehören ebenfalls die sogenannten Realsicherheiten.
Hierbei handelt es sich schlichtweg um Sachwerte, die von dem jeweiligen Darlehensnehmer der Bank zur Darlehensabsicherung zur Verfügung gestellt werden.
Zu den typischen Realsicherheiten zählt zum Beispiel die Sicherungsabtretung. Hier werden zum Beispiel die verschiedensten Geldforderungen von einer Bausparkasse oder einer Versicherung an die Bank abgetreten. Dies ist selbst mit Anteilen des eigenen Einkommens möglich.
Eine weitere, sehr häufig vorkommende Realsicherheit, ist die Sicherungsübereignung. Diese kommt beispielsweise im Rahmen einer Fahrzeugfinanzierung vor. Erhält der Darlehensnehmer einen Autokredit, dann behält die Bank üblicherweise den Fahrzeugbrief solange ein, bis das Darlehen vollständig beglichen ist. Wenn die letzte Rate des Darlehens bezahlt wurde, bekommt der Kreditnehmer den Brief wieder ausgehändigt und wird dann auch der rechtliche Eigentümer des Wagens.
Grundpfandrechte werden von den Banken ebenfalls sehr oft in Anspruch genommen. Erwirbt der Darlehensnehmer mithilfe des Kredits zum Beispiel ein Grundstück, dann gehört es hier oftmals zu den Voraussetzungen, dass eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Die Eintragung erlischt generell ist dann, wenn der Kreditnehmer das Darlehen komplett beglichen hat.
Aber auch die sogenannte Restschuldversicherung ist eine Realsicherheit. Während bei einigen Banken die Aufnahme einer solchen Versicherung auf Wunsch erfolgt, ist sie bei anderen Banken ein „Muss“. Allerdings kommt es hier zumeist auch auf die Höhe der jeweiligen Darlehenssumme an. Die Restschuldversicherung tritt dann ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder verstirbt. Hier kommt dann die Versicherung für die Begleichung des Darlehens auf.
Generell kann somit gesagt werden, dass der Kreditnehmer immer die jeweiligen Rechte an den betreffenden Dingen an die Bank übergibt. Erst wenn das Darlehen vollständig beglichen wurde, erhält der Darlehensnehmer die jeweiligen Rechte wieder zurück.
Sollte es dem Darlehensnehmer dagegen wider Erwarten einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann ist es der Bank möglich, auf die betreffenden Sicherheiten zuzugreifen. Im Falle einer Autofinanzierung würde der Wagen von dem Kreditinstitut veräußert werden. Der Erlös des Verkaufs wird in einem solchen Fall zur Tilgung des Darlehens verwendet. Sollte die jeweilige Summe hierfür nicht ausreichen, dann kommt die Bank erneut auf den Kreditnehmer zu.
Das Gegenteil: Personensicherheiten
Hier kommt als Kreditabsicherung eine weitere, solvente Person mit dazu.
Sozusagen das Gegenteil von Realsicherheiten sind Personensicherheiten. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei somit nicht um Rechte an Dingen, die vergeben werden, sondern um eine tatsächliche, reale Person, die als weitere Sicherheit dient.
Eine typische Personensicherheit ist zum Beispiel ein zweiter Kreditnehmer oder auch eine Bürgschaft. Vor allem bei Antragstellern mit einer geringen Bonität kommt es zumeist dazu, dass eine dritte Person bei der Darlehensbeantragung hinzugezogen wird. Die jeweilige Person haftet hier üblicherweise mit ihrem kompletten Vermögen sowie ihrem Einkommen und muss somit, bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, für die Begleichung der vollständigen, restlichen Darlehensschuld aufkommen.
Als Bürge auftreten kann in der Regel jede Person, die bereits volljährig ist. Allerdings verlangen die Banken hier, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer die verschiedenen Voraussetzungen zur Vergabe eines Darlehens erfüllt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Bank die betreffende Person nicht als Bürge akzeptieren.
Kreditsicherheit: Wann kommt welche Sicherheit zum Tragen?
Welche Sicherheiten von den Banken verlangt werden, hängt mit der Art des Kredits zusammen.
Wann welche Sicherheit zum Einsatz kommt, entscheidet immer die Bank, die den Kredit vergibt. Wichtig hierbei ist jedoch auch die Bonität sowie des Darlehensnehmer sowie die jeweilige Darlehensart.
Bei Autokrediten und Immobilienkrediten, als Beispiel, ist es jedoch gemeinhin üblich, dass das Auto beziehungsweise die Immobilie als Sicherheit herangezogen werden.
Von der Angaben von Sicherheiten profitiert jedoch nicht nur die Bank, sondern zumeist ebenfalls der Kreditnehmer. Denn in vielen Fällen vergeben die Kreditinstituten, aufgrund des Vorhandenseins von Sicherheiten, günstigere Zinssätze. Dementsprechend ist es somit auch möglich, durch den Einsatz von Sicherheiten bares Geld zu sparen.
So kann es zum Beispiel lohnenswert sein, der Bank auch dann Sicherheiten anzubieten, wenn diese eigentlich nicht notwendig wären.
Fazit
Wie bereits die Bezeichnung erahnen lässt, handelt es sich bei Realsicherheiten immer um „reelle Dinge“. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein Auto, eine Immobilie oder auch eine Kapitallebensversicherung handeln.
Der Kreditnehmer vergibt hier somit die Rechte an den betreffenden Dingen. Wichtig hierbei ist, dass die jeweilige Sache im Besitz des Kreditnehmers bleibt, der Eigentümer jedoch die Bank ist. Dies ändert sich erst dann, wenn das Darlehen vollständig beglichen wurde. Mit der Tilgung der letzten Raten wird der Kreditnehmer zum Eigentümer der betreffenden Sache.
Sozusagen das Gegenteil von Realsicherheiten sind Personensicherheiten, wie etwa eine Bürgschaft oder auch ein zweiter Kreditnehmer.
Generell sichern sich die Banken durch die verschiedenen Sicherheiten vor einem etwaigen Zahlungsausfall des Kreditnehmers ab. Sollte dieser nicht mehr in der Lage sein, die aufkommenden, monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann greift die Bank auf die jeweiligen Sicherheiten zurück.